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MELDUNG/090: Europäischer Gerichtshof verbietet ISDS-Paralleljustiz zwischen EU-Staaten (Pressenza)


Internationale Presseagentur Pressenza - Büro München

Europäischer Gerichtshof verbietet ISDS-Paralleljustiz zwischen EU-Staaten

Mitteilung von Mehr Demokratie e.V., 7. März 2018


07.03.2018 - Mehr Demokratie e.V. - Pressenza Muenchen. Freier Handel um jeden Preis: so hatten sich die großen Multinationalen dieser Welt das vorgestellt, und wenn das irgend einem nationalen Parlament nicht gefällt, so kann dieses in außerstaatlichen Schiedsgerichten verklagt und zu Schadensersatz verpflichtet werden. Jahrelang haben tausende von NGOs, Bürgerbewegungen und Umwelt- und Sozialverbände gegen undemokratische Handelsverträge wie TTIP und CETA gekämpft, und im Zuge dessen auch gegen die höchst fragwürdigen und außerhalb jeglicher parlamentarischer Kontrolle stehenden Schiedsgerichte. Nun hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das in großindustriellen Kreisen wie eine Bombe einschlagen dürfte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. März, entschieden, dass Schiedsgerichte in Bezug auf Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten bestehende Rechtsvereinbarungen nicht einfach umgehen können. Mit anderen Worten: Nichtstaatliche Schiedsgerichte innerhalb der EU sind laut dem Urteil unvereinbar mit EU-Recht.

Das gestrige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union [1] im Achmea-Fall könnte das Ende der rund 200 Investitionsschutz-Abkommen mit Klauseln zu Investor-Staat-Schlichtungsverfahren (ISDS) zwischen EU-Staaten bedeuten.

Der EuGH betont, dass Schiedsgerichte nicht für sich in Anspruch nehmen können, Gerichte eines Mitgliedstaates zu sein. Über Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten müsse aber ein Gericht entscheiden, das zum Gerichtssystem der EU gehöre und somit auch in der Lage sei, die Anwendung des EU-Rechtes sicherzustellen. "Alle EU-Mitgliedstaaten täten jetzt gut daran, ihre Investitionsschutzabkommen mit anderen Mitgliedsländern zu kündigen", folgert unser Geschäftsführender Bundesvorstand Roman Huber.

Das Urteil ist auch ein positives Signal für die Überprüfung des Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht. Belgien hat dazu den EuGH angerufen und besonders auf ISDS Bezug genommen. Bisher werden ISDS-Verfahren von ausländischen Investoren genutzt, um die Gerichte im jeweiligen Mitgliedstaat zu umgehen und stattdessen ihre Rechte vor privaten Tribunalen durchzusetzen. Gegen CETA sind in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren der Linken anhängig. Die von Mehr Demokratie [2], Campact [3] und foodwatch [4] initiierte Verfassungsbeschwerde "Nein zu CETA" [5], in der die durch ISDS entstehende Paralleljustiz als Demokratieproblem kritisiert wird, haben mehr als 125.000 Bürger/innen unterstützt. Aus Sicht des Bündnisses sollten Konflikte zwischen Investoren und Staaten im Rahmen des bestehenden Rechtssystems geklärt werden. In Ländern mit funktionierender Rechtsstaatlichkeit braucht es keine zusätzlichen Sonderklagerechte für Investoren.


Hintergrundinformationen:

Das EuGH-Urteil bezieht sich auf einen Streit zwischen der zu einem niederländischen Versicherungskonzern gehörenden Gesellschaft Achmea und der Slowakei. Fraglich war, ob der Konzern auf Grund eines bestehenden Investitionsschutzabkommens zwischen den Niederlanden und der Slowakei Schadensersatzforderungen gegenüber der Slowakei geltend machen kann. Achmea hatte die Slowakei wegen entgangener Gewinne verklagt, nachdem diese die Liberalisierung des Versicherungswesens teilweise wieder rückgängig gemacht hatte. Ein in Frankfurt am Main tagendes Schiedsgericht hatte 2012 entschieden, dass die Slowakei gegen das Investitionsschutzabkommen mit den Niederlanden verstoßen habe und dafür 22,1 Millionen Euro Schadensersatz an Achmea zu zahlen habe. Die Slowakei wiederum klagte vor dem deutschen Bundesgerichtshof auf Aufhebung des Schiedsspruches (da Ort des Schiedsspruchs Frankfurt am Main war, sind deutsche Gerichte für seine Überprüfung zuständig). Der vom Bundesgerichtshof angerufene EuGH entschied schließlich, dass die von der Slowakei angefochtene Schiedsklausel mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht vereinbar ist.


Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union [6]


Anmerkungen:
[1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026de.pdf
[2] https://www.mehr-demokratie.de/
[3] https://www.campact.de/
[4] https://www.foodwatch.org/de/startseite/
[5] https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/
[6] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026de.pdf


Der Text steht unter der Lizenz Creative Commons 4.0
http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

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Quelle:
Internationale Presseagentur Pressenza - Büro Berlin
Johanna Heuveling
E-Mail: johanna.heuveling@pressenza.com
Internet: www.pressenza.com/de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2018

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