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MELDUNG/014: Europas Gerichte unter Reformdruck (idw)


Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. - 05.04.2012

Europas Gerichte unter Reformdruck



Lange Verfahrenszeiten, zunehmend komplexe Rechtsfälle und wachsende Kritik an der Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist überlastet. Erstmals untersucht eine Forschungsarbeit des Hamburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht die Probleme des Gerichtshofes der EU und liefert fundierte Lösungsvorschläge, die eine weithin unbekannte Reformdebatte bereichern.

Ob Autokauf, Urlaubsreise oder Ratenkredit: Kaum ein Alltagsgeschäft ist heutzutage ohne Bezug auf das Recht der Europäischen Union denkbar. Nicht nur in Fällen grenzüberschreitender Rechtsgeschäfte, sondern gerade im heimischen Rechtsverkehr gelten zahlreiche Richtlinien und Verordnungen, die die Rechte von Verbrauchern und Unternehmern klären. Welche Seite zu ihrem Recht kommt, hängt dabei zunehmend vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ab, der die Durchsetzung europäischen Rechts innerhalb der EU garantiert.

Doch der Gerichtshof steht vor großen Herausforderungen: "Der dramatische Anstieg an Gerichtsverfahren, lange Verfahrenszeiten und eine deutliche Ausweitung des Aufgabenbereichs bringen den EU-Gerichtshof teils an den Rand seiner Leistungsfähigkeit", sagt Hannes Rösler, der in seiner Forschungsarbeit erstmals die Probleme der europäischen Gerichtsbarkeit nicht nur aus juristischer Sicht, sondern auch unter sozial-, politikwissenschaftlichem und ökonomischem Blinkwinkel beleuchtet hat.


Große Herausforderungen für Europas Richter

Der Europarechtsexperte am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht arbeitet die Kernprobleme heraus, denen sich der Gerichtshof der Europäischen Union bereits jetzt und künftig stellen muss, insbesondere den Verschiebungen der Themenstellungen, aber auch der Entscheidungslast und der Verfahrensdauer bei den Europäischen Gerichten.

Von großer Bedeutung ist dabei der Aufgabenzuschnitt des Gerichtshofs, der sich seit 1985 im Zuge des Binnenmarktprogramms stark verändert hat: Ursprünglich als reines Verwaltungs- und Verfassungsgericht konzipiert, muss sich der Gerichtshof durch das Vorlageverfahren vermehrt zivilrechtlichen Fragestellungen widmen. "Die Luxemburger Richter bilden ein supranationales Gericht außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit mit einem derart vielfältigen Themenspektrum, das kein nationaler Richter beherrschen muss", erklärt Rösler. Grund dafür ist: Weist ein Rechtsstreit unionsrechtlich ungeklärte Fragen auf, muss der letztinstanzlich entscheidende Richter den Sachverhalt zur Vorabentscheidung an den EU-Gerichtshof vorlegen. Erst nach dessen Entscheidung darf er selbst in der Sache urteilen. Die Europarichter sind jedoch - anders als nationale Richter - nicht auf Fachbereiche spezialisiert. Einzige Ausnahme bildet das Gericht für den öffentlichen Dienst, das für beamtenrechtliche Fälle zuständig ist.


Keine Handhabe gegen die Prozessflut

In diesem Licht ist auch das größte Problem der Europarichter zu sehen: der dramatische Anstieg der Verfahren. So hat sich die Zahl der Vorabentscheidungsverfahren seit der ersten Vorlage 1961 von einer auf 385‍ ‍im Jahr 2010 gesteigert (siehe Grafik 1). Gleichzeitig stieg die Zahl der Eingänge bei allen drei EU-Gerichten im Jahr 2010 auf 1406. "Das ist die höchste Zahl in der Geschichte des Unionsgerichtshofs. Mit Ausnahme des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat der EU-Gerichtshof die höchste Arbeitslast aller internationalen Gerichte", so Rösler. Darunter leide auch die fachliche Qualität der Entscheidungen. Dabei bestehe insbesondere wegen des Detailreichtums des Zivilrechts eine gewisse Fehleranfälligkeit.

Probleme wirft auch die Dauer der Verfahren von durchschnittlich 17 Monaten auf. "Zusammen mit den Verfahrenszeiten vor den nationalen Gerichten dauere etwa ein Verfahren in Deutschland damit nicht selten vier Jahre und länger", rechnet Rösler vor. Zu lange, wie Kritiker finden. In wettbewerbsrechtlichen Einzelfällen gerät das untere Unionsgericht (EuG) an den Rand der Rechtsstaatlichkeit. Bereits 1998 hatte ein Unternehmen die überlange Verfahrensdauer am Europäischen Gericht gerügt und im Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH gewonnen (Baustahlgewebe GmbH / Kommission, C-185/95 P).


Mehr Recht, mehr Arbeit

Die Gründe für die Arbeitsbelastung sind vielfältig. Laut Rösler ist die räumliche Erweiterung der EU in der Vergangenheit nur ein Grund für die Mehrbelastung der EU-Richter. Allerdings stieg pro Mitgliedsstaat auch die Zahl der Richter um jeweils einen am EuG und EuGH. Als Hauptursache macht Rösler die zunehmende Zahl europarechtlicher Vorschriften, die immer wieder Auslegungsfragen aufwerfen ebenso aus wie stetig ausgeweitete Entscheidungskompetenzen des Gerichts ohne fachliche oder personelle Abhilfe. "Durch die wachsende Zahl an teilweise widersprüchlichen Entscheidungen werfen die Europarichter immer neue Auslegungsfragen auf und schaffen damit neue Vorlagefragen", fasst Rösler den zunehmenden Unmut in der Lehre zusammen.

Interessant ist laut Rösler auch das unterschiedliche Vorlageverhalten der nationalen Richter. So legen einige Mitgliedstaaten selten, andere hingegen vermehrt vor (siehe Grafik 2). Überraschend oft schalten Österreichs Richter die Kollegen in Luxemburg ein. Ein denkbarer Grund ist eine Entscheidung des EuGH zu Lasten des österreichischen Staats, das eine unionsrechtliche Staatshaftung für richterliches Fehlverhalten vorschrieb.


Reform statt Facelift

Einziger Ausweg aus der Misere ist laut Rösler eine Reform. Eine Forderung, die die Europarichter teilen: Vergangenen Sommer hatte Gerichtspräsident Vassilios Skouris auf die Überlastung des Gerichtshofes in einem öffentlichen Appell hingewiesen. Seine Forderung unter anderem: 12 neue Richter an das EuG. Der Vorschlag stieß bei der Kommission in ihrer Stellungnahme vom September 2011 auf Verständnis.

Für Hannes Rösler geht er indes nicht weit genug: "Der Ausbau des Gerichts ist zwingend erforderlich, löst aber nicht die vielseitigen Probleme." Es müsse ein judikativer Föderalismus zwischen den mitgliedsstaatlichen und europäischen Gerichten entwickelt werden. Erstrebenswert sei vor allem eine Strukturreform, die eine neue europäische Justizarchitektur bilde. Das setze auch eine Spezialisierung des Gerichtshofs in relevanten Fachbereichen voraus. Gleichzeitig müsse sich die europäische Gerichtsbarkeit auch für Bürger öffnen, damit sie den Gerichtshof - anders als bisher - in festgelegten Grenzen unmittelbar anrufen können. Als erstrebenswertes Fernziel sieht Rösler ein neues, kodifiziertes europäisches Prozess- und Kollisionsrecht, das die Rechtsverwirklichung vor ausländischen Gerichten und vor dem EU-Gerichtshof nennenswert erleichtert.

Weitere Informationen unter:
http://www.mpipriv.de/ww/de/pub/aktuelles.cfm - Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/court-justice/index_de.htm
- Europäischer Gerichtshof

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution207

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Barbara Abrell, 05.04.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2012