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AGRAR/1210: Vereinfachung der Agrarregelungen (BMELV)


BMELV - Pressemitteilung Nr. 095 vom 11. Juni 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Seehofer: Großer Schritt auf dem Weg zur Vereinfachung der Agrarregelungen


"Ein wichtiges Ziel ist erreicht," freute sich Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, heute in Luxemburg zu den Ergebnissen des Rates. "Während der deutschen Präsidentschaft konnten wir wichtige und weitreichende Schlussfolgerungen des Agrarrats zur Vereinfachung der Cross-Compliance-Regelung verabschieden." Damit seien die Weichen gestellt worden, noch in diesem Jahr die von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen zu verabschieden und Vorschläge für Änderungen von Ratsverordnungen vorzulegen. "Unser Ziel ist es, schnell konkrete Vereinfachungen zu erreichen. Dies ist wichtig, damit die Beschlüsse auch so schnell wie möglich bei den Landwirten ankommen", erklärte der Bundesminister und amtierende EU-Ratspräsident. Er dankte ausdrücklich EU-Kommissarin Fischer-Boel für ihr Engagement bei der Vereinfachung der Cross-Compliance-Regelungen. "Wir haben gemeinsam einen ersten, großen Schritt zur Vereinfachung und sachgerechten, pragmatischen Umsetzung der Regelungen, die für die Landwirtschaft zentrale Bedeutung haben, gemacht", so der Minister.

Wichtige Vorschläge sind:

die Einführung einer Bagatellgrenze für geringfügige Verstöße,
die Vereinheitlichung der Kontrollquote von 1% der Betriebe,
Möglichkeiten der Vorabunterrichtung über Kontrollen in geeigneten Fällen,
das Absehen von Kürzungen bei geringen Beträgen,
Einbeziehung der Ergebnisse von Betriebsberatungs- und Qualitäts-Management-Systemen, und
die Einführung einer de-minimis Grenze bei Rückforderungen (Kommission sagt Prüfung zu, ob der Betrag auf 100 Euro festgesetzt werden kann).

Die Kohärenz und Praktikabilität der Kontrollvorschriften soll auch in Cross-Compliance-relevanten Regelungen des EU-Fachrechts erhöht werden. Dies wird langfristig zu einer weiteren Entlastung der Landwirte führen

Die Verabschiedung der Schlussfolgerungen hat bestätigt, dass die Vereinfachung von Regelungen für alle Beteiligten ein großes und ernsthaftes Anliegen ist. Bei Cross Compliance ist hier ein erster gemeinsamer Schritt auf EU-Ebene gelungen. Das Erreichte und die Fortführung des Prozesses bei Cross Compliance ist ein wichtiges, positives Signal für andere Vorhaben.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 095 (Ausgabedatum 11. Juni 2007)
aus dem BMELV-Newsletter Nr. 12 vom 26. Juni 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2007