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AGRAR/1510: Persönlichkeits- und Datenschutz bei EU-Beihilfen besser beachten (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 26. September 2012

Persönlichkeits- und Datenschutz bei EU-Beihilfen besser beachten

DBV: EU-Kommission will über EuGH-Urteil hinweggehen



Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt den gestern veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission für eine Neuregelung zur Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen als unzureichend ab. Mit seinem Urteil vom 9. November 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Bedenken von Landwirten Rechnung getragen und die EU-Vorschriften zur personengenauen Veröffentlichung der Direktzahlungen für teilweise ungültig erklärt. In einer undifferenzierten, detaillierten Veröffentlichung der Empfänger hatte der EuGH eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes gesehen.

Mit dem neuen Vorschlag der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten alle Beihilfeempfänger mit vollem Namen, Ort und Postleitzahl sowie den erhaltenen europäischen und nationalen Beihilfen nach Art und Umfang nebst genauer Beschreibung der finanzierten Maßnahmen veröffentlichen. Ausnahmen soll es lediglich für Begünstigte geben, die unter einem jährlichen Schwellenwert zwischen 500 und 1.000 Euro liegen. Ihre Daten sollen ohne Namen, aber unter einem Code veröffentlicht werden. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen den Vorschlag der Kommission noch billigen, teilt der DBV mit.

Der DBV betont erneut, dass es unter Beachtung des auch vom EuGH als maßgeblich erachteten Verhältnismäßigkeitsprinzips für die Erreichung der Ziele der Transparenz keiner detaillierten Veröffentlichung von Namen und Ort der Empfänger bedarf. Dem Grundrecht der Europäischen Union zur Achtung des Privatlebens hinsichtlich personenbezogener Daten sei ein hoher Stellenwert einzuräumen. Die von der EU-Kommission angestrebte Transparenz könne durchaus auch durch eine anonyme Darstellung der Empfänger oder auch gegliedert nach entsprechenden Gruppen erreicht werden. Wichtig erscheine zudem, dass im direkten Zusammenhang mit diesen Veröffentlichungen eine umfassende Erläuterung für die Gewährung der Beihilfen an die Empfänger gegeben wird. Der vom DBV vorgeschlagene Weg ermöglicht es außerdem, dass eine missbräuchliche Verwendung der Daten, wie sie gerade in Deutschland festzustellen war, ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus sieht der DBV keine Rechtfertigung dafür, die Daten von Empfängern von Mitteln aus dem EGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft) und dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) umfangreicher und detailgenauer zu veröffentlichen als dies für Beihilfen in anderen Wirtschaftsbereichen vorgesehen ist.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. September 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2012