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MELDUNG/078: Belgien (Wallonien) und Rumänien steigen aus CETA aus (Campact)


Campact - Pressemitteilung vom 14. April 2016

Belgien (Wallonien) & Rumänien steigen aus CETA aus

Das Abkommen wird scheitern - es darf daher nicht vorläufig in Kraft gesetzt werden!


Berlin, 14.04.2016. Rumänien hat angekündigt, aufgrund des Visastreits mit Kanada die Ratifikation des EU-Kanada-Abkommens CETA zu blockieren. Schon gestern hat der Premierminister der Region Wallonien in Belgien Paul Magnette verkündet, der belgischen Bundesregierung die notwendigen Vollmachten für die Ratifikation des Abkommens zu verweigern. Auch in den Niederlanden könnte ein mögliches Volksbegehren über CETA erfolgreich sein, wie im Fall des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Ukraine geschehen.

Maritta Strasser von Campact kommentiert: "Es wird immer wahrscheinlicher, dass das EU-Kanada-Abkommen CETA scheitert. Rumänien und Belgien haben als erste ein Nein angekündigt, weitere werden folgen. Vor diesem Hintergrund wäre es absolut inakzeptabel, CETA am Bundestag vorbei "vorläufig" in Kraft zu setzen."

Aus Anlass der Begegnung zwischen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und der kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland demonstrieren heute Bürger vor dem Bundeswirtschaftsministerium gegen das EU-Kanada-Abkommen CETA. Zu der spontanen Kundgebung aufgerufen hat die Bürgerbewegung Campact, die bundesweit bereits über 400.000 Unterschriften gegen das Handelsabkommen gesammelt hat.

Die EU-Kommission plant CETA vorläufig in Kraft treten zu lassen, bevor Bundestag und Bundesrat sich damit befasst haben. Gestern sorgten Äußerungen von Staatssekretär Beckmeyer im Wirtschaftsausschuss des Bundestags für Aufsehen, auch die Bundesregierung würde im EU-Rat für eine vorläufige Anwendung von CETA stimmen.

"Ein so weitreichendes Handelsabkommen wie CETA greift tief in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten ein. Auch Bundestag und Bundesrat müssen darüber entscheiden. Gabriel steht bei den Bürgern im Wort. Er muss im EU-Rat gegen die vorläufige Anwendung von CETA stimmen", sagt Jörn Alexander von Campact.

Das Freihandelsabkommen CETA enthält die umstrittenen Sonderklagerechte für Konzerne. Als erstes Abkommen mit einem Negativlisten-Ansatz für Dienstleistungen hätte es weitreichende Folgen: Grundsätzlich wären so alle Dienstleistungen den Liberalisierungsverpflichtungen unterworfen, die nicht beim Abschluss des Vertrags explizit ausgenommen sind. Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, Kultur- und Sozialverbände üben massive Kritik an dem Abkommen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert CETA in seiner jüngsten Stellungnahme und fordert Nachverhandlungen.

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Quelle:
Campact e.V. - Kampagnen für eine lebendige Demokratie
Artilleriestr. 6, 27283 Verden/Aller
Telefon: 04231/957 440, Fax: 04231/957 499
Internet: http://www.campact.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2016

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