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SUBVENTION/026: Vorwurf unrechtmäßiger Subventionen ungerechtfertigt (BMELV)


BMELV-Informationen Nr. 7 vom 13. April 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Lindemann: Vorwurf unrechtmäßiger Subventionen ist nicht gerechtfertigt


Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Gert Lindemann, hat den Vorwurf, die Bauern würden zu viel EU-Subventionen kassieren, heute in Berlin mit allem Nachdruck zurückgewiesen. "Die zuständigen Behörden in Deutschland kontrollieren die Beihilfeanträge sehr genau", erläuterte der Staatssekretär. "Diese Kontrollen werden auf der Grundlage der Vorschriften des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, das in der EU entwickelt worden ist, durchgeführt." Dieses System sei auch nach Auffassung des Europäischen Rechnungshofes ein geeignetes Instrument, um die ordnungsgemäße Abwicklung von Agrarbeihilfen zu gewährleisten.

Die jetzt vom Europäischen Rechnungshof genannte Fehlerquote sei Ergebnis der intensiven Kontrollen der Mitgliedstaaten. Dabei müsse man berücksichtigen, dass bereits kleine formale Fehler in die Meldungen der Mitgliedstaaten an die EU eingingen, die oftmals auch den komplizierten Antragsunterlagen geschuldet seien. Wenn Zahlen veröffentlicht würden, bei denen nicht nach der Schwere der Fehler unterschieden würde, könne leicht der Eindruck entstehen, es handele sich um gravierende Subventionsbetrügereien. "In dieser Form ist das falsch", betonte der Staatssekretär. "Angesichts der Komplexität der Anträge, können durchaus Antragsfehler passieren. Es wird den rechtschaffenen Landwirten nicht gerecht, wenn diese Fehler dann als Subventionsbetrügereien kriminalisiert werden."

Staatssekretär Lindemann ergänzte, dass aus diesem Grund ein zentrales Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft sei, Bürokratie abzubauen und Möglichkeiten zu Verfahrensvereinfachungen umzusetzen, wo immer dies möglich sei. "Wir müssen einen sinnvollen Weg zum korrekten Einsatz von Steuergeldern und optimalen Kontroll- und Antragsverfahren bekommen."

Die hohe Qualität der bereits heute praktizierten Kontrollen der Agrarförderung in Deutschland lasse sich aber auch durch konkrete Zahlen bestätigen, ergänzte Staatssekretär Lindemann. So würden Rückforderungen seitens der EU gegenüber einem Mitgliedstaat erhoben, wenn die EU-Kommission geprüft und Schwächen festgestellt habe. "Für Deutschland wurden dabei über einen Zeitraum von sechs Jahren Rückforderungen in Höhe von weniger als 0,5 Prozent der Gesamtzahlungen verhängt." Dies sei, so Staatssekretär Lindemann, im EU-Vergleich ein niedriger Betrag. "Dennoch optimieren wir gemeinsam mit den Bundesländern immer wieder die angewandten Verfahren, um sicherzustellen, dass die Steuergelder sachgerecht eingesetzt werden."


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Quelle:
BMELV-Informationen Nr. 7 vom 13. April 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2007