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WETTBEWERB/053: Wettbewerbsfähigkeitsrat für Produktsicherheit (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 28. September 2007

Staatssekretär Dr. Wuermeling: "Wir brauchen auch auf europäischer Ebene Sicherheit für den Verbraucher"

- Pressemitteilung zum Wettbewerbsfähigkeitsrat -


Im Rahmen des Wettbewerbsfähigkeitsrats am 28. September 2007 erläuterte Dr. Joachim Wuermeling, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, die deutsche Haltung zu den europäischen Reformplänen für die Spielzeugrichtlinie und zu Brüsseler Diskussionen über die Produktsicherheit.

Staatssekretär Dr. Wuermeling erklärte, Deutschland unterstütze das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Spielzeugrichtlinie aus dem Jahr 1988 zu überarbeiten und zu aktualisieren. Allerdings habe die EU bereits jetzt sehr scharfe Regeln zur Produktsicherheit. Unsichere Produkte seien in der Europäischen Union verboten.

Die Probleme, die über die letzten Monate im Zusammenhang mit Spielzeug aus der Volksrepublik China aufgetreten seien, beruhten weniger auf einem Regelungsdefizit. Hier bestehe vielmehr ein Vollzugsdefizit, also ein Problem bei der Überwachung und Durchsetzung der Sicherheitsstandards, so der Staatssekretär.

Das Europäische CE-Zeichen sei ein wichtiges Zeichen für den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt. Es biete aber dem Verbraucher keine Garantie für die Sicherheit des Produkts, da es von den Produzenten selbst auf Produkten angebracht werden könne.

In Deutschland garantiere das GS-Siegel die von autorisierten Stellen geprüfte Sicherheit der Produkte. Der Verbraucher könne sich darauf verlassen, dass das Produkt, das er erwerbe, sicher sei. Deutschland werde sich daher für ein Siegel auf Europäischer Ebene einsetzen, das den gleichen Sicherheitsstandard für die gesamte EU garantieren könne. Für den sensiblen Bereich von Spielzeug wäre ein solches Siegel von besonderer Bedeutung und würde einen großen Fortschritt darstellen.

Der Staatssekretär erklärte, Deutschland befürworte ein europäischen Sicherheitssiegel, das von autorisierten Stellen vergeben werde. Die Bewerbung um das Siegel für ein Produkt solle jedoch freiwillig bleiben. Das Siegel werde in sich einen Wettbewerbsvorteil darstellen, der eine entsprechende Marketingstrategie für Produkte zulasse.

Der Staatssekretär äußerte die Hoffnung, dass die europäische Diskussion zügig abgeschlossen werde, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst rasch EU-weit in den Genuss erhöhter Sicherheitsstandards kommen könnten. In Deutschland selbst solle die Marktüberwachung kurzfristig verbessert werden.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 28. September 2007
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 01888-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-p2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2007