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ARBEITERSTIMME/237: Wolfgang Abendroth - Zum 25. Todestag


Arbeiterstimme, Frühjahr 2011, Nr. 171
Zeitschrift für die marxistische Theorie und Praxis
- Die Befreiung der Arbeiterklasse muß das Werk der Arbeiter selbst sein! -

Wolfgang Abendroth
Zum 25. Todestag

Von Andreas Diers


Am 15. September 2010 jährte sich zum 25. Mal der Todestag des sozialistischen Juristen und Politikwissenschaftlers Wolfgang Abendroth. Dieses Datum ist ein Anlass, sich wieder verstärkt mit seinem Leben und Werk zu beschäftigen. Dabei wäre es sicherlich absolut falsch, Abendroth und sein Werk einseitig parteipolitisch vereinnahmen zu wollen. Es ist vielmehr danach zu fragen, was für die Linke als umfassende gesellschaftliche Bewegung von Abendroths Leben und Werk sowie seiner Charakterisierung des Sozialismus als Demokratie auf allen Ebenen der Gesellschaft auch heute noch aktuell ist und welche Lehren daraus für die gegenwärtigen Auseinandersetzungen hinsichtlich der Perspektive des Sozialismus in der Bundesrepublik Deutschland gezogen werden können.

An Hand der knappen Behandlung einiger Thematiken - die sich vor allem auf grundlegende Problematiken hinsichtlich Staat - Demokratie - Sozialismus und Menschenrechte - BürgerInnenrechte beziehen - wird im Folgenden die trotz der wesentlichen weltpolitischen und gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen nach 1989 nach wie vor bestehende überaus große Aktualität der Erkenntnisse, Ansichten und Konzeptionen Abendroths bezüglich der programmatischen Diskussionen in der Linken ansatzweise dargestellt. Zahlreiche andere und gleichfalls sehr wichtige und interessante Thematiken des Werkes von Wolfgang Abendroth (wie z.B. seine spezifische Ansicht der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung; Abendroth als Völkerrechtler; Abendroths Parteikonzeption; die Analyse des Rechtsextremismus und Faschismus in Europa nach 1945 durch Abendroth; seine Gewerkschaftskonzeption; seine Analysen und Kritiken hinsichtlich der politischen Entwicklungen in der UdSSR und der DDR; Abendroth und die nationalen Befreiungsbewegungen) können hier nicht behandelt werden, sie bleiben späteren Untersuchungen und Darstellungen vorbehalten. Außerdem ist festzuhalten, dass es leider immer noch keine Gesamtbiographie von Wolfgang Abendroth und seines familiären Umfelds gibt, besonders die Periode seines Lebens und Wirkens von Anfang der 70er Jahre bis zu seinem Tod 1985 ist bisher nur in Ansätzen analysiert und dargestellt worden.


Staat - Verfassung - Sozialismus

Für Wolfgang Abendroth stellen die Ansichten von Karl Marx und Friedrich Engels über die Natur des bürgerlichen Rechts und Staates und seine Umgestaltung kein unveränderliches und unbewegliches Lehrgebäude dar. Die sozialistische staatstheoretische Konzeption ist für ihn nicht in allen ihren Teilen ein fertiges Theoriegebäude, an dem sich niemals etwas ändern dürfe. Sie ist für ihn kein für alle Zeiten und Orte gültiges Dogma - das unabhängig von den Veränderungen der historischen Bedingungen ist. Für Abendroth dient die materialistische Methode bei der Untersuchung des Staates als Instrument der Analyse des Realen. Er achtet bei dieser Analyse sehr genau darauf, die Realität nicht in ein abstraktes Schema zu pressen, sondern zeigt vielmehr, dass sich die Problematik des Verhältnisses der Arbeiterbewegung zum bürgerlichen Staat in der Geschichte der konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse zwischen den Klassen und in spezifischen Situationen abspielt, unter den Bedingungen veränderlicher historischen Praxis; und diese Praxis liefert Abendroth die Kriterien für die Gültigkeit der Theorie.

Als politischer Wissenschaftler und wegen seiner Positionen in den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik und im internationalen Rahmen (wie z.B. seine Stellungnahmen gegen die Wiederbewaffnung, gegen das KPD-Verbot, gegen den Abtreibungsparagraphen § 218 StGB, gegen den Vietnam-Krieg, gegen den faschistischen Putsch in Chile 1973, gegen Berufsverbote, gegen die sogenannte Nachrüstung) ist Abendroth immer sehr umstritten gewesen, zumal der von ihm vertretene Marxismus in den Jahren des kalten Krieges als unvereinbar mit dem Grundgesetz und der parlamentarischen Demokratie galt. Für Abendroth ist jedoch das Grundgesetz der BRD eine zum Sozialismus hin offene Verfassung. Er hat sich stets gegen konservative und reaktionäre politische und juristische Interpretationen des Grundgesetzes gewandt, die diese Möglichkeit generell verneinten. Dabei sind für ihn die rechtsstaatlichen Grundrechte die Voraussetzung für die Realisierung einer demokratischen und sozialistischen Gesellschaft gewesen.

Abendroth zufolge ist die Verfassungsordnung der BRD wegen der antagonistischen Gesellschaftsstruktur, auf der sie basiert, durch einen fundamentalen Widerspruch geprägt: Sie ist einerseits eines der wichtigsten Mittel zur Stabilisierung der diese Gesellschaft bestimmenden Machtverhältnisse, andererseits ist sie jedoch auch ein Instrument zu ihrer Transformation:

"Die Verfassungsordnung ist weder mit dem kapitalistischen Gesellschaftssystem noch mit dem Staatsapparat unmittelbar identisch. Diese Differenz macht die Substanz einer funktionierenden politischen Demokratie aus."
(1)

Dieser Einschätzung folgend, wird von Abendroth die rechtstaatlich verfasste politische Demokratie in der BRD nach 1949 als eine Herrschaftsform verteidigt, die das Transformationsfeld hin zum demokratischen Sozialismus offenhält.

Dabei beruht diese Auffassung Abendroths auch ganz wesentlich auf seiner Einschätzung, dass durch den Aufstieg der UdSSR zur Weltmacht nach dem Zweiten Weltkrieg eine völlig neuartige Situation innerhalb des Systems der internationalen Beziehungen entstanden ist. Die seit Ende des Zweiten Weltkriegs grundlegend veränderten Bedingungen des Kampfes für den Sozialismus charakterisiert Abendroth in einem 1981 veröffentlichten Interview folgendermaßen:

"Im Jahre 1919 ist aus der Sicht der Arbeiterbewegung die Verwertung von Möglichkeiten, die die bürgerliche Rechtsordnung gewährt, von Fall zu Fall sehr wichtig, aber der Gesamtprozeß einer Transformation in eine spätere sozialistische Gesellschaft ist noch nicht innerhalb dieses Gefüges definierbar. Das ist nach 1945 bei Veränderungen auch der internationalen Gleichgewichtslage schlicht anders. Die rechtsinterpretative und die rechtswissenschaftliche Betrachtungsweise erhält für die Arbeiterbewegung nun eine neue Dimension. Es geht für die Juristen der Arbeiterbewegung vor 1914, grob formuliert, im wesentlichen nur darum, die Rechtsnormen der bürgerlichen Gesellschaft zu stärken und auszunützen, die für die Arbeiterbewegung als gewährte Konzessionen brauchbar sind, ohne freilich der Illusion zu erliegen, daß von hier aus eine Transformation der gesamten bürgerlichen Gesellschaft überhaupt erreichbar sein könnte; rechtswissenschaftliches Auftreten von Marxisten war hier im wesentlichen praktische Aufgabe des Tages, nicht strategische. In der Gleichgewichtslage nach Ende des Zweiten Weltkriegs ist die Situation eine vollständig andere. Man kann jetzt an ein systematisch in sich geschlossenes System rechtswissenschaftlichen Denkens herangehen als strategisches Anleitungsmittel, und das heißt natürlich auf der Basis und in Anerkennung der inzwischen geschaffenen verfassungsrechtlichen Normen. Typisch dafür ist: Der beste marxistische Rechtswissenschaftstheoretiker der Weimarer Republik, der frühe Karl Korsch, schreibt ein System des Arbeitsrechts und gibt Anleitungen für arbeitsrechtlich richtiges Auftreten von Vertretern der Gewerkschaftsbewegung und auch der politischen Arbeiterbewegung. Aber er kann gar nicht daran denken, etwa ein generelles strategisches Konzept rechtswissenschaftlichen Denkens bis in das verfassungsrechtliche Denken hinein zu liefern, weil die realen Voraussetzungen dafür fehlen. Das ändert sich ab 1945, denn jetzt sind die Rechtswissenschaft und das Rechtssystem potentiell transformatorischen Charakters. Es ist vor allem das relative Gleichgewicht zwischen einer (bei allen Mängeln) sozialistischen Weltmacht und den kapitalistischen Staaten, das die Basis dafür bietet."(2)

Bei aller Betonung der Bedeutung von demokratischen und Freiheitsrechten hat sich Abendroth gleichzeitig ganz entschieden dagegen gewandt, darüber den Sozialismus als Ziel zu vernachlässigen. Sehr prägnant fasst er wichtige Aspekte seiner eigenen persönlichen politischen und wissenschaftlichen Entwicklung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Kontrast zur Entwicklung von Franz Neumann zusammengefasst.

Auf die Frage:

"Sind Wolfgang Abendroth und Franz Neumann zwei typische Intellektuelle der deutschen Arbeiterbewegung in dem Sinne, daß der eine über alle Erfahrungen von Niederlagen hinweg am Marxismus und an seiner sozialistischen Position festhält, und damit eher eine Ausnahme in der deutschen Arbeiterbewegung darstellt, während Franz Neumann eher ein typischer Vertreter der deutschen Arbeiterbewegung insofern ist, als er zwar auch Widerstand leistet und emigriert, dann aber seine marxistische Position verläßt und sich mehr zu einem liberalen Typus von Sozialist hin entwickelt?"

antwortet er:

"Ich glaube schon. Beide sind typische Gestalten der Weimarer Arbeiterbewegung, die aber durch verschiedene Erfahrungen, Franz Neumann war in der Emigration, während ich hier blieb, geprägt wurden. Franz Neumann hat richtig gesehen, daß die Verteidigung von Grundrechten eine außerordentlich wichtige Sache ist, nur in der Konsequenz ist es überzogen, wenn er den Sozialismus am Ende vergißt. Dazu kommt bei Franz Neumann, daß er in den Vereinigten Staaten lebte, in denen es nur wellenförmig und eruptiv, nie kontinuierlich eine sozialistische Massenbewegung gab, und er die Entwicklung der (eine stalinistische Phase durchlaufenden) sozialistischen Länder deshalb zu negativ und zu wenig in langfristige historische Prozesse eingeordnet sieht und dadurch die Hoffnung verliert. Er vergißt, daß auch die bürgerliche Revolution in Europa ihre Phase des Jakobinismus und dann des Bonapartismus gehabt hat und haben mußte; daß auch die bürgerliche Revolution des 17. Jahrhunderts in England ihre Phase des Entgleitens gehabt hat und daß es aus solchen Phasen des Entgleitens Auswege gibt, die sich immer nur sehr langsam durchsetzen. Uns in Deutschland, die wir die ganze Zeit des Dritten Reiches hier verbracht haben, ist die Einsicht in solche langfristigen Prozesse sozusagen in viel stärkerem Maße eingeprügelt worden als Franz Neumann."
(3)


Abendroths staats- und rechtstheoretische Konzeption

Wie Friedrich Engels sieht Abendroth die Verfassung als die politische Form eines Resultats von Klassenkämpfen, als Ausdruck von Kräfteverhältnissen und als Resultat aufeinander einwirkender Interessen an, also als einen Ausdruck von Klassenkompromissen. Dieser Blick auf das Problem des Staates und dessen Bedeutung für die Strategie und Taktik der Arbeiterbewegung - das eine durch die nach dem Abklingen des internationalen Revolutionszyklus der Jahre 1917 bis 1919 bedingte Rückkehr zu der Verfassungstheorie von Karl Marx und Friedrich Engels ist - ermöglicht es Abendroth, nach dem Zweiten Weltkrieg für einen demokratischen Übergang zum Sozialismus in Deutschland zu arbeiten. Zudem schafft er sich die Möglichkeit, auf theoretischem Terrain selbst eigenständige und sehr originelle Beiträge zur Staatstheorie auszuarbeiten, die im Kontext der Überlegungen von Antonio Gramsci und anderer westeuropäischer marxistischer Intellektueller, die innerhalb der Arbeiterbewegung aktiv gewesen sind, zu verorten sind.

Dieses Denken über den Staat bei Abendroth schafft die Grundlage für drei wesentliche Elemente seiner Verfassungs- und Rechtstheorie:

- Das Paradigma des potenziell gesellschaftstransformatorischen Charakters der Rechtswissenschaft und des Rechtssystems in der grundlegend neuen globalen Gleichgewichtslage nach 1945.
- Die Unterscheidung zwischen dem Staatsapparat und der demokratischen verfassungsmäßigen Ordnung.
- Die Begründung demokratischer und sozialer Teilhaberechte.

Entscheidend für die recht- und verfassungsrechtliche Konzeption Abendroths nach 1945 ist in diesem Zusammenhang seine Erkenntnis der potenziell transformatorischen Funktion der Rechtswissenschaft und des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland. Abendroth kann nach 1945 seine neue Konzeption der potenziell transformatorischen Funktion der Rechtswissenschaft und des Rechtssystems entwickeln, weil zum einen gesellschaftlich durch die Veränderungen des globalen Gleichgewichts im Kräfteverhältnis zwischen bürgerlich-demokratischen und sozialistischen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg die politischen Voraussetzungen dazu vorhanden sind. Zum anderen kann Abendroth individuell als politischer Verfassungs- und Völkerrechtswissenschaftler mit seiner materialistischen wissenschaftlichen Methodik diese Veränderungen in den Kräfteverhältnissen innerhalb des Systems der internationalen Beziehungen analysieren und deren Bedeutung für das Rechtssystem der BRD erkennen.

Die neuen historischen Bedingungen im Verhältnis der Arbeiterbewegung zum Rechtssystem und zur Rechtswissenschaft nach dem Ende der faschistischen Herrschaft werden jedoch durch die Entwicklungen in der Staatsrechtswissenschaft in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands konterkariert. Wolfgang Abendroth muss miterleben, wie sich schon bis Ende des Jahres 1948 sowohl die personelle als auch die inhaltliche Restauration immer stärker durchsetzt. Zahlreiche durch ihr Engagement für den deutschen Faschismus kompromittierte Staatsrechtler kommen sehr schnell wieder zu Amt und Würden.

Durch die internationalen historischen Entwicklungen und die gravierenden Veränderungen der nationalen und globalen Gleichgewichte der Klassen ist für Abendroth nach 1945 wegen der damit verbundenen potenziell transformierenden Funktion des Rechtssystems und der Rechtswissenschaften in Deutschland die hegemoniale Herrschaft der Arbeiterklasse in Form eines Rätestaates dennoch obsolet geworden. Die hegemoniale Herrschaft der Arbeiterklasse ist seiner Auffassung nach jetzt durch eine soziale Demokratie auch innerhalb traditioneller republikanischer Strukturen möglich. Damit entwickelt Abendroth jenes neuartige materialistische Denken über den Staat weiter, dessen Anfänge er seinerseits dem linken Austromarxisten Max Adler zugeschrieben hat.

Mit seinen Überlegungen zur Rechts-, Staats- und Verfassungsproblematik formuliert Abendroth nach dem Zweiten Weltkrieg wichtige Beiträge zur Entwicklung der Theorie des bürgerlichen Rechtsstaates. Dabei bestehen keine Zweifel daran, dass für ihn die Geltung der demokratischen und sozialen Teilhaberechte nicht nur im bürgerlich-demokratischen Staat, sondern auch in dem Staat einer sozialistischen Gesellschaft unerlässlich ist.


Auswahl der Veröffentlichungen von Wolfgang Abendroth:

- Die deutsche Gewerkschaften (1954).
- Bürokratischer Verwaltungsstaat und soziale Demokratie (1955).
- Aufstieg und Krise der deutschen Sozialdemokratie (1964).
- Sozialgeschichte der europäischen Arbeiterbewegung (1965).
- Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie in der Bundesrepublik (1965).
- Das Grundgesetz. Eine Einführung in seine politischen Probleme (1966).
- Ein Leben in der Arbeiterbewegung (1976).
- Geschichte der Arbeiterbewegung (1985).

Seit 2006 erscheinen Bände der Werkausgabe Wolfgang Abendroths: Gesammelte Schriften. Band 1 ff. (Herausgegeben von Michael Buckmiller, Joachim Perels und Uli Schöler); Offizin-Verlag Hannover 2006 ff.

Veröffentlichungen zum Leben und Werk Wolfgang Abendroths:

Friedrich-Martin Balzer, Hans Manfred Bock, Uli Schöler (Hrsg.): Wolfgang Abendroth. Wissenschaftlicher Politiker. Bio-bibliographische Beiträge; Leske + Budrich, Opladen 2001

Friedrich-Martin Balzer (Hrsg.): Wolfgang Abendroth für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aufstieg und Krise der deutschen Sozialdemokratie + Gesamtbibliographie der Veröffentlichungen. CD-ROM; 2. Auflage, Pahl-Rugenstein-Verlag, Bonn 2006

Andreas Diers: Arbeiterbewegung - Demokratie - Staat, Wolfgang Abendroth - Leben und Werk 1906-1948; VSA-Verlag, Hamburg 2006

Richard Heigl: Oppositionspolitik. Wolfgang Abendroth und die Entstehung der Neuen Linken (1950-1968); Argument-Verlag, Hamburg 2008

Peter Römer: Recht und Demokratie bei Wolfgang Abendroth; VAG, Marburg 1986

Joachim Perels: Der soziale Rechtsstaat im Widerstreit. Zur Verfassungsinterpretation Wolfgang Abendroths aus Anlass seines 100. Geburtstags; in: Kritische Justiz, 2006, Jg. 39, S. 295-302

Uli Schöler: Die DDR und Wolfgang Abendroth - Wolfgang Abendroth und die DDR. Kritik einer Kampagne; Offizin-Verlag, Hannover 2008

Abendroth-Schule, in: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, Band 1; 2. Auflage, Argument-Verlag, Hamburg 1996, S. 21-29


Anmerkungen:

(1) Joachim Perels: Arbeiterklasse, Staat und Verfassung. Materialien zur Verfassungsgeschichte und Verfassungstheorie der Bundesrepublik; Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1977, S. 8-9.

(2) Gespräch mit Wolfgang Abendroth; in: Dialektik, Beiträge zu Philosophie und Wissenschaften [Hrsg. von Bernhard Heidtmann, Hans Heinz Holz und Hans-Jörg Sandkühler], Band. 3; Pahl-Rugenstein-Verlag, Köln 1981, S. 152-153.

(3) Gemeinsam mit Jakob Moneta und Lisa Abendroth: Gesprächsbeiträge; in: Reform und Resignation. Gespräche über Franz L. Neumann. Hrsg. von Rainer Erd; Frankfurt am Main 1985, S. 239-252, hier S. 251.


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Quelle:
Arbeiterstimme, Nr. 171, Frühjahr 2011, S. 31-33
Verleger: Thomas Gradl, Postfach 910307, 90261 Nürnberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2011