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GEGENWIND/796: Vorbereitung läuft - Ausbildung für die Kampfdrohne G-Heron-TP


Gegenwind Nr. 366, März 2019

Politik und Kultur in Schleswig-Holstein & Hamburg

Vorbereitung läuft Für die Kampfdrohne G-Heron-TP werden Drohnenpiloten und Waffensystemoffiziere ausgebildet

von Siglinde Cüppers


Ende Januar hat die Ausbildung der ersten Bundeswehrsoldat*innen an der Kampfdrohne G-Heron-TP begonnen, das ist die für Deutschland gebaute Variante der israelischen Kampfdrohne Heron-TP. Insgesamt sollen zwölf Teams ausgebildet werden. Ein Team besteht aus dem Drohnenpiloten und einem Special Payload Operator. Beide agieren von einer Bodenstation aus, die sich bis zu 400 km vom Einsatzort der Drohne entfernt am Boden befindet.


Der Drohnenpilot kann den zuvor einprogrammierten Kurs der Drohne korrigieren, sie auch am Computer manuell steuern. Der Special Paybad Operator ist der Nutzlastbediener. Er ist für den Einsatz der Sensorik und der Bewaffnung zuständig. Er hat also die Aufgaben eines Waffensystemoffizieres im Kampfflugzeug, steht in permanenter Verbindung mit dem Drohnenpilot und mit den Nutzern, die Informationen über die Sensorik der Drohne bekommen. Die Ausbildung dauert zwei Monate.

Fünf Drohnen des Typs G-Heron-TP können zwei Einsatzgebiete gleichzeitig bedienen.

Die G-Heron-TP verfügt im Vergleich mit der Heron 1 über eine verbesserte Sensorik mit Elektrooptik- und Infrarot-Sensoren. Auch Zielbeleuchtungen werden montiert. Damit sind Systeme gemeint, mit denen Ziele per Laser markiert werden, um sie dann mit anderen Kampfflugzeugen, Drohnen oder Kampfhubschraubern zu bombardieren.

Die G-Heron-TP kann deutlich länger in der Luft bleiben, so dass ihre Einsatzmöglichkeiten etwa doppelt so lang sind wie die der Heron 1. Ihre Flughöhe liegt bei 12.000 Metern.


Drohnenpilot kann jede(r)?

Künftige Drohnenpiloten benötigen keine körperlichen Voraussetzungen für die Flugtauglichkeit. Sie bekommen nicht mehr die umfangreiche fliegerische Ausbildung wie Piloten für ein Flugzeug oder einen Hubschrauber. Bisher ist die Lizenz für die Steuerung unbemannter Flugsysteme eine zusätzliche Qualifikation der Piloten der Luftwaffe gewesen. Ohne die vorherige Qualifikation als Pilot für bemannte Luftfahrzeuge konnte kein Pilot Drohnen steuern und Drohnen-Pilot werden.

Nun sollen die Drohnenpiloten ausschließlich den Einsatz der unbemannten Systeme unter allen Sichtbedingungen lernen. Sie werden ausschließlich am Boden für unbemannte Luftsysteme eingesetzt. Der RPA-Pilot (RPA = Remotely piloted Aircraft = ferngesteuertes Flugzeug, also Drohne) ist ein neues Aufgabenfeld im Berufsbild Fliegerischer Dienst in der Luftwaffe. Die ersten Anwärter für die Ausbildung sind bereits angekommen. Dafür nimmt man die Bewerber, deren Fitness und Gesundheit für die Flugtauglichkeit nicht reicht.

Und das ist das neue: Bisher ist die Lizenz für die unbemannten Systeme eine Zusatzqualifikation für Piloten, die ihren Schein für einen Kampfjet, ein Transportflugzeug oder einen Hubschrauber gemacht haben. Ohne diese vorherige Qualifikation in der bemannten militärischen Luftfahrt wurde bisher bei der Bundeswehr kein Soldat RPA-Pilot.

Dazu Stimmen aus der Bundeswehr selbst: "Wenn ich das richtig sehe, folgt die Luftwaffe damit dem Weg anderer Streitkräfte, die schon länger ihre Drohnen von Piloten steuern lassen, die eben nicht aus der klassischen bemannten Fliegerei kommen."

"Scheint psychisch nicht ganz einfach zu sein, zum Dienst zu gehen, dann im Einsatzland einen Auftrag zu erfüllen (neutral formuliert) um im Anschluss wieder zur Familie zurückzukehren, in dem Wissen, das es morgen genauso ablaufen wird."

"Am Ende ist es nunmal so, dass man ein gut 1 Tonne schweres Luftfahrzeug durch Luftraum bewegt, in dem sich auch andere Luftraumnutzer befinden. Und dazu sollte man eben das nötige Verständnis eines "echten" Piloten aufweisen. Nur weil Autos heute von alleine einparken können und einen Bremsassistenten haben, heisst das ja nicht, dass man keinen Führerschein mehr braucht."


Planungen für die Bewaffnung der G-Heron-TP haben begonnen

Die Voraussetzungen für die Aufnahme und Steuerung von Waffen ist bei der Kampfdrohne G-Heron-TP bereits vorhanden und wird wie jedes neue bundesdeutsche Waffensystem auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit getestet. Diese Tests ergeben nur dann einen Sinn, wenn die Drohne auch bewaffnet zum Einsatz kommt.

Vertraglich sind bereits konkrete Schritte für die Bewaffnung festgeschrieben, die Anpassung und der Einbau der Munition für die G-Heron-TP.

Vertraglich geregelt ist auch die taktische Ausbildung der Bundeswehrsoldat*innen an dem bewaffneten System, die Ausbildung des Special Payload Operator, das ist der Waffensystemoffizier, der die Waffen der Drohnen steuert. Es werden auch bereits konkrete Anforderungen vom Bundesverteidigungsministerium formuliert: Die Bewaffnung soll multifunktional sein, d.h. es sollen mehrere Waffensysteme gleichzeitig befördert werden, gezielter Beschuss und Flächenbeschuss soll möglich sein. Die Heron G-TP kann eine Nutzlast von 2,7 Tonnen mit sich führen, darunter Raketen und Lenkbomben. Die G-Heron-TP müsse in der Lage sein, die "identifizierten Bodenziele vom RPA mit der mitgeführte Munition zu bekämpfen". Demnach soll die Drohne mit "angetriebenen und nicht angetriebenen LuftBoden-Effektoren" behängt werden. "Angetriebene" sind Cruise missiles und Raketen, "nicht angetriebene" sind Bomben, die lenkbar sind oder nur der Schwerkraft folgen. Außerdem müsse die G-Heron-TP in der Lage sein, "mindestens einmal am Tag die präzise Bekämpfung von mindestens zwei leicht gepanzerten oder ungepanzerten Fahrzeugen oder weichen Zielen (damit sind Menschen gemeint) nacheinander in einer Mission leisten zu können".

Vertraglich beschrieben ist auch eine "eventuell erforderliche Modifikation von Präzisionsmunition, um den Bestimmungen der Bundeswehr zu entsprechen".

Für die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit hat das Bundesverteidigungsministerium bereits 51 Millionen US-$ veranschlagt. Die Anschaffung der Präzisionsraketen kostet dann extra. Dabei hat das Parlament die Bewaffnung der G-Heron-TP noch gar nicht beschlossen. Das Bundesverteidigungsministerium formuliert auch bereits, dass der Drohnenpilot die Entscheidung im Einsatz vor Ort treffen soll, welche Munition er einsetzt. Die geplanten Einsatzgebiete sind Mali und Afghanistan.


Weitere Informationen im Kurzbeitrag von Report Mainz:
https://www.swr.de/report/drohnen-fuer-die-bundeswehr-bewaffnung-offensichtlich-konkreter-geplant-als-bisher-bekannt/-/id233454/ did=22515512/nid=233454/zzkpbo/index.html

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Quelle:
Gegenwind Nr. 366, März 2019, Seite 7-8
Herausgeber: Gesellschaft für politische Bildung e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2019

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