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GLEICHHEIT/2849: Das Massaker von Kundus und die Politik des "gezielten Tötens"


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Das Massaker von Kundus und die Politik des "gezielten Tötens"

Von Peter Schwarz
29. Dezember 2009


Das Massaker, dem Anfang September im afghanischen Kundus bis zu 142 Menschen zum Opfer fielen, füllt bis heute die deutschen Medien und Kommentarspalten. Doch während den Fragen, was genau geschah und wer was vertuschte, viel Platz eingeräumt wird, findet sich so gut wie nichts über die politische, historische und internationale Bedeutung des blutigsten Militärschlags, den deutsche Soldaten seit 1945 zu verantworten haben. Dabei ist offensichtlich, dass führende Militärs und Politiker den Fall zum Anlass nehmen, um die Beschränkungen aufzuheben, die dem deutschen Militär seit seinen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg auferlegt waren.

Mittlerweile gilt als gesichert, dass Bundeswehroberst Georg Klein in den frühen Morgenstunden des 4. September den Angriffsbefehl auf zwei entführte Tankwagen erteilte, um die umstehenden Menschen gezielt zu töten. Eine unmittelbare Gefahr für deutsche Soldaten oder das sieben Kilometer entfernte deutsche Feldlager bestand nicht. Anscheinend hoffte der Oberst, die Anführer lokaler Milizen zu treffen, die den internationalen Besatzungstruppen Widerstand leisten. Er selbst schrieb am folgenden Tag in einer Meldung an seine Vorgesetzten, er habe beabsichtigt, "Insurgents (Aufständische) durch den Einsatz von Luftstreitkräften zu vernichten".

Der Spiegel nennt in seiner jüngsten Ausgabe sogar Namen: "Mullah Shamsuddin, ein erfahrener Kommandeur der Paschtunen", sowie "die vier Taliban-Führer Mullah Abdul Rahman, Maulawi Naim, Mullah Siah und Mullah Nasruddin". Bei letzteren handle es sich um "lokale Anführer, die jeweils um die 15 Kämpfer befehligen und kleine Gebiete rund um Kundus kontrollieren". Sie seien in den vorangegangenen Tagen von Soldaten der streng geheim operierenden Eliteeinheit KSK aufgespürt und verfolgt - Fachsprache: "getrackt" - worden. Da sich Klein mit mindestens einem KSK-Soldaten absprach, bevor er den Angriffsbefehl erteilte, liegt die Vermutung nahe, dass er einen oder mehrere dieser lokalen Anführer zu "vernichten" hoffte.

Er konnte dabei, selbst wenn er sich nicht direkt mit seinen Vorgesetzten abgesprochen haben sollte, das Gefühl haben, "im Einklang mit politischen Wünschen zu handeln", wie der Spiegel unter Hinweis auf die Vorgeschichte schreibt.

So seien die beiden Staatssekretäre August Hanning (Innenministerium) und Peter Wichert (Verteidigungsministerium) bereits am 21. Oktober 2008 nach Kabul gereist, um die Regierung von Hamid Karzai wegen der sich häufenden Angriffe auf deutsche Soldaten zur Rede zu stellen. Zurück in Berlin, hätten sie dann eine vertrauliche Runde mit Vertretern des Kanzleramts, des Innen-, des Verteidigungs- und des Außenministeriums einberufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. "Hanning ist für einen härteren Kurs, er möchte die Hintermänner der Taliban zur Strecke bringen. Jagen oder gejagt werden, das ist aus Hannings Sicht die Alternative", fasst der Spiegel die Bilanz dieses Treffen zusammen.

Diese Runde tagte seither regelmäßig und leitete einen stillen, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkten Paradigmenwechsel für den deutschen Militäreinsatz ein. Im April ließ das Verteidigungsministerium den Vorbehalt aus dem Nato-Operationsplan streichen, der deutschen Soldaten "die Anwendung tödlicher Gewalt" nur zur unmittelbaren Selbstverteidigung erlaubte. Im Mai 2009 machten KSK-Einheiten dann erstmals gezielt Jagd auf angebliche Taliban. Und im Sommer wurden die Einsatzregeln entsprechend geändert. Die so genannte Taschenkarte, die jeder Soldat bei sich führt, erlaubt seither ausdrücklich das gewaltsame Vorgehen gegen Personen, "die Angriffe planen, vorbereiten, unterstützen oder ein sonstiges feindseliges Verhalten zeigen".

Der Begriff "sonstiges feindseliges Verhalten" ist derart weit gefasst, dass er praktisch jeden Gegner des deutschen Militäreinsatzes zum Abschuss freigibt. Oberst Klein konnte sich also von seinen Vorgesetzten gedeckt fühlen, als er am 4. September den Angriffsbefehl erteilte, um Aufständische zu "vernichten".

Mit der gezielten Liquidierung ihrer Gegner schlägt die Bundeswehr einen Kurs ein, der zu den Markenzeichen moderner Kolonialkriege gehört und wie kein anderer für die Missachtung elementarer Rechtsgrundsätzen steht. "Gezieltes Töten" ist zu einem festen militärischen Begriff geworden. Es gibt dazu ganze Bücher sowie zahlreiche juristische Abhandlungen. Bei Google ergibt der englische Begriff "Targeted Killing" über eine Million Treffer.

Ein Beitrag auf der Website des Council on Foreign Relations, des bedeutendsten außenpolitischen Think Tanks der USA, definiert den Begriff folgendermaßen: "Gezieltes Töten wird von Regierungen eingesetzt, um Individuen zu eliminieren, die sie als Bedrohung betrachten. Im Allgemeinen identifizieren die Geheimdienste, Sicherheitsdienste oder Streitkräfte eines Landes das betreffende Individuum und führen eine Operation mit dem Ziel durch, ihn oder sie zu töten. Trotz ihrer Fragwürdigkeit haben Regierungen auf der ganzen Welt diese Praxis bei Verteidigungs- und Geheimdienstoperationen eingesetzt, und sie gelten seit Beginn des so genannten Kriegs gegen den Terror in wachsendem Maße als legitim."

"Gezieltes Töten" läuft also auf die Hinrichtung politischer Gegner ohne Anklage und Urteil hinaus. Die Denunziation durch einen Geheimdienst reicht aus, um ein Todesurteil zu fällen und zu vollstrecken. Die eingesetzten Waffen - Präzisionsbomben wie in Kundus, ferngelenkte Raketen oder ferngezündete Sprengsätze - sind dabei so überlegen, dass dem Opfer keine Chance zur Gegenwehr bleibt.

Solche Methoden sind nicht neu. Aber sie wurden lange mit den Geheimdiensten totalitärer Regimes identifiziert. So verfolgte und ermordete der sowjetische Geheimdienst GPU regelmäßig politische Gegner Stalins im Ausland. Auch der US-Geheimdienst CIA verübte während des Kalten Kriegs Mordanschläge gegen missliebige Politiker, musste diese Praktiken später allerdings - zumindest offiziell - aufgeben. 1981 verbot eine Rechtsverordnung des Präsidenten Angestellten oder Vertretern der US-Regierung die Beteiligung an Mordanschlägen.

Im Laufe der 1990er Jahre wurden diese Bestimmungen aber wieder aufgeweicht. Bereits 1986 ordnete US-Präsident Ronald Reagan einen Bombenangriff auf das Haus des libyschen Staatschefs Muammar al Gaddafi in Tripoli an, und 1998 befahl Präsident Bill Clinton Raketenangriffe auf ein angebliches Terroristenlager in Afghanistan und eine Fabrik im Sudan. Im ersten Fall diente ein Bombenanschlag auf eine Berliner Disco, dem US-Soldaten zum Opfer gefallen waren, als Rechtfertigung, im zweiten Anschläge auf die US-Botschaften in Sudan und Tansania.

Zu den Wegbereitern des "gezielten Tötens" zählt die israelische Regierung. Der israelische Geheimdienst Mossad hatte schon in den siebziger Jahren vermutete Terroristen auf der ganzen Welt gejagt und ermordet. Dabei nahm er gezielt auch die politische Führung der palästinensischen Nationalbewegung aufs Korn. Mehrere Führungsmitglieder von Jasser Arafats Fatah fielen israelischen Mordkommandos zum Opfer. Nachdem sich die Fatah 1993 im Oslo-Abkommen mit Israel arrangiert hatte, gerieten die Führer der Hamas, aber auch der libanesischen Hisbollah und Amal ins israelische Visier.

So führte Israel einem Bericht des Middle East Quarterly zufolge allein in den ersten zwölf Monaten der Intifada, des im September 2000 ausgebrochenen Aufstands in den besetzten Gebieten, "mindestens vierzig Mordanschläge gegen mittel- und hochrangige palästinensische Aktivisten" durch. Die israelischen Streitkräfte gingen dabei äußerst brutal vor, bombardierten in dicht besiedelten Gebieten Autos auf offener Straße oder zerstörten ganze Häuser einschließlich der Familien der Zielpersonen. Die israelischen Morde stießen zwar wegen ihrer offensichtlichen Rechtswidrigkeit auf internationale Kritik, wurden aber - vor allem von den USA - insgeheim unterstützt.

Die Anschläge vom 11. September 2001 dienten dann der Bush-Administration als Vorwand, alle offiziellen Vorbehalte gegen das "gezielte Töten" fallen zu lassen. Die gezielte Ermordung politischer Gegner, die routinemäßig als "Terroristen" oder "Taliban" bezeichnet werden, gehört seither zum Standardrepertoire des amerikanischen Besatzungsregimes im Irak und Afghanistan. Auch in Pakistan werden Gegner der USA oder des pakistanischen Regimes regelmäßig zum Ziel ferngesteuerter US-Drohnen.

Bushs Nachfolger Barack Obama hat diesen Kurs nicht nur fortgesetzt, sondern verschärft. "Die Behauptung, Barack Obama habe als erster Präsident der amerikanischen Geschichte auf der Grundlage eines Programms des gezielten Tötens kandidiert, ist zwar leicht übertrieben, aber nicht sehr", schreibt Rechtsprofessor Kenneth Anderson in einem Beitrag für das Brookings-Institut und fügt lobend hinzu: "Obama hatte als Kandidat und hat als Präsident recht, wenn er auf der Zulässigkeit des gezielten Tötens beharrt - d.h. darauf, ein bestimmtes Individuum ins Visier zu nehmen und zu töten. Dies geschieht immer häufiger mit technologisch hoch entwickelten, ferngesteuerten Predator-Drohnen, die Raketen aus Distanz abfeuern. Die strategische Logik, die für ein gezieltes Töten aus Distanz als notwendigen, verfügbaren und technologisch fortgeschrittenen Bestandteil der Terrorismusbekämpfung spricht, ist überwältigend."

Auch wenn sich viele professionelle Rechtsverdreher finden, die diese Praxis rechtfertigen, ist ihre Rechtswidrigkeit offensichtlich. Sie widerspricht nicht nur dem Verbot der Todesstrafe in zahlreichen zivilisierten Ländern, sondern auch dem elementaren und international anerkannten Rechtsprinzip, dass niemand ohne rechtskräftiges Urteil hingerichtet werden darf.

Hinzu kommt, dass die Politik des "gezielten Tötens", wenn sie einmal anerkannt ist, keine Schranken kennt. Wo verläuft die Trennlinie zwischen einem "Terroristen" und einem "Freiheitskämpfer"? Wo die Grenze zwischen legitimem und illegitimem Widerstand? In welchen Ländern - wie Afghanistan, Pakistan, Sudan und jüngst Jemen - ist "gezieltes Töten" zulässig, in welchen nicht? Letztlich hängt es von der Willkür und den Interessen der beteiligten Regierungen ab, wo diese Grenzen gezogen werden.

Wenn nun auch die Bundeswehr auf den Kurs des "gezielten Tötens" einschwenkt, ist das ein Alarmzeichen. Die deutsche Wehrmacht hatte während des Zweiten Weltkriegs an der Ostfront ungeheuerliche Verbrechen begangen: Sie ermordete als Vergeltung für gefallene deutsche Soldaten massenhaft zivile Geiseln, erschoss standrechtlich Partisanen und Kriegsgefangene und beteiligte sich am Judenmord. Die meisten dieser Verbrechen wurden nie gesühnt, weil es angeblich keine entsprechende internationale Rechtsgrundlage dafür gab. Doch nach dem Krieg wurden zahlreiche Bestimmungen ins Völkerrecht aufgenommen, die solche Verbrechen in Zukunft verhindern oder zumindest unter Strafe stellen sollen. Mit der Politik des "gezielten Tötens" werden sie nun wieder ausgehöhlt.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 29.12.2009
Das Massaker von Kundus und die Politik des "gezielten Tötens"
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2009