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GLEICHHEIT/4088: Gericht gibt grünes Licht für Leiharbeit


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Gericht gibt grünes Licht für Leiharbeit

Von Ernst Wolff
24. Februar 2012


Im Leipziger Werk des Autoherstellers BMW hat sich die Zahl der Leiharbeiter in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Derzeit arbeiten dort neben 2.800 Stammbeschäftigten mehr als 1.100 Leiharbeiter. Ihr Lohn liegt im Schnitt um tausend Euro pro Monat unter dem der regulär beschäftigten Kollegen.

Auf Druck der Belegschaft hat der Betriebsrat vor einiger Zeit vor dem Arbeitsgericht Leipzig gegen die Einstellung weiterer 33 Leiharbeiter geklagt. Das BMW-Management hat diese Klage zum Anlass genommen, den Spieß umzudrehen. Die Anwälte des Unternehmens erwirkten bei den verschiedenen Kammern des Gerichts insgesamt neun Verfahren, um den Sachverhalt für sämtliche Beschäftigtengruppen separat zu klären und so eine generelle Grundsatzentscheidung über die Leiharbeit herbeizuführen.

Im vielbeachteten ersten Verfahren entschied nun das Gericht in der vergangenen Woche zugunsten der BMW-Geschäftsführung. In der Urteilsbegründung heißt es, die Stammbelegschaft werde nicht benachteiligt, da nicht zu erwarten sei, dass sich eins ihrer Mitglieder auf eine der ausgeschriebenen Zeitarbeitsstellen bewerben werde. Diese Aussage besticht nicht nur durch ihren höhnischen Unterton, sie muss auf andere Unternehmen fast wie eine Aufforderung wirken, noch mehr Leiharbeiter einzustellen.

Den neun Verfahren wird für den Arbeitsmarkt Signalwirkung zugeschrieben. Ihr Hintergrund ist die dramatische Zunahme von Leiharbeit in Deutschland. Ende Juni des vergangenen Jahres waren nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit rund 910.000 Leiharbeiter in 17.400 Zeitarbeitsfirmen beschäftigt. Das entsprach im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von fast dreizehn Prozent.

Zu den größten Profiteuren der Leiharbeit zählt BMW. Das Unternehmen beschäftigt derzeit nach Angaben der IG Metall insgesamt ca. 11.000 Leiharbeiter, einige von ihnen bereits seit neun Jahren. In seinem Leipziger Werk arbeiten zurzeit 1.120 Leiharbeiter, im Regensburger Werk sind es nach Einschätzung des Betriebsrats 1.900.

Zwar gilt seit dem ersten Januar 2012 in der Leiharbeitsbranche ein Mindestlohn von 7,01 Euro in den ostdeutschen und 7,89 Euro in den westdeutschen Bundesländern, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass Leiharbeiter im Durchschnitt dreißig bis fünfzig Prozent weniger Lohn als ihre festangestellten Kollegen erhalten.

Die miserable Bezahlung führt dazu, dass jeder zehnte Leiharbeiter "aufstocken", d.h. staatliche Unterstützung beziehen muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch das ist nicht der einzige Nachteil, den diese "modernen Arbeitssklaven" (Der Spiegel) in Kauf nehmen müssen.

Leiharbeiter erhalten in der Regel weder Urlaubs-, noch Weihnachtsgeld, sind nach jedem Einsatz von erneuter Arbeitslosigkeit bedroht, sammeln nur geringe Rentenansprüche und haben keinen Anspruch auf Weiterbildung. Unbezahlte Überstunden sind an der Tagesordnung, als "Betriebsfremde" werden sie oft ausgegrenzt. Ihre Chancen, wieder auf den normalen Arbeitsmarkt zurückzukehren, nehmen mit jedem neuen Einsatz ab. Für Migranten, die einen hohen Prozentsatz der Leiharbeiter ausmachen, erschwert der mit der Leiharbeit verbundene häufige Arbeitsplatzwechsel die Lebensbedingungen erheblich.

Die Probleme beschränken sich nicht auf die Arbeitswelt. Für Leiharbeiter ist es schwierig, einen Kredit bei einer Bank zu bekommen oder eine Wohnung zu mieten, weil sie kein festes Einkommen und keinen dauerhaften Arbeitsvertrag vorweisen können. Eine Zukunfts- oder gar Familienplanung ist sowohl finanziell, als auch wegen der grundlegend unsicheren Lebenssituation fast unmöglich. Nur zu oft ist der Einstieg in die Leiharbeit der Anfang vom sozialen Absturz.

Die Entwicklung der Leiharbeit erscheint wie ein Indikator der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung der vergangenen fünfzig Jahre. In der Zeit des "Wirtschaftswunders" und in den Jahren danach war Leiharbeit in der Bundesrepublik verboten. Erste Diskussionen über ihre Einführung gab es in der Rezession von 1966. 1972 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das sie zum ersten Mal erlaubte, verabschiedet. Es beschränkte die Leiharbeit zunächst auf drei Monate. 1985 wurde die Überlassungsdauer auf maximal sechs Monate angehoben, mit der Folge, dass es zum Ende jenes Jahres 46.000 Leiharbeiter gab. 1994 wurde die Überlassungsdauer auf neun Monate angehoben und führte Ende 1994 zu 146.000 Leiharbeitern. Ab 1997 durfte die Überlassungsdauer maximal zwölf Monate betragen, 2002 wurde sie im Rahmen der Agenda 2010 von SPD und Grünen drastisch auf 24 Monate heraufgesetzt. Ende 2002 erreichte die Zahl der Leiharbeiter 308.000.

2003 ging die rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder noch einen Schritt weiter. Im Zuge der Hartz-Reformen mussten alle Agenturen für Arbeit sogenannte Personalserviceagenturen (PSA) einrichten. Damit trat der Staat selbst in Konkurrenz zu den Zeitarbeitsfirmen. Grundlage war Hartz I, das "Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", das nebenbei auch jegliche Befristung der Überlassung aufhob und zu einem wahren Boom der Leiharbeit führte.

2011 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erneut "reformiert". Zum einen wurde ein Mindestlohn festgesetzt, der aber so niedrig ist, dass er nur dazu geführt hat, dass Arbeiter aus Osteuropa nicht mehr zu Dumpinglöhnen eingesetzt werden können. (Sie werden mittlerweile über "Werkverträge" beschäftigt). Zum anderen wurde wieder eine zeitliche Befristung eingeführt, die sich bei näherem Hinsehen jedoch als reine Augenwischerei entpuppt. In dem Gesetzestext heiß es, Leiharbeit dürfe nur noch "vorübergehend" in einem Betrieb ausgeführt werden. Was unter "vorübergehend" zu verstehen ist, wird nicht näher definiert.

Die Ausweitung der Leiharbeit hat die Arbeits- und Lebensbedingungen von fast einer Million Beschäftigten in Deutschland extrem verschlechtert. Andererseits hat sie den Unternehmen mit jeder gesetzlichen Änderung noch höhere Gewinne beschert. Das Urteil des Leipziger Gerichtes trägt dazu bei, die soziale Spaltung weiter zu vertiefen.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 24.02.2012
Gericht gibt grünes Licht für Leiharbeit
http://www.wsws.org/de/2012/feb2012/leih-f24.shtml
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2012