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GLEICHHEIT/4563: Italien schiebt Flüchtlinge illegal nach Griechenland ab


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Italien schiebt Flüchtlinge illegal nach Griechenland ab

Von Martin Kreickenbaum
26. Januar 2013



Die italienische Grenzpolizei schiebt Asylsuchende ohne jegliche Prüfung der Fluchtgründe in Gruppen nach Griechenland ab, berichtet die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in einer jüngst veröffentlichten Dokumentation.

Unter den deportierten Flüchtlingen aus Afghanistan, Somalia und dem Irak befinden sich zahlreiche unbegleitete Kinder. Diese Sammelabschiebungen verstoßen in eklatanter Weise gegen international bindende Rechtsabkommen und zeigen exemplarisch den rücksichtslosen Umgang der EU-Staaten mit Flüchtlingen.

Human Rights Watch hat in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 insgesamt 29 aus Italien nach Griechenland abgeschobene Flüchtlinge interviewt. Alle Personen berichteten von Menschenrechtsverletzungen und Misshandlungen durch die italienischen und griechischen Sicherheitsbehörden.

Sie hatten versucht, den lebensbedrohlichen Verhältnissen in Griechenland zu entkommen, indem sie als blinde Passagiere auf Fährschiffen die Adria Richtung Italien überquerten. Doch nach ihrer Entdeckung durch italienische Grenzpolizisten wurden sie innerhalb von Stunden wieder zurück nach Griechenland geschickt. Dort wurden sie von der griechischen Polizei in Empfang genommen, nicht selten misshandelt und für Wochen inhaftiert, ohne eines Verbrechens angeklagt zu sein.

Die Schilderungen decken sich mit einem Bericht, den der Griechische Flüchtlingsrat zusammen mit der deutschen Flüchtlingshilfsorganisation ProAsyl im Sommer 2012 veröffentlicht hatte.

Die von Human Rights Watch dokumentierten Sammeldeportationen verletzten sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention. Danach dürfen unbegleitete Kinder nicht abgeschoben werden, wenn dadurch das Wohl des Kindes gefährdet wird.

Die Genfer Flüchtlingskonvention kennt überdies das Prinzip des "non-refoulement", das eine Abschiebung oder Zurückweisung an der Grenze untersagt, wenn dem Flüchtling dadurch Folter oder Misshandlung droht, was in griechischen Flüchtlingslagern fast an der Tagesordnung ist. Außerdem sind die Unterzeichnerstaaten der Flüchtlingskonvention verpflichtet, Asylbegehren nachzugehen. Eine Zurückweisung von Flüchtlingen ohne Prüfung der Fluchtgründe ist eindeutig rechtswidrig.

Diese Grundsätze des internationalen Flüchtlingsschutzes werden durch die italienische Grenzpolizei unterlaufen. Von den 13 aus Italien abgeschobenen Kindern, mit denen Human Rights Watch sprach, wurde nur eines medizinisch untersucht, um sein Alter festzustellen. Alle anderen wurde ohne Rücksicht auf ihr Alter nach Griechenland zurückgeschickt. Das jüngste war gerade einmal 13 Jahre alt.

Auch der 15-jährige Ali M. aus Afghanistan wurde ohne Altersfeststellung abgeschoben: "Ich habe denen gesagt, dass ich 15 bin, aber sie haben nicht zugehört. Sie haben mich erst zum Fahrkartenschalter und dann auf das Schiff gebracht", sagte er Human Rights Watch.

Keines der Kinder hatte je mit einem Betreuer gesprochen oder Zugang zu sozialen Diensten erhalten, wie es die UN-Konvention zwingend vorschreibt. Stattdessen wurden sie auf den Fähren in den Maschinenraum oder kleine Kabinen gesperrt, ohne Zugang zu sanitären Einrichtungen und oftmals ohne Nahrungsmittel.

Aber auch erwachsene Flüchtlinge werden abgeschoben, ohne die Möglichkeit zu erhalten, einen Asylantrag zu stellen. Nichtregierungsorganisationen, die an den Häfen offiziell beauftragt sind, Flüchtlinge zu unterstützen und Asylbegehren aufzunehmen, werden systematisch von den Flüchtlingen ferngehalten. Dadurch können Grenzpolizisten unbeobachtet selbst über Abschiebungen entscheiden. Den Flüchtlingen wird zumeist nicht einmal ein Dolmetscher an die Seite gestellt, der ihren Asylantrag kommunizieren kann.

So wurden im Hafen von Bari zwischen Januar 2011 und Juni 2012 nach Angaben der dortigen Grenzpolizei von 900 aufgegriffenen Flüchtlingen nur zwölf zu einem regulären Asylverfahren zugelassen. Alle anderen wurden umgehend ohne Prüfung der Fluchtgründe abgeschoben. Nicht anders sah es in den Häfen von Ancona, Venedig und Brindisi aus. Judith Sunderland von Human Rights Watch schätzt deshalb, dass mehrere tausend Personen pro Jahr illegal von den italienischen Behörden abgeschoben werden.

Die italienische Regierung stellte diese Praxis auch nicht ein, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Januar 2011 wegen anhaltender schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch griechische Asylbehörden Abschiebungen nach Griechenland unter den Dublin II-Bestimmungen untersagte.

Nach diesen Bestimmungen ist innerhalb der EU jeweils das Land für ein Asylverfahren zuständig, in das ein Flüchtling als erstes einreist. Die Dublin II-Bestimmungen haben zur Entstehung einer gigantischen Abschiebebürokratie innerhalb der EU geführt, die Flüchtlinge jeweils in das mutmaßliche Ersteinreiseland zurück transportiert.

Im Dezember 2011 verlangte der Europäische Gerichtshof überdies die generelle Prüfung der Aufnahmebedingungen in dem Staat, in den ein Flüchtling aufgrund der Dublin II-Bestimmungen abgeschoben werden soll.

Aufgrund dieser beiden Urteile haben zahlreiche EU-Staaten die Rückführungen nach Griechenland ausgesetzt. Die italienische Regierung unter Ministerpräsident Mario Monti war dazu nicht bereit, hat aber behauptet, sie nehme Einzelfallprüfungen vor, um festzustellen, ob den Flüchtlingen im Falle einer Abschiebung Menschenrechtsverletzungen drohen. Die von Human Rights Watch dokumentierten Sammelabschiebungen unmittelbar nach der Einreise entlarven dies als Lüge.

Außerdem ist die katastrophale Situation der Flüchtlinge in Griechenland inzwischen mehr als ausreichend dokumentiert. So hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in einem Bericht vom Dezember 2012 die Lage als "humanitäre Krise inmitten von Europa" bezeichnet. Selbst die für Asylfragen zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström beschrieb die Bedingungen in den griechischen "Aufnahmezentren" für Flüchtlinge als "regelrecht abstoßend".

Diese Abschiebegefängnisse werden hermetisch abgeriegelt und überwacht. Die Insassen, deren einziges "Verbrechen" darin besteht, dass sie in der Hoffnung auf ein besseres Leben ohne Erlaubnis in die EU eingereist sind, teilen sich mit zuweilen mehr als 70 Personen eine Zelle, bekommen verschimmeltes Brot und die hygienischen Verhältnisse stinken zum Himmel. Selbst Kleinkinder werden teils wochenlang inhaftiert.

Die Bedingungen sind derart unzumutbar, dass jüngst ein Gericht in der griechischen Hafenstadt Igoumenitsa 15 Flüchtlinge freisprach, die aus der Haft in einer Polizeistation geflohen waren. Die 15 Flüchtlinge waren monatelang gezwungen worden, gemeinsam in einer 15 Quadratmeter großen Zelle 24 Stunden am Tag auszuharren, ohne Zugang zu frischem Wasser, ohne Betten und ohne Duschen oder frische Kleidung. Einige der Flüchtlinge wurden von Parasiten befallen und erlitten Typhus-Infektionen. Das Gericht wertete den Ausbruch als legalen Akt zum Schutz von Gesundheit und Leben.

Zugang zu einem regulären Asylverfahren gibt es in Griechenlands faktisch nicht. Die Behörden in der Millionenstadt Athen nehmen nur etwa 20 Fälle pro Woche zur Bearbeitung an. Alle anderen Flüchtlinge werden dadurch gezwungen, als illegale Immigranten ohne finanzielle und materielle Unterstützung auf den Straßen Athens zu vegetieren.

Dort werden sie zum Freiwild für faschistische Schlägerbanden und vor allem der Polizei. Seit die griechische Regierung im August 2012 die Operation "Xenios Zeus" startete, macht die Polizei regelrecht Jagd auf Migranten und Flüchtlinge. Allein in Athen hat sie im Rahmen dieser Operation über 67.000 Migranten festgenommen. Davon wurden über 4.000 inhaftiert, weil sie keine Aufenthaltserlaubnis haben, und sollen nun abgeschoben werden.

Auch die von Human Rights Watch interviewten Flüchtlinge berichteten von Misshandlungen durch griechische Polizisten, von Schlägen, Fußtritten und auf sie gehetzten Hunden. Sie empfanden das Leben in Griechenland als "Hölle". Der 17-jährige Zamir M. aus Afghanistan, der sich seit vier Jahren als nicht anerkannter Flüchtling in Griechenland durchschlägt, meinte gar, das Leben in Griechenland sei so hart, dass es ihm vielleicht sogar in Afghanistan besser ginge, "selbst bei den Taliban".

Griechenland ist mittlerweile zu einem Testfall dafür geworden, wie weit menschenrechtliche Standards bei der Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union gesenkt werden können. Die erniedrigende, menschenverachtende Behandlung in den Haftanstalten hat in der EU bislang kaum mehr als ein Achselzucken hervorgerufen.

Forderungen von EU-Kommissarin Cecilia Malmström, einige "Aufnahmezentren" wegen den unzumutbaren Bedingungen zu schließen, sind nichts weiter als Lippenbekenntnisse. Sie dienen allenfalls dazu, dass Staaten wie Deutschland, Frankreich oder Österreich wieder ganz legal Flüchtlinge nach Griechenland abschieben können.

Die EU bringt selbst einen großen Teil der finanziellen Mittel für die Errichtung und den Unterhalt der Flüchtlingsgefängnisse auf. Im Jahr 2012 ließ sich die EU die Flüchtlingsbekämpfung in Griechenland und an dessen Außengrenzen 90 Millionen Euro kosten, wobei der Großteil in die Überwachung der Außengrenzen und den Ausbau der Haftkapazitäten floss. Nur vier Millionen Euro gab es hingegen für Maßnahmen zur "Integration von Drittstaatsangehörigen", bzw. für die Unterstützung anerkannter Flüchtlinge.

Die EU-Richtlinie "Normen zur Aufnahme von Asylbewerbern", die dem Europaparlament zur Verabschiedung vorliegt, sieht ausdrücklich vor, die Inhaftierung von Flüchtlingen, wie sie in Griechenland gang und gäbe ist, zum Regelfall für die ganze EU zu machen. Selbst schwangere Frauen und Kinder dürfen dann ganz legal hinter Gitter gebracht werden.

Dabei ist nicht einmal eine Höchstdauer für die Inhaftierung vorgesehen, da allgemein nur von "möglichst rascher Prüfung" die Rede ist, was sich juristisch ziemlich weit dehnen lässt. Erst im Oktober hat etwa die griechische Regierung verfügt, die Haftdauer für Flüchtlinge auf bis zu zwölf Monate auszuweiten.

Flüchtlinge werden in der EU nicht als Schutzbedürftige betrachtet, sondern als rechtlose, kriminelle Eindringlinge behandelt.

Auf Druck der EU hat die griechische Regierung auch die Kontrollen an den Außengrenzen verschärft. Am Grenzfluss Evros, der Griechenland von der Türkei trennt, hat sie einen Zaun errichtet sowie einen Graben für Patrouillenfahrten ausgehoben.

Seit sich Berichte über von griechischen Grenzschützern aufgeschlitzte Schlauchboote und im Evros ertrunkene Flüchtlinge häufen, versuchen immer mehr in der EU Schutz Suchende von der Türkei aus über das Meer auf die griechische Insel Lesbos zu fliehen. Doch die Überfahrt über die Ägäis ist äußerst gefährlich. Mitte Dezember 2012 kenterte ein Boot mit 28 Flüchtlingen an Bord, von denen nur einer überlebte.

Mittlerweile sind laut der Flüchtlingsorganisation ProAsyl weit über 100 Flüchtlinge vor Lesbos ertrunken, und dies quasi vor den Augen der griechischen Küstenwache und der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, die um jeden Preis verhindern wollen, dass die Boote die griechische Insel erreichen.

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Quelle:
World Socialist Web Site, 26.01.2013
Italien schiebt Flüchtlinge illegal nach Griechenland ab
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2013