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KAZ/234: Alles lernen, nichts vergessen! - Zur Debatte um das Streikrecht


KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 351, Juni 2015
Proletarier aller Länder und unterdrückte Völker vereinigt euch!

Alles lernen, nichts vergessen![1]

Zur Debatte um das Streikrecht


"Alle Räder stehen still, wenn Dein starker Arm es will" ist wahrscheinlich eine der bekanntesten Parolen der Arbeiterbewegung. In wenigen Worten wird ausgedrückt, welche potentielle Macht in der kollektiven Aktion der Arbeiterklasse stecken kann. Heute wollen uns aber nicht nur bürgerliche Vertreter, sondern auch einige Gewerkschaftsführer und sozialdemokratische Parlamentarier von der "Sinnlosigkeit" oder "Schädlichkeit" des Streiks für Wirtschaft und Gesellschaft überzeugen.

Der Streik wäre eine nicht mehr zeitgemäße Strategie und den Arbeitsverhältnissen im modernen "Turbokapitalismus" nicht mehr angepasst. Wenn wir uns gegen die Politik eines international agierenden Konzerns wehren wollten, sollten wir internationale Protestaktionen, Petitionen und Konsumentenboykotts organisieren und Unterschriften sammeln. Aber von Unterschriftenlisten und selbst von Aktionen wie Blockupy lassen sich Konzerne wie Siemens, Daimler, Nestlé oder Unilever nicht beeindrucken.

Auf der anderen Seite wird der inzwischen nicht mehr bestrittene Eingriff ins Streikrecht mittels des "Tarifeinheitsgesetzes" als Angriff auf die Demokratie bewertet und als Einschränkung eines Grund-, ja sogar Individualrechtes bezeichnet. Die Fokussierung auf die Frage des Rechts bzw. Unrechts durchzieht alle politischen Debatten - vom Streik- und Organisationsrecht über das "Freihandelsabkommen" TTIP bis hin zum Verbot faschistischer Organisationen wie der NPD.

Rechts- und Gesetzesgläubigkeit sind in der Debatte derart hoch angesetzt, dass sie jede politische Entscheidung scheinbar determinieren. Genau das geschah kürzlich in einem Artikel von Manfred Sohn, ehem. Fraktionsvorsitzender der Partei "Die Linke" im Landtag von Niedersachsen, zum Thema Völkerrecht,[2] in dem er sagt: "Es gibt kein Völkerrecht mehr." Und er geht noch weiter: Nicht allein das Völkerrecht, "sondern das bürgerliche Rechtssystem ... zerbröselt", und als wäre das noch nicht genug der Apokalypse, schließt er den Satz an: "So versinkt vor unseren Augen die bürgerliche Welt!" Dem ist nur noch ein herzhaftes "Grüß Gott!" hinzuzufügen.

Das führt dazu, dass die Frage des Streikrechts zum Betätigungsfeld mehr oder weniger kompetenter Juristen wird - das Problem nährt Mann/Frau entsprechend. Dabei bleiben Tatsachen ebenso auf der Strecke, wie alte Mythen wiedererweckt und neue geschaffen werden. Auf einer Demonstration gegen das "Tarifeinheitsgesetz" in Frankfurt am Main Ende April erklärte Rolf Gefken - Anwalt des bürgerlichen Rechts wie der "Besitzstandswahrung" -, einen zunehmenden "Rechtsnihilismus" innerhalb der gewerkschaftsorientierten Linken beklagend: "Das Grundgesetz spricht nicht vom Streikrecht, sondern vom Recht, zur Wahrung von Arbeitsbedingungen Koalitionen, also Gewerkschaften, zu bilden. Doch wer sich die Debatten im Parlamentarischen Rat 1948 anschaut, der weiß, dass man auf eine wörtliche Aufnahme des Streikrechts verzichtete, um dessen Beschränkung zu verhindern."[3] Eine Lüge, wie im folgenden dokumentiert.

8. Mai 1945 - keine "Stunde 0", sondern die Vorbereitung zur Gründung des Separatstaates "Bundesrepublik Deutschland"

Die Forderung nach der Einheitsgewerkschaft galt 1945 als die notwendige Konsequenz aus der Niederlage gegen den Faschismus, bedingt durch die in Richtungs- und Berufsgewerkschaften gespaltene Arbeiterbewegung der Weimarer Republik. Es ging also um die Einheit, um den gemeinsamen Kampf von sozialdemokratischen, kommunistischen und christlichen Lohnabhängigen in einer gemeinsamen und nicht an Weltanschauungen gebundenen Gewerkschaft für eine gemeinsame Parteilichkeit bezüglich ihrer sozialen, kulturellen und politischen Interessen. Deshalb sollte die Losung "Ein Betrieb - eine Gewerkschaft" zum Grundsatz der Organisationspolitik werden. Dabei war vorausgesetzt, dass im jeweiligen Betrieb ein Tarifvertrag für alle Beschäftigten gelten sollte.

Im Jahr 1948 wurde von den drei westlichen Besatzungsmächten der Parlamentarische Rat initiiert, um ein Grundgesetz für den Separatstaat BRD auszuarbeiten. Im Artikel 9, Absatz 3 wurde das Recht auf Bildung von Gewerkschaften geregelt. Im Entwurf des Grundgesetzes hatte dieser Artikel noch einen vierten Absatz. Dieser lautete: "(4) Das Recht der gemeinschaftlichen Arbeitseinstellung zur Wahrung und Förderung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen wird anerkannt. Seine Ausübung wird durch Gesetz geregelt."[4]

Ein in der Verfassung verankertes Streikrecht stieß auf erheblichen Widerstand bei den bürgerlichen Parteien, und so malten sie die Gefahr politischer Massenstreiks an die Wand. Ausdrücklich wurde dabei der Generalstreik, der zum Misslingen des Kapp-Putsches[5] geführt hatte, zur Sprache gebracht. So meinte der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Heinrich Kaufmann (CDU) - Mitglied des Parlamentarischen Rates - bezüglich des vierten Absatzes: "Das Recht, politische Streiks zu machen, darf hier nicht eingeschlossen sein. Ich weiß, dass man bei den Besprechungen ... auf die bekannten Vorgänge beim Kapp-Putsch hingewiesen hat." Weiter warnte Kaufmann vor Streiks der Angestellten im öffentlichen Dienst: "Sonst würden wir in ein Durcheinander geraten, das nicht nur die Versorgungsbetriebe lahmlegt, oder unter den Willen einer beliebigen Streikleitung bringt, sondern auch unsere ganze staatliche Ordnung ... auf den Kopf stellen kann."[6]

Die zum Teil neugegründeten bürgerlichen Parteien blieben - gerade einmal 3 Jahre nach Ende eines barbarisch geführten Raubkrieges durch den faschistischen deutschen Imperialismus - ihren politischen Zielen treu, geändert wurde nur die Strategie bei der Verfolgung der Expansionsziele des deutschen Finanzkapitals. So wird vom ersten westdeutschen Kanzler Konrad Adenauer die Äußerung kolportiert, das nächste Mal müsse man auf der Seite der Sieger dabei sein.

Was die rechte Sozialdemokratie betrifft, so stand sie weiterhin mit beiden Beinen im Lager des deutschen Imperialismus. Sie hatte nicht nur entscheidenden Anteil an der Niederschlagung der Novemberrevolution 1918. Sie sorgte zudem beim großen Eisenbahnerstreik 1922 dafür, dass das demokratische Recht auf Streik als ein Ergebnis der geführten Kämpfe den verbeamteten Lohnarbeitern im Staatsdienst verweigert wurde. Der sozialdemokratische Reichspräsident Ebert erließ am 1. Februar auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung das von der Regierung Josef Wirth (Zentrum) am 30. Januar beschlossene Streikverbot als Notverordnung. Die Eisenbahnbeamten traten in den Streik, als ihre schon seit längerer Zeit erhobenen Forderungen nach Anpassung der Löhne und Gehälter an die enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten von der Regierung ebenfalls abgelehnt wurden.

Wie die damalige Niederlage der Eisenbahner bis heute im öffentlichen Dienst nachwirkt, beschrieb der Arbeitsrechtler Michael Kittner: "Die Notverordnung vom 1. Februar wurde, wie den Spitzenorganisationen zugesagt, am 9. Februar wieder aufgehoben. Wenn man so will, gab es jetzt keinen legislativen Akt zum Thema des Beamtenstreiks mehr. Aber in Straf-, Disziplinar- und Schadensersatzprozessen wurden die Gerichte aller Gerichtszweige damit befasst, und alle Reichsobergerichte ebenso wie das Preußische Oberverwaltungsgericht bestätigten die Rechtswirksamkeit der Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. Februar und das generelle Streikverbot für Beamte. .... Damit war die Frage des Streikverbots für Beamte in der Weimarer Republik abschließend entschieden - bis heute."[7]

Die Rolle des Reformismus war schon damals gekennzeichnet durch Zwiespältigkeit. Der linke Flügel der USPD - der Rest stand kurz vor der "Wiedervereinigung" mit der alten SPD im September 1922 - drückte zwar den Streikenden seine Sympathien aus und sprach sich für das Streikrecht der Beamten aus[8]. Sobald es um die Frage der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Einsatz der technischen Nothilfe, Polizeimaßnahmen etc.) ging, knickte er aber ein und beließ es bei formalen Protesten dagegen. Er beschränkte sich auf Aktionen/räge im Parlament, die scheitern mussten, weil er dort in der Minderheit war und zudem die Zusammenarbeit mit der KPD verweigerte.

1932 erschien in der vertraulichen Korrespondenz[9] eine vom Reichsverband der deutschen Industrie (Vorläufer des heutigen BDI) mitfinanzierte Denkschrift, die feststellte: "Das Problem der Konsolidierung des bürgerlichen Regimes im Nachkriegsdeutschland ist allgemein durch die Tatsache bestimmt, dass das führende, nämlich über die Wirtschaft verfügende Bürgertum zu schmal geworden ist, um eine Herrschaft allein zu tragen. Es bedarf für diese Herrschaft, falls es sich nicht der höchst gefährlichen Waffe der rein militärischen Gewaltausübung anvertrauen will, der Bindung von Schichten an sich, die sozial nicht zu ihm gehören, die ihm aber den unentbehrlichen Dienst leisten, seine Herrschaft im Volk zu verankern und dadurch deren eigentlicher oder letzter Träger zu sein. Dieser letzte oder 'Grenzträger' der bürgerlichen Herrschaft war in der ersten Periode der Nachkriegskonsolidierung die Sozialdemokratie. ... Vermöge ihres sozialen Charakters als originäre Arbeiterpartei brachte die Sozialdemokratie in das System der damaligen Konsolidierung über all ihre rein politische Stoßkraft hinaus das viel wertvollere und dauerhaftere Gut der organisierten Arbeiterschaft ein und verkettete diese unter Paralysierung ihrer revolutionären Energie fest mit dem bürgerlichen Staat."[10]

Wie schon 1918 stand nach 1945 die westdeutsche Sozialdemokratie erneut in vorderster Front bei der Knebelung und Spaltung der deutschen Arbeiterklasse. Im Dezember 1948 wurde während einer Sitzung des Hauptausschusses für die Erarbeitung des Entwurfs des Grundgesetzes auf Antrag von Dr. Eberhard (SPD) die allgemeine Anerkennung des Streikrechts schließlich ganz gestrichen mit der formaljuristischen Begründung, dass nicht alle erforderlichen (!) Einschränkungen des Streikrechts im Grundgesetz geregelt werden könnten.[11] Er fügte dann aber beschwichtigend hinzu, dass damit keinesfalls "Streiks aus dem gesellschaftlichen Leben beseitigt werden könnten. Im Gegenteil."[12]

Damit wurde im Grundgesetz im Gegensatz zu verschiedenen Länderverfassungen[13] das Streikrecht nicht ausdrücklich verankert.

Dagegen die KPD: Schon 1922 setzte sie sich rückhaltlos für die berechtigten Forderungen der Eisenbahner in ihrem Streik ein, brandmarkte die Koalitionsregierung aus Zentrum, SPD und DDP als Lohndrücker und Feind des Koalitionsrechtes. Sie wies auf das schändliche Verhalten der rechten Gewerkschaftsführer hin, die von vornherein die Streiks verurteilten. Sie kritisierte ebenso die opportunistische Haltung der USPD-Führung, die es sich mit beiden Seiten nicht verderben wollte.

Nach der Abstimmung des Parlamentarischen Rates über das Grundgesetz am 8. Mai 1949 - auf den Tag genau 4 Jahre nach der Kapitulation Hitlerdeutschlands - sah sich Max Reimann, Vorsitzender der KPD und ihr Vertreter im Parlamentarischen Rat, gezwungen zu erklären: "Wir lehnen das Grundgesetz ab, weil es die Spaltung Deutschlands bedeutet." Dann führte er weiter aus: "Wir Kommunisten versagen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus dem Gesetz die Zustimmung. Die Gesetzgeber werden im Verlauf ihrer volksfeindlichen Politik ihr eigenes Grundgesetz brechen. Wir Kommunisten aber werden die im Grundgesetz verankerten wenigen demokratischen Rechte gegen die Verfasser des Grundgesetzes verteidigen."[14]

Streikrecht: Kampf um Demokratie

Hier zeigt sich, dass das Streikrecht als Forderung nach einem umfassenden Demokratismus - anders als in der Eigentumsfrage - für die Organisierung des Kampfes der Arbeiterklasse gegen das Kapital von großer Bedeutung ist. Von elementarer Bedeutung für die Kampfbedingungen des Proletariats und notwendig für seine Schulung zum Kampf, weshalb Lenin schlussfolgerte: "Der 'Kampf gegen den Opportunismus' in der Form, dass man auf die Ausnutzung der von der Bourgeoisie geschaffenen und von der Bourgeoisie zum Zerrbild gemachten demokratischen Einrichtungen in der gegebenen, kapitalistischen Gesellschaft verzichtet, ist gleichbedeutend mit der völligen Kapitulation vor dem Opportunismus!"[15]

Denn einerseits ist die volle Entwicklung bürgerlich-demokratischer Rechte eine wichtige Voraussetzung dafür, im Kampf die Einheit aller lohnabhängig Beschäftigten gegen das Kapital durchzusetzen - Arbeiter und Angestellte, Mann und Frau, Deutscher und Nicht-Deutscher, Liberaler, Sozialdemokrat und Kommunist, Gewerkschaftsmitglied und Unorganisierter etc.

Andererseits wird in der praktischen Kampferfahrung für jeden sichtbar, dass es nicht die Rechtlosigkeit ist, die Ausbeutung und Ausplünderung der Arbeiterklasse und des werktätigen Volkes begründen, sondern der antagonistische Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit.

K. Marx und F. Engels: Streik und soziale Revolution

Die Arbeiterklasse ist - anders als die Ausgebeuteten früherer Jahrhunderte - nicht nur zu kollektiver Aktion fähig. Sie ist sogar gezwungen, kollektiv zu agieren, will sie ihre materiellen Interessen verteidigen. Aufgrund ihrer Stellung im Produktionsprozess als der eigentliche gesellschaftlich organisierte Produzent tragen ihre Abwehrkämpfe den Keim einer solidarischen Gesellschaft jenseits der bürgerlichen Konkurrenz in sich. Diese Einsicht elektrisierte die jungen Revolutionäre Engels und Marx, die die Entwicklung der Arbeiterbewegung genau studierten.

Gegenüber jenen, die den Kampf um elementare Bedürfnisse (Lohn, Arbeitszeit etc.) als "Kleinklein" in Frage stellten, argumentierten sie: Wenn die Arbeiter einer Fabrik oder einer Branche nicht in der Lage sind, zu einem gemeinsamen Vorgehen um ihre unmittelbaren Interessen zu kommen, wie sollte dann der Kapitalismus als Ganzes revolutioniert werden können? "Alle diese Einwände der bürgerlichen Ökonomisten sind wie gesagt richtig, aber nur richtig von ihrem Gesichtspunkt aus.Handelte es sich bei den Gewerkschaften wirklich nur um das, worum es sich zu handeln scheint, nämlich um die Bestimmung des Arbeitslohns, wäre das Verhältnis von Arbeit und Kapital ein ewiges, so würden diese Koalitionen an der Notwendigkeit der Dinge erfolglos scheitern. Aber sie sind das Mittel der Vereinigung der Arbeiterklasse, der Vorbereitung zum Sturz der ganzen alten Gesellschaft mit ihren Klassengegensätzen."[16]

Auch für Engels stellte die Assoziation der Arbeiter einen Teil des sich entwickelnden Kampfes gegen das System selbst dar, insofern sie die Konkurrenz unter den Arbeitern aufhebt. Im Kampf des Menschen gegen ein System, in dem er als Arbeitskraft nur Sache ist, kann sich das Proletariat als historisches Subjekt herausbilden: "Beschließen die Arbeiter, sich nicht mehr kaufen und verkaufen zu lassen, treten sie bei der Bestimmung, was denn eigentlich der Wert der Arbeit sei, als Menschen auf, die neben der Arbeitskraft auch einen Willen haben, so ist es aus mit der ganzen heutigen Nationalökonomie und den Gesetzen des Lohns ... Die Notwendigkeit zwingt sie, nicht nur einen Teil der Konkurrenz, sondern die Konkurrenz überhaupt aufzuheben - und das werden sie auch tun."[17]

Kollektive Solidarität als Gegenprinzip zum individuellen Egoismus muss erkämpft werden, die Gewerkschaften sind erster Ausdruck dieses elementaren Impulses. Sie sind der erste Schritt, eine bewusst und gezielt handelnde Klasse mit entsprechender politischer Organisiertheit zu schaffen. "Auf der anderen Seite sind die Gewerksgenossenschaften, ohne dass sie sich dessen bewusst werden, (Hervorhebung durch Verf.) zu Organisationszentren der Arbeiterklasse geworden, wie es die mittelalterlichen Municipalien und Gemeinden für das Bürgertum waren. Wenn die Gewerksgenossenschaften notwendig sind für den Guerrillakrieg zwischen Kapital und Arbeit, so sind sie noch weit wichtiger als organisierte Kraft zur Beseitigung des Systems der Lohnarbeit und Kapitalherrschaft selbst."[18]

Im Kommunistischen Manifest stellen deshalb beide übereinstimmend fest: "Das eigentliche Resultat ihrer Kämpfe [zur Verteidigung ihrer Lebensverhältnisse - Anm. des Verf.] ist nicht der unmittelbare Erfolg, sondern die immer weiter um sich greifende Vereinigung der Arbeiter. Sie wird befördert durch die wachsenden Kommunikationsmittel, die von der großen Industrie erzeugt werden und die Arbeiter der verschiedenen Lokalitäten in Verbindung setzen. Es bedarf aber bloß der Verbindung, um die vielen Lokalkämpfe von überall gleichem Charakter zu einem nationalen, zu einem Klassenkampf zu zentralisieren."[19]

Die Gewerkschaften als unentbehrliche Schule des Klassenkampfs - das ist die Quintessenz ihrer Analyse. Doch ist die Schule des Klassenkampfs noch nicht der Klassenkampf selbst. Der, wenn er erfolgreich (und nicht in alle Ewigkeit) geführt werden soll, den Willen zur politischen Machtergreifung einschließen muss. Deshalb auch ihre Warnung: "Gewerkschaften tun gute Dienste als Sammelpunkte des Widerstandes gegen die Gewalttaten des Kapitals. Sie verfehlen ihren Zweck zum Teil, sobald sie von ihrer Macht einen unsachgemäßen Gebrauch machen. Sie verfehlen ihren Zweck gänzlich, sobald sie sich darauf beschränken, einen Kleinkrieg gegen die Wirkungen des bestehenden Systems zu führen, statt gleichzeitig zu versuchen, es zu ändern, statt ihre organisierten Kräfte zu gebrauchen, als einen Hebel zur schließlichen Befreiung der Arbeiterklasse, d.h. zur endgültigen Abschaffung des Lohnsystems."[20]

Ökonomischer Streik, politischer Streik, Massen- und Generalstreik

In der momentanen Diskussion wird viel Aufhebens um die Frage gemacht, wann ein Streik ökonomisch, politisch oder gar ein die Machtfrage stellender Massen- oder Generalstreik ist. Nach marxistischer Auffassung definiert sich das "Politische" im Klassenkampf nicht über den Adressaten und auch nicht ausschließlich über den Inhalt der im Streik aufgestellten Forderungen. Im Jahr 1847 schrieb Karl Marx in "Das Elend der Philosophie", dass sich die Arbeiterklasse im Kampf gegen die herrschende Klasse verändert und dass in diesem Prozess ökonomische zu politischen Kämpfen werden: "Die ökonomischen Verhältnisse haben zuerst die Masse der Bevölkerung in Arbeiter verwandelt. Die Herrschaft des Kapitals hat für diese Masse eine gemeinsame Situation, gemeinsame Interessen geschaffen. So ist diese Masse bereits eine Klasse gegenüber dem Kapital, aber noch nicht für sich selbst. In dem Kampf, ... findet sich die Masse zusammen, konstituiert sie sich als Klasse für sich selbst. Die Interessen, die sie verteidigt, werden Klasseninteressen. Aber der Kampf von Klasse gegen Klasse ist ein politischer Kampf."[21]

Das wesentliche Merkmal des Umschlagens ökonomischer in politische Kämpfe bestand für Karl Marx darin, dass die kämpfenden Arbeiter ihren Streik als Klasse gegen die herrschende Bourgeoisie führen. Deshalb hier die entscheidende Passage der von Marx vorgenommenen Unterscheidung[22] zwischen ökonomischer und politischer Bewegung: "... Das political movement (politische Bewegung, der Verf.) der Arbeiterklasse hat natürlich zum Endzweck die Eroberung der political power (politische Macht) für sie, und dazu ist natürlich eine bis zu einem gewissen Punkt entwickelte previous organisation der working class (vorherige Organisation der Arbeiterklasse) nötig, die aus ihren ökonomischen Kämpfen selbst erwächst. Andrerseits ist aber jede Bewegung, worin die Arbeiterklasse als Klasse den herrschenden Klassen gegenübertritt und sie durch pressure from without (Druck von außen) zu zwingen sucht, ein political movement. Zum Beispiel der Versuch, sich in einer einzelnen Fabrik oder auch in einem einzelnen Gewerk durch strikes usw. von den einzelnen Kapitalisten eine Beschränkung der Arbeitszeit zu erzwingen, ist eine rein ökonomische Bewegung; dagegen die Bewegung, ein Achtstunden- usw. Gesetz zu erzwingen, ist eine politische Bewegung. Und in dieser Weise wächst überall aus den vereinzelten ökonomischen Bewegungen der Arbeiter eine politische Bewegung hervor, das heißt eine Bewegung der Klasse, um ihre Interessen durchzusetzen in allgemeiner Form, in einer Form, die allgemeine, gesellschaftlich zwingende Kraft besitzt. Wenn diese Bewegungen eine gewisse previous organisation unterstellen, sind sie ihrerseits ebensosehr Mittel der Entwicklung dieser Organisation. Wo die Arbeiterklasse noch nicht weit genug in ihrer Organisation fortgeschritten ist, um gegen die Kollektivgewalt, id est (das ist) die politische Gewalt der herrschenden Klassen einen entscheidenden Feldzug zu unternehmen, muss sie jedenfalls dazu geschult werden durch fortwährende Agitation gegen sie und feindselige Haltung zur Politik der herrschenden Klassen. Im Gegenfall bleibt sie ein Spielball in deren Hand ..."

Einen Streik als Klasse zu führen, bedeutet also nicht, dass die Arbeiterklasse ein revolutionäres, die Verhältnisse umstürzendes Bewusstsein entwickelt hat. Es bedeutet lediglich, dass innerhalb der Arbeiterklasse die Erkenntnis Platz greift, dass die Arbeiter gemeinsame Interessen besitzen, für die sie als Klasse kämpfen müssen. Dafür muss nicht einmal notwendigerweise die gesamte Arbeiterklasse oder ein Großteil von ihr im Sinne eines Massen- oder Generalstreiks in den Kampf einbezogen werden. Allerdings muss der Streik entweder über einzelne wirtschaftliche Sektoren hinaus bedeutende Teile der Arbeiterklasse erfassen oder von einem kleineren Teil der Klasse im Bewusstsein für die ganze Klasse geführt werden.

So haben die Streiks gegen die Novellierung des § 116 AFG im Jahr 1986 große Teile der Arbeiterklasse erfasst und richteten sich gegen einen gemeinsamen Angriff von Regierung und Kapital. Der Streik für die Einführung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Jahr 1956 erfasste jedoch nur die Metallarbeiter Schleswig-Holsteins. Diese führten den Streik aber in dem Bewusstsein, dass eine gesetzliche Regelung für die gesamte Arbeiterklasse erreicht werden musste. Die Beispiele belegen, dass Streikbewegungen, die ökonomische Forderungen zum Ziel haben und den oben genannten Kriterien entsprechen, Auswirkungen auf das Kräfteverhältnis der Klassen haben und dadurch zu politischen Bewegungen werden können.

Ein Streik gegen die atomare Aufrüstung der Bundeswehr oder gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr wäre unbestritten von Anfang an eine politische Bewegung. Indem die Arbeiter ihre ökonomische Macht - den Streik - nutzen um, politische Ziele zu erreichen, setzen sie die Macht ihrer Klasse dem Kapital und/r dessen vertretenden Staatsorganen entgegen.

Dass eine sich des Massenstreiks oder Generalstreiks bedienende Arbeiterbewegung mehr ist als ein Rutenbündel in der Hand einer revolutionären Partei, um das Bürgertum in die Schranken zu weisen, wurde spätestens in der russischen Revolution von 1905 deutlich. Der Massenstreik war hier kein "technisches Kampfmittel" (wie von der deutschen Sozialdemokratie herunterargumentiert), das man nach Belieben anwenden bzw. an- und ausknipsen konnte. Er drückte vielmehr eine neue Qualität des Klassenkampfes aus, weil sich die gesellschaftlichen Widersprüche zwischen den sozialen Klassen so zugespitzt hatten, dass ein friedlicher Kompromiss auf längere Sicht nicht mehr möglich war.

Als in Sankt Petersburg im Januar 1905 Demonstranten dem Zaren eine Bittschrift um politische und ökonomische Reformen übergeben wollten, wurden sie von zaristischen Soldaten blutig auseinandergetrieben. Dies war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte und eine Streik- und Massenbewegung in den wichtigsten wirtschaftlichen Zentren Russlands hervorrief.

Nach dem Abflauen der Bewegung kam es im Oktober 1905 zu einer zweiten Streikwelle. Man hatte aus der ersten gelernt und stellte von Anfang an weitergehende Forderungen. Es ging nicht mehr um Petitionen und kleine Reformen im Rahmen des zaristischen Regimes, sondern um die Abdankung des Zarismus: "Fort mit der konstitutionellen Komödie des Zarismus!", war die Losung des Oktoberstreiks. Diese Kämpfe führten bis an die Frage der Machtübernahme heran. Da aber die Machtfrage nicht zur zentrale Frage erhoben wurde - die Forderungen richteten sich immer noch an die Adresse der russischen Bourgeoisie -, endete diese bürgerliche Revolution in einer Niederlage für die revolutionäre Arbeiterbewegung.

W. I. Lenin: die Probe aufs Exempel - Organisierung der Klasse und Parteiorganisation

Schon Karl Marx warnte davor, dass "wenn man jede Streikgesellschaft, die nur ... für hohen Lohn und kurze Arbeitszeit kämpft, sonst aber auf die Bewegung pfeift - wenn man die alle zur Arbeiterpartei zählt, so bildet man in Wirklichkeit eine Partei zu Aufrechterhaltung der Lohnarbeit, nicht zu ihrer Abschaffung."[23]

In den 1980er Jahren gab es bei uns unter Kommunisten und Sozialisten eine Tendenz zu fordern, dass man die Arbeiterklasse da abholen müsse, wo sie gerade steht. Damit wurde aber nur die Verflachung in Fragen der revolutionären Organisation, der Agitation und Propaganda befördert. Ein Lohnstreik wurde schon als Vorbote des revolutionären Kampfes begrüßt und jede Bewegung in der Arbeiterklasse gleichermaßen ängstlich wie euphorisch abwartend herbeigesehnt und dann kritiklos angebetet.

Auch Lenin musste die russische Arbeiterklasse da "abholen", wo sie zu Beginn des 20. Jahrhunderts gerade "stand". Lenin betonte aber in "Was tun?" die Notwendigkeit der strikten Trennung von ökonomischem und politischem Kampf, weil "der politische Kampf der (revolutionären, der Verf.) Sozialdemokratie viel umfassender und komplizierter als der ökonomische Kampf der Arbeiter gegen Unternehmer und die Regierung"[24] ist. Er polemisierte damit gegen das Übergreifen trade-unionistischer Vorstellungen von der Gewerkschaftsführung auf die Parteiführung.

Seine Auffassung über "den Charakter und den Hauptinhalt der notwendigen politischen Agitation" entwickelte sich dabei zu einer Darstellung des Unterschieds zwischen trade-unionistischer und revolutionärer Politik. "Die Geschichte aller Länder zeugt davon, dass die Arbeiterklasse ausschließlich aus eigener Kraft nur ein trade-unionistisches Bewusstsein hervorzubringen vermag, d.h. die Überzeugung von der Notwendigkeit, sich in Verbänden zusammenzuschließen, einen Kampf gegen die Unternehmer zu führen, der Regierung diese oder jene für die Arbeiter notwendigen Gesetze abzutrotzen u.a.m."[25]

Anderswo schrieb er, "die spontane Entwicklung der Arbeiterbewegung führt eben zu ihrer Unterordnung unter die bürgerliche Ideologie ..., denn spontane Arbeiterbewegung ist Trade-Unionismus, ist Nur-Gewerkschaftlerei. Trade-Unionismus aber bedeutet eben ideologische Versklavung der Arbeiter durch die Bourgeoisie."[26]

Lenin verdeutlichte dabei aber gleichzeitig, dass diese Entwicklung nicht bloß das Ergebnis mangelnder Moral einzelner Arbeiterfunktionäre ist, sondern aus der Entstehung des imperialistischen Monopolkapitals resultiert: "Alle stimmen darin überein, dass der Opportunismus kein Zufall, keine Sünde, kein Fehltritt, kein Verrat einzelner Personen, sondern das soziale Produkt einer ganzen historischen Epoche"[27] ist.

Damit haben wir zwar die entscheidende Ursache, weshalb sich in den Gewerkschaften kaum nennenswerter Widerstand gegen die rot-grüne Agenda-Politik und die Hartz IV-Gesetze entwickelt konnte. Wenn der reformistische Opportunismus das soziale Produkt einer Epoche ist, dann genügt es nicht mehr, ausschließlich der Führung der jeweiligen Gewerkschaft die Schuld zuzuweisen. Hier stellt sich auch die Frage, warum die Mehrheit der Mitglieder in den Gewerkschaften sie nicht an ihren falschen Entscheidungen gehindert hat, sondern im Gegenteil in manchen Fällen sogar unterstützt. "Warum aber, wird der Leser fragen, führt die spontane Bewegung in der Richtung des geringsten Widerstands gerade zur Herrschaft der bürgerlichen Ideologie? Aus dem einfachen Grunde, weil die bürgerliche Ideologie ihrer Herkunft nach viel älter ist als die sozialistische, weil sie vielseitiger entwickelt ist, weil sie über unvergleichlich mehr Mittel der Verbreitung verfügt."[28] Ergo: "Daher besteht unsere Aufgabe, die Aufgabe der Sozialdemokratie, im Kampf gegen die Spontaneität, sie besteht darin, die Arbeiterbewegung von dem spontanen Streben des Trade-Unionismus, sich unter die Fittiche der Bourgeoisie zu begeben, abzubringen und sie unter die Fittiche der revolutionären Sozialdemokratie zu bringen."[29] Daraus ergab sich für ihn wiederum die Schlussfolgerung, dass "das politische Klassenbewusstsein dem Arbeiter nur von außen gebracht werden [kann], das heißt aus einem Bereich außerhalb des ökonomischen Kampfes, außerhalb der Sphäre der Beziehungen zwischen Arbeitern und Unternehmern. Das Gebiet, aus dem allein dieses Wissen geschöpft werden kann, sind die Beziehungen aller Klassen und Schichten zum Staat und zur Regierung, sind die Wechselbeziehungen zwischen sämtlichen Klassen."[30]

Das ist das Arbeitsfeld der revolutionären Arbeiterpartei, geschult und organisiert für den revolutionären Klassenkampf in allen Bereichen der bürgerlichen Gesellschaft.

Die Geschichte der Oktoberrevolution wie die der Novemberrevolution hat außerdem gezeigt: Wenn ein Massenstreik oder Generalstreik seine Dynamik zu entfalten beginnt, bilden sich andere demokratische Entscheidungsstrukturen heraus. Es entwickeln sich dabei oft Räte oder räteähnliche Formen einer zunächst örtlichen Selbstorganisation in den Betrieben wie auf der Ebene öffentlicher Einrichtungen und gesellschaftlicher Funktionen. Wenn die Bewegung sich ausweitet, wird auch die Ordnung des bürgerlichen Staates selbst in Frage gestellt. Die Desorganisation der kapitalistischen Produktion und die immer brutalere Ausübung der Herrschaft durch den bürgerlichen Staat wirft die Machtfrage auf: Wenn nichts mehr funktioniert, wird offensichtlich, wer die Gesellschaft "am Laufen" hält - die Arbeiterklasse und die mit ihr verbundenen sozialen Schichten.

Dass die herrschende Klasse diesen Prozess sicher nicht mit verschränkten Armen beobachten wird, sondern mit Repression reagiert, ist klar. Die Organisierung von bewaffneten Streikposten, Fabrikkomitees und Arbeitermilizen ist in so einer Situation notwendig, um sich gegen Übergriffe und Provokationen von bezahlten Agenten der Bourgeoisie, unterstützt von Polizei und Militär, zu verteidigen. Hier sind also alle organisatorischen Voraussetzungen im Keim angelegt, wenn sich dann die Frage konkret stellt: Hat der bürgerliche Staat noch die Kraft, die Organisationen der Arbeiterklasse mit Gewalt zu zerschlagen, oder ist dieselbe selbst willens und bereit, die politische Macht zu übernehmen?

Doch das Rätesystem unterlag den gleichen politischen Bedingungen wie der politische Kampf in den Gewerkschaften. Deshalb entwarf Lenin das strategische und taktische Programm der Räterevolution als historische Form des Übergangs zum Sozialismus. "Keine parlamentarische Republik - von den Sowjets der Arbeiterdeputierten zu dieser zurückzukehren wäre ein Schritt rückwärts -, sondern eine Republik der Sowjets der Arbeiter-, Landarbeiter- und Bauerndeputierten im ganzen Lande, von unten bis oben."[31] Der Übergang der Räte von örtlich-regionalen Revolutionsorganen zu solchen der neuen Staatsmacht bedeutete unter den Bedingungen der Jahre 1917 bis 1921 die notwendige Verwandlung der Sowjets in "Hebel" oder "Transmissionen" der allgemeinen Herrschaft der Arbeiterklasse.

Macht die Gewerkschaften wieder zu Kampforganisationen der Arbeiterklasse

Im Manifest erklärten Marx und Engels: "Die Kommunisten unterscheiden sich von den übrigen proletarischen Parteien nur dadurch, ... dass sie in den verschiedenen Entwicklungsstufen, welche der Kampf zwischen Proletariat und Bourgeoisie durchläuft, stets das Interesse der Gesamtbewegung vertreten."[32]

Kaiser Wilhelm II. soll 1875 gesagt haben: "Bei den jetzigen sozialistischen Umtrieben kann es vorkommen, dass ich befehle, eure eigenen Verwandten, Brüder, ja Eltern niederzuschießen." Der US-amerikanische Großbourgeois Warren Buffett[33] erklärte 2006: "Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen."[34]

Wieder nur zwei, drei Zitate, die gegensätzlicher nicht sein könnten? Die Monopolbourgeoisie hat platterdings kein Problem damit, ihren Klassenkrieg lauthals zu feiern - hat sie doch noch die Herrschaft inne. Als Dialektiker wissen wir allerdings auch und sollten uns dessen immer wieder versichern, dass es sich hier im sprichwörtlichen Sinne um "lautes Pfeifen im dunklen Wald" handelt. Wer so laut die Gewalt der Klassenherrschaft beschwört, hat sonst nichts mehr in Petto. Ob und was wir als Anhänger des revolutionären Sozialismus dagegen setzen wollen und können, hängt insbesondere davon ab, wie wir uns in der Diskussion um das StreikRECHT heute positionieren.

Betonen wir die Seite des Rechts, beschränken wir den Kampf um ein notwendiges bürgerlich-demokratisches Recht nur auf den Rahmen der bestehenden Verhältnisse. Betonen wir die individualistische und verrechtlichte Seite, anstatt den kollektiven, über den beschränkten Rahmen bürgerlicher Individualrechte hinausgehenden Charakter von Streiks zu verdeutlichen, helfen wir dem Reformismus,

- der den Hang zum Ökonomismus des Nur-Gewerkschaftertums innerhalb der Arbeiterklasse aufgreift und verstärkt, indem er Unterschriftenaktionen, Petitionen, parlamentarische und andere "Initiativen" vor den Kampf - also Streik - fürs Streikrecht setzt;

- der mit starken Worten und juristisch korrekt begrenzten Aktionen den Legalismus in der Arbeiterbewegung nährt und verewigen möchte;

- der letztendlich immer wieder nur stürmische Empörung und verzweifelte Katerstimmung gleichermaßen erzeugt, anstatt die Revolutionierung der Klassen zu befördern.

Erheben wir also die spontane Arbeiterbewegung und die sich in und aus ihr entwickelnden mit Streik verbundenen Kämpfe nicht zum "goldenen Kalb". Aber treten wir sie auch nicht in den Staub. Während die Vorsitzenden von GdL und EVG über das politische Gewicht ihrer Organisationen im Clinsh liegen und einen Streit unter letztlich Gleichgesinnten austragen, handeln Kolleginnen und Kollegen der GdL spontan richtig. Am Vormittag des 21. Mai veranstalteten 50 Mitglieder der GdL eine Kundgebung vor dem Berliner Hauptbahnhof, dann schlossen sie sich einer Protestaktion der streikenden verdi-Erzieherinnen vor dem Bundeskanzleramt an. Es ist der Tag, an dem der Streik von der GdL-Führung ausgesetzt wird und die Schlichtung samt Friedenspflicht beginnt.

Was fehlt, kann niemand besser wissen als wir selbst aus Theorie, Geschichte und Erfahrung: Der Kampf eint die Klasse und schafft die Voraussetzung ebenso für Klärung von Widersprüchen wie die Isolierung von Gegnern innerhalb der Bewegung. Die Haltung von Marxisten/Leninisten zur GdL-Führung ist bereits ausführlich diskutiert. Was wir jetzt unbedingt brauchen, ist die Klarstellung: Tarifeinheitsgesetz gleich Sozialpartnerschaft gleich bedingungslose Unterwerfung unter die Verwertungsbedingungen des Kapitals!

Denn eigentlich wenden wir uns doch an die Arbeiterklasse, an das historische Subjekt, an den Träger der von Kommunisten und Sozialisten als notwendig und unvermeidlich erkannten Gesellschaftsveränderung. Andere denken auch die Veränderung dieser Gesellschaft. Aber innerhalb ihrer beschränkten bürgerlichen Klassen- und Schichtzugehörigkeit, und das heißt: nicht für die Arbeiterklasse und nicht für das gesellschaftliche Eigentum. Marx' Verdienst bestand doch gerade darin, diese Beschränktheit durchbrochen zu haben: "Was mich nun betrifft, so gebührt mir nicht das Verdienst, weder die Existenz der Klassen in der modernen Gesellschaft noch ihren Kampf unter sich entdeckt zu haben. Bürgerliche Geschichtsschreiber hatten längst vor mir die historische Entwicklung dieses Kampfes der Klassen, und bürgerliche Ökonomen die ökonomische Anatomie derselben dargestellt. Was ich neu tat, war 1. nachzuweisen, dass die Existenz der Klassen bloß an bestimmte historische Entwicklungsphasen der Produktion gebunden ist; 2. dass der Klassenkampf notwendig zur Diktatur des Proletariats führt; 3. dass diese Diktatur selbst nur den Übergang zur Aufhebung aller Klassen und zu einer klassenlosen Gesellschaft bildet."[35] Lenin schrieb im Februar 1915 angesichts der im Völkergemetzel des ersten imperialistischen Weltkriegs "versinkenden" bürgerlichen Gesellschaft: "Wir können nicht wissen, mit welcher Schnelligkeit und mit welchem Erfolg sich einzelne geschichtliche Bewegungen der betreffenden Epoche entwickeln werden. Wir können aber wissen und wissen auch, welche Klasse im Mittelpunkt dieser oder jener Epoche steht und ihren wesentlichen Inhalt, die Hauptrichtung ihrer Entwicklung, die wichtigsten Besonderheiten der geschichtlichen Situation in der betreffenden Epoche usw. bestimmen."[36] Ob diese oder jene Forderungen 'realistisch' sind, ist eine Frage des Kräfteverhältnisses und kann nur durch den Kampf entschieden werden. Durch diesen Kampf, welche unmittelbaren praktischen Erfolge er auch erzielen mag, werden die Arbeiter am besten von der Notwendigkeit überzeugt, die kapitalistische Lohnsklaverei zu beseitigen.

Fraktion Ausrichtung Kommunismus
Karlchen


Anmerkungen:

[1] Loung in dem von Karl Liebknecht im Mai 1915 herausgegebenen Flugblatt "Der Hauptfeind steht im eigenen Land!"

[2] Manfred Sohn: Brandstifter, Menschlichkeit und Völkerrecht; zit. nach: Ossietzky Nr. 19/2014.

[3] jW vom 21.04.2015: "Hände weg vom Streikrecht"

[4] Rolf Gross, Streikrecht und Grundgesetz, 1963; zit. nach:
library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1963/1963-09-a-559.pdf

[5] März 1920 versuchten der reaktionäre Politiker Wolfgang Kapp und der General Freiherr von Lüttwitz sich an die Macht zu putschen. Im Ruhrgebiet kam es daraufhin sogar zur Bildung einer Roten Armee, niedergeschlagen wurde der Putsch jedoch im Wesentlichen durch den allgemein im gesamten Deutschen Reich befolgten Generalstreik.

[6] Erik Alfredsson, Zum Streikrecht in Deutschland; zit. nach:
solikreis.blogsport.de/2013/01/03/zum-streikrecht-in-deutschland/.

[7] Michael Kittner: Arbeitskampf. Geschichte - Recht - Gegenwart, München 2005. S. 445.

[8] "Auch bei den Beamten hat sich der Gedanke festgesetzt, das Streikrecht zu gebrauchen. Das müssen wir unterstützen." (Parteizeitung der USPD "Freiheit", 1. Februar 1922).

[9] In den sog. "Deutschen Führerbriefen", eine Art internes Zirkular der deutschen Monopolbourgeoisie.

[10] (Anonymus): Die soziale Konsolidierung des Kapitalismus. In: Deutsche Führerbriefe. Nr.72,73. Wiederabgedruckt in: Der Rote Aufbau. V. Jahrgang, Heft 20. Berlin, 15.Okt.1932, S. 934 f.

[11] Rolf Gross, Streikrecht und Grundgesetz, a.a.O. f.

[12] Erik Alfredsson, Zum Streikrecht in Deutschland, a.a.O.

[13] Art. 50 Abs. 2 der Verfassung von Bremen, Art. 29 Abs. 2 der Hessischen Verfassung, Art. 26 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen und Art. 54 Abs. 1 der Verfassung von Rheinland-Pfalz.

[14] Vgl. dazu "Dichtung und Wahrheit in www und linken Medien", Page 20 
(nrw.vvn-bda.de/bilder/dichtung_und_wahrheit_in_www_und_linken_medien.pdf)

[15] LW Bd. 23, S. 15, Antwort an P. Kijewski (J. Pjatakow), August/September 1916.

[16] MEW Bd. 6, S. 554 f, K. Marx, Arbeiterassoziationen.

[17] MEW Bd. 2, S.436 f, F. Engels, Die Lage der arbeitenden Klasse in England.

[18] MEW Bd. 16., S.197, K. Marx, Instruktionen.

[19] MEW Bd. 4, S.471, K. Marx/F. Engels, Manifest der Kommunistischen Partei.

[20] MEW Bd. 16, S.69 f, K. Marx, Lohn, Preis und Profit.

[21] MEW Bd. 4, S.180 f, K. Marx, Das Elend der Philosophie.

[22] K. Marx, Über den Zusammenhang der politischen und ökonomischen Bewegung (aus dem Brief von Marx an Bolte vom 23. November 1871); in: K. Marx/F. Engels, Über die Gewerkschaften - Ein Quellenbuch, Frankfurt 1971, S. 175.

[23] MEW Bd. 35, S. 403, F. Engels, Brief an Bernstein (1882).

[24] LW Bd. 5, S. 153, Was tun? Brennende Fragen unserer Bewegung.

[25] Ebenda, S. 385 f.

[26] Ebenda, S. 396.

[27] LW Bd. 21, S. 243, Der Zusammenbruch der II. Internationale.

[28] Ebenda, S. 397.

[29] Ebenda, S. 396.

[30] Ebenda, S. 436.

[31] LW Bd. 24, S. 5, Über die Aufgaben des Proletariats in der gegenwärtigen Revolution.

[32] MEW Bd. 4, S. 475, K. Marx/F. Engels, Manifest der Kommunistischen Partei.

[33] Warren Edward Buffett ist ein US-amerikanischer Großinvestor, Unternehmer und Mäzen. Mit einem geschätzten Privatvermögen von 72,7 Milliarden US-Dollar ist er (Stand März 2015) nach Forbes der drittreichste Bourgeois der Welt. (Daten nach wikipedia).

[34] Zitiert nach: Jutta Ditfurth, Zeit des Zorns (nrhz.de/flyer 29. Juli 2011). Das englische Originalzitat lautet: "There's class warfare, all right, but it's my class, the rich class, that's making war, and we're winning." - geäußert im Interview mit Ben Stein von der New York Times am 26. November 2006.

[35] MEW Bd. 28, S. 507 f, Brief von K. Marx an Joseph Weydemeyer 1852.

[36] LW Bd. 21, S. 134, Unter fremder Flagge.

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Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

Abb. S. 4:
Herrschende Meinung contra Klassenrealität: Dem Kapital ist "Daseinsvorsorge" oder das Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" gleichgültig. 6.000 der 24.000 befristet beschäftigten Paketzusteller wurden bereits in 49 eigens gegründete Billiglohntöchter überführt. Bis zu 20.000 sollen es bis 2020 werden. Bezahlt nicht mehr nach Haustarifvertrag, sondern auf dem Speditionsniveau mit bis zu 20 Prozent niedrigeren Löhnen.

Abb. S. 5:
Der Streik von 1922 war bis heute der letzte große Streik der Eisenbahner.

Abb. S. 7:
Gewerkschaften im Schlepptau der Herrschenden (v.l.n.r.): Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dahinter der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, Kanzlerin Angela Merkel und BDI-Präsident Ulrich Grillo.

Abb. S. 8:
Wenn das Kapital die Ware Arbeitskraft nicht mehr maximal profitabel verwerten kann: Rheinhausen 1988 - 164 Tage Arbeitskampf enden in einer Niederlage, das Kruppsche Stahlwerk wird geschlossen. Bochum 2014 - Trotz technischer Neuentwicklungen wird die Autoproduktion bei Opel Bochum stillgelegt. Siemens 2015 - Kaeser kündigt den weltweiten Abbau von 13.500 Arbeitsplätzen an, davon 5.100 in Deutschland.

Abb. S. 10:
Um die Arbeit der Zukunft zu gestalten, braucht es die Macht, die Gesellschaft umzugestalten.

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Quelle:
KAZ - Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 351, Juni 2015, S. 4-10
Herausgeber und Verlag:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2015

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