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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2142: Rotkreuzschwestern auf ewig verliehen


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 5 · Mai 2017
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Rotkreuzschwestern auf ewig verliehen
Nahles hat erneut zugeschlagen

von Violetta Bock


Frau Nahles kann alles, sie hat schon verschiedentlich ein flexibles Händchen in der Gesetzgebung bewiesen, wenn ihr ein Gerichtsurteil nicht gefiel. Bei den Rotkreuzschwestern schlug sie im Februar zu und will kurzerhand absichern, dass sie unbefristet als Leiharbeiterinnen eingesetzt werden können.


Die 33 DRK-Schwesternschaften (Deutsches Rotes Kreuz) beschäftigen etwa 25.000 Schwestern. Sie unterliegen als Vereinsmitglieder dem Vereinsrecht der Schwesternschaft. 18.000 arbeiten allerdings nicht direkt in DRK-Einrichtungen, sondern werden mit einem Gestellungsvertrag an Kliniken und Pflegeheime ausgeliehen, und das meist über Jahre.

Dort verrichten sie die gleiche Arbeit wie regulär angestellte Pflegekräfte, aber ohne Arbeitsvertrag, ohne Arbeitsrechte, ohne das Recht auf Klage vorm Arbeitsgericht, ohne Kündigungsschutz oder das Recht, an der Betriebsratswahl teilzunehmen. Das Gehalt bewegt sich auf Tarifniveau, wird aber als Aufwandsentschädigung gezahlt. Das schränkt nicht nur ihre eigenen Rechte ein, sondern im Arbeitskampf auch die Möglichkeiten der anderen Beschäftigten und der Gewerkschaft, weil die Schwestern den Betrieb aufrechterhalten können.

Der Betriebsrat an der Essener Ruhrklinik wollte diesem Treiben nicht länger zusehen. Allein im Essener Uniklinikum arbeiten etwa 1400 Schwestern. 2011 widersprach er der Einstellung einer Schwester mit dem Hinweis auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das keinen jahrelangen Einsatz von Leiharbeitern zulasse.

Die Klinikleitung zog daraufhin vor Gericht und gewann in den ersten beiden Instanzen. Das Bundesarbeitsgericht ließ vor dem EuGH prüfen, ob das AÜG gelte. Dieses bestätigte, es sei anzuwenden, wenn eine Schwesternschaft an ein von Dritten betriebenes Krankenhaus Schwestern vergebe und diese dort weisungsgebunden gegen ein Entgelt tätig sind. Das BAG urteilte daher am 21.2.2017, dass für die Schwestern auch ohne Arbeitnehmerstatus das Leiharbeitsgesetz gelte und die Ablehnung der Einstellung durch den Betriebsrat gerechtfertigt gewesen sei. Demnach dürfen DRK-Schwestern nicht mehr dauerhaft an Kliniken verliehen, sondern müssen dort direkt angestellt werden. Ein großer Erfolg für den Betriebsrat.

Hätte nicht vier Tage zuvor Frau Nahles zugeschlagen. In einer Gemeinsamen Erklärung der Bundesarbeitsministerin und des DRK-Präsidenten Rudolf Seiters zum Modell der Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes verkündeten sie die Lösung: Das DRK-Gesetz wird ergänzt, und zwar so, dass die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten nicht greift, sondern eine unbefristete Gestellung möglich ist. Es ist das übliche Nahlessche Prinzip, das schon bei den Hartz-IV-Verschärfungen oder auch bei dem EU-Bürger-Ausschlussgesetz zum Zuge kam: Fällt ein Urteil im Sinne der Beherrschten aus, muss eben das Gesetz geändert werden. Auch europäische Gesetze gelten in Deutschland offenbar nur für andere Länder.

Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, meinte zu ihrem Coup: «Ich freue mich, dass wir gemeinsam eine Lösung im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben finden konnten, die es den Rotkreuzschwestern erlaubt, ihr Modell weiterzuführen. Diese werden wir nun zügig umsetzen.» Ver.di und der Betriebsrat der Ruhrlandklinik sehen das anders. Ver.di-NRW-Fachbereichsleiter Wolfgang Cremer warf Nahles in der WAZ vor, auf «krummen Wegen zu versuchen, europäisches Recht zu brechen». Sollte Nahles wie geplant das DRK-Gesetz ändern, «werden wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen.»

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 5, 32. Jg., Mai 2017, S. 7
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2017

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