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VORWÄRTS/1530: 30 Jahre danach


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 37/38 vom 15. November 2019

30 Jahre danach

von Siro Torresan


Im Jahre 1989 kam einer der grössten Skandale in der Schweizer Geschichte ans Tageslicht: Der Staat hatte hunderttausende von Personen illegal ausspioniert und registriert. Drei Jahrzehnte später schlägt die Landesregierung ein Gesetz vor, das die persönlichen Freiheitsrechte stark einschränkt. Betroffen davon sind auch Kinder.


28. November 1989: Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) präsentiert ihre Resultate: Die Bundespolizei (Bupo), eine Abteilung der Bundesanwaltschaft (BA), hat über Jahrzehnte ohne jegliche gesetzliche Grundlage Hunderttausenden von Bürger*innen überwacht und registriert. An der Taubenstrasse 16 in Bern führte die Schnüffelpolizei 900.000 Karteikarten (die sogenannten Fichen) und dazu gehörende Dossiers.

Sowohl bei der Bupo als auch in den Kantonen wurden die illegal gesammelten Informationen aufbewahrt und weitergegeben - an ausländische Geheimdienste, an andere Amtsstellen und an Arbeitgeber*innen. Offizielles Ziel der Fichierung war es, das "Land vor aus dem Ausland gesteuerten subversiven Aktivitäten zur Destabilisierung des Systems und nachfolgender Errichtung einer totalitären, kommunistischen Diktatur" zu schützen, um es in der Sprache der Schnüffler*innen zu sagen. Ausspioniert und fichiert wurden vor allem linke Aktivist*innen, Gewerkschafter*innen und ihre Organisationen.


Kontaktverbote und Hausarrest

30 Jahre später heisst das Stichwort nicht mehr "subversive Aktivitäten" sondern "Terrorismusbekämpfung". Am 11. Oktober 2019 sprach sich die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) einstimmig für die Vorlage des Bundesrates über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) aus. "Sie unterstützt die vorgeschlagene Stossrichtung und möchte ein möglichst griffiges Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung schaffen", ist in der Medienmitteilung zu lesen. Und im über hundert Seiten langen Bericht des Bundesrats steht unter anderem: "Mit dem vorliegenden Bundesgesetz werden Lücken in den Handlungsfeldern 'Prävention' und 'Schutz' für ein umfassendes Abwehrdispositiv gegen Terrorismus geschlossen". Vorgesehen sind die Pflicht, sich zu vorgegebenen Zeiten persönlich bei einem Polizeiposten oder einer anderen Behörde zu melden, ein Ausreiseverbot, verbunden mit der Beschlagnahme des Reisepasses, ein Kontaktverbot sowie die sogenannte Ein- und Ausgrenzung. Letzteres bedeutet, dass die betreffende Person ein bestimmtes Gebiet nicht betreten oder verlassen darf. Möglich ist auch die Eingrenzung auf eine Liegenschaft, sprich ein Hausarrest. Zudem soll das Bundesamt für Polizei (fedpol) auch die Befugnis erhalten, im Internet und in elektronischen Medien verdeckt fahnden zu können. Weiter soll eine rechtskräftig ausgewiesene Person - wie bei einer Landesverweisung - künftig nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können.

"Mit den im neuen Bundesgesetz vorgesehenen Massnahmen, insbesondere dem Hausarrest, sowie den bereits verfügbaren Möglichkeiten können die angestrebten Ziele erreicht werden", hält der Bundesrat fest.


Willkür und Rechtsunsicherheit

Terrorbekämpfung? Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, ein Zusammenschluss von über 80 Nichtregierungsorganisationen, kritisiert die vorgeschlagenen Massnahmen und stellt sich "entschieden" gegen die Gesetzesvorlage. "Für die Anordnung von Massnahmen bedürfen die Behörden einzig gewisser Anhaltspunkte, welche auf eine mögliche terroristische Aktivität in der Zukunft hinweisen. Ausgangslage bilden letztendlich Vermutungen und Spekulationen über Absichten und künftige Handlungen von Personen", hält sie fest. Insbesondere der Hausarrest stösst auf harsche Kritik. "Dieser präventive Freiheitsentzug zur allgemeinen Gefahrenabwehr, wie ihn die Gesetzesvorlage vorsieht, ist mit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar", so Viktor Györffy von grundrechte.ch. Besonders stossend seien zudem die in der Vorlage vorgesehenen Altersgrenzen. Der präventive Hausarrest könnte bereits für Personen ab 16 Jahren, Kontakt- und Rayonverbote könnten gar gegenüber Kindern im Alter von 13 Jahren zum Einsatz kommen. "Dies steht im Widerspruch zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz", erklärt Valentina Stefanovic von humanrights.ch, denn das Schweizer Justizsystem ist aufgrund der UNO-Kinderrechtskonvention explizit dazu verpflichtet, die soziale Wiedereingliederung von Kindern zu fördern. Stefanovic: "Die polizeilichen Massnahmen verursachen aber vielmehr eine Stigmatisierung, wenn nicht sogar eine Kriminalisierung junger Menschen, ohne dass diese sich einer Straftat schuldig gemacht hätten".

Zur Antiterror-Strategie des Bundes gehört weiter die Vorlage "Terrorismus und organisierte Kriminalität", die Verschärfungen im Strafrecht sowie in zehn weiteren Gesetzen vorsieht. Neu und besonders problematisch ist dabei, dass im Strafgesetzbuch erstmals die Beteiligung an einer "terroristischen Organisation" unter Strafe gestellt wird, ohne dabei die verbotenen Gruppierungen aufzulisten, was bisher der Fall ist. "Diese Vorlage führt zu Willkür und zu einer massiven Rechtsunsicherheit", bringt Patrick Walder von Amnesty International die Sache auf den Punkt.


Der Kreis schliesst sich

Was hat der Fichenskandal von 1989 mit dem PMT zu tun? Im September 2015 fichierte der Staatsschutz die Ständerätin Anita Fetz wegen ihrer Teilnahme an einer Podiumsdiskussion in Basel, die von der kurdischen Gemeinde organisiert wurde. Und da diese reflexartig mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gleichgesetzt wird, rief dies den Staatsschutz auf den Plan, der den Wahlkampfanlass überwachte und Anita Fetz' politische Aktivität erfasste. Es ist mit Sicherheit kein Einzelfall, wetten? Und somit schliesst sich der Kreis der Fichen mit dem PMT. Dieses kommt nun zur Diskussion in die Räte. Wir dürfen gespannt sein, was diesbezüglich der so genannte Linksrutsch nach den Wahlen bewirken kann.

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 37/38 - 75. Jahrgang - 15. November 2019, S. 1
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
und ihre Deutschschweizer Sektionen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2019

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