Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → FAKTEN

MELDUNG/023: Öffentlich-rechtliche Angebote sind keine "Lückenfüller" des Marktes (ZDF)


ZDF Pressestelle: Mainz, 11. Dezember 2009

Öffentlich-rechtliche Angebote sind keine "Lückenfüller" des Marktes

ZDF-Fernsehrat diskutiert Stellungnahmen Dritter zum Drei-Stufen-Test für Telemedienkonzepte
Intendant Schächter: Mehrwert liegt in der Qualität für den publizistischen Wettbewerb

ZDF-Intendant Markus Schächter hat dem ZDF-Fernsehrat zu dessen jüngster Sitzung in Mainz die Antworten und Bewertungen des ZDF zu den Stellungnahmen Dritter bei der Durchführung des Drei-Stufen-Tests für die Telemedienkonzepte des ZDF vorgelegt. Die vom Fernsehrat erbetene Reaktion auf die Stellungnahmen ist allerdings noch nicht die im Verfahren festgelegte Fortschreibung der Telemedienkonzepte, stellte Schächter in der Sitzung klar. Diese Fortschreibung könne erst auf Grundlage des Gutachtens zu den Auswirkungen auf den Markt sowie nach der vorgesehenen Expertenanhörung erfolgen.

Im Zuge der Erörterungen legte der ZDF-Intendant noch einmal grundsätzliche Eckpunkte des Funktionsauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dar. Insbesondere die von den Privatveranstaltern vorgetragene Auffassung, die Angebote des Marktes hätten Vorrang vor den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Anbieter, sei weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes chen Anbieter, sei weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes noch mit dem Rundfunkstaatsvertrag noch mit den Vorstellungen der EU-Kommission zu vereinbaren. Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasse vielmehr die ganze Bandbreite von Information, Kultur und Unterhaltung. Der Grundversorgungsauftrag dürfe weder im Sinne einer Mindestversorgung noch einer Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern verstanden werden. Geringere Ansprüche an private Anbieter seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur solange zulässig, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundversorgung gewährleiste. Der von den Ländern im Rundfunkstaatsvertrag gegebene Auftrag für die Telemedien habe die gleiche Breite wie der Rundfunkauftrag. Er schließe neben allen Bereichen der Information und Kultur ausdrücklich auch Unterhaltung mit ein. Die Europäische Kommission hat in ihrer gerade aktualisierten Rundfunkmitteilung ausgeführt, dass die öffentlich-rechtlichen Anbieter "nicht bloße Lückenfüller" der Defizite kommerzieller Anbieter seien, sondern ein großes Programmspektrum und ein ausgewogenes und abwechslungsreiches Programm bieten sollten, erläuterte Schächter.

Ein großer Teil der Kritik der kommerziellen Anbieter lege indessen einen Maßstab an, der weder mit deutschem Rundfunkrecht noch mit dem europäischen Beihilferecht in Einklang stehe. Ein anderes, falsches Verständnis des Maßstabs betreffe die Forderung, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssten einen "Mehrwert" im Sinn einer Exklusivität htlichen Rundfunks müssten einen "Mehrwert" im Sinn einer Exklusivität oder Einzigartigkeit darstellen. Der Begriff des "Mehrwerts" beziehe sich vielmehr auf den Beitrag zum publizistischen Wettbewerb. Kennzeichen eines funktionierenden publizistischen Wettbewerbs seien zum einen die Vielfalt der unterschiedlichen Meinungen und zum anderen die Qualität und die Relevanz der Angebote. Nach diesem Wettbewerbsverständnis wirke sich jedes neue qualitativ hochwertige Angebot positiv auf den publizistischen Wettbewerb aus. Schächter: "Die ZDF-Onlineangebote haben Maßstäbe der Qualität zu erfüllen, um einen qualitätsvollen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten zu können. Darin liegt ihr Mehrwert."


*


Quelle:
ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen
ZDF Pressestelle: Mainz, 11. Dezember 2009
Copyrights by ZDF
Internet: www.zdf.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2009