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ARBEITSMEDIZIN/401: Positionspapier - künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung (KAN)


Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) - 3. September 2015

KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung verabschiedet


Das Licht hat für den Menschen zwei Funktionen. Einerseits ermöglicht Licht das Sehen. Auf der anderen Seite hat es nicht-visuelle Wirkungen auf den Menschen. Diese biologische Wirkung erzielt Tageslicht, kann aber ebenso durch spezielle künstliche Beleuchtung erreicht werden. Künstliche Beleuchtung kann dabei dem Tageslicht ähneln, es aber in seiner Gesamtheit nicht ersetzen. Die künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung wird mit dem Ziel eingesetzt, eine biologische Wirkung über das Sehen hinaus im Menschen hervorzurufen.

Normung im Bereich "Anforderungen oder Empfehlungen für die Planung und den Betrieb künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung an Arbeitsplätzen" ist allerdings aus Sicht der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) aktuell nicht sinnvoll.

Unter anderem

  • bestehen keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse im Bereich künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung, um Anforderungen an die Planung festlegen zu können;
  • müssen Störungen des circadianen Rhythmus des Menschen durch künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung vermieden werden;
  • sind im Bereich künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung im Wesentlichen Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes betroffen.

Die KAN ist ein Projekt des Vereins zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA)

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Quelle:
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Pressemitteilung vom 3. September 2015
Geschäftsstelle
Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin
E-Mail: info@kan.de
Internet: www.kan.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2015

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