Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → FACHMEDIZIN


ARBEITSMEDIZIN/478: Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb (DGAUM)


Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. - 4. Dezember 2018

Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb


Die Einrichtung einer Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb soll helfen Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und psychischen Beschwerden oder sogar schweren Erkrankungen bei den Beschäftigten vorzubeugen. Dabei spielen unterschiedliche Akteure wie externe Psychiater und Psychotherapeuten, Führungskräfte, insbesondere aber Betriebsärzte eine wichtige Rolle, um im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten oder wiederzuerlangen.

Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb

Erst seit 10 Jahren gibt es die "Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb". Betriebsärzte großer Unternehmen hatten immer häufiger von Mitarbeitern mit psychischen Symptomen berichtet. Gleichzeitig klagten Klinik-Patienten verstärkt über arbeitsplatzbezogene Belastungen. Es folgten ein regelmäßiger Austausch zwischen Betriebsärzten und Kliniken sowie zunehmend Vorträge zu Burnout und Depression in Unternehmen. Heute hat sich die Sprechstunde in Unternehmen etabliert. Das kann man durchaus als Kulturwandels deuten, denn die übergreifenden Prozesse betreffen sowohl das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) als auch das psychiatrisch/psychosomatische Versorgungssystem.

Früherkennung und Frühintervention

Die Ziele der Sprechstunde sollten klar formuliert sein: Früherkennung und frühzeitige Bearbeitung psychosozialer Probleme und Symptome. Die übergreifende Verbindung von Prävention, Früherkennung, Rehabilitation und betriebliche (Wieder-)Eingliederung hilft effektiv Belastungen und Erkrankungen von Beschäftigen vorzubeugen. Oft hängen Arbeitsfähigkeit und Symptomatik nicht zusammen. Gerade depressiv erkrankte Mitarbeiter können in der Arbeit gehalten werden wenn sie die betriebliche Begleitung als unterstützend erleben und die Halt gebende Arbeitsstruktur bestehen bleibt. Schwerst erschöpfte Mitarbeiter müssen allerdings oft zu Arbeitsunfähigkeit und Behandlung bewegt werden.

Arbeitsbelastung meistgenannter Anlass

Arbeit gibt zwar einerseits Struktur, motiviert und fördert den Selbstwert, andererseits kann Arbeit auch als belastend und beanspruchend empfunden werden. Auswertungen belegen, dass 40-50% die Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb aufgrund von Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Genannt werden vor allem die Arbeitsmenge, erhöhte Arbeitszeiten, schlechte Beziehungen zu Arbeitskollegen sowie mangelnde Kommunikation, Partizipation und Wertschätzung durch die Führungskräfte. Im Privatbereich hingegen (30-40%) stehen vor allem Paarkonflikte, Probleme in der Kindererziehung und die Erkrankung von Angehörigen im Vordergrund.

Akzeptanz der Beschäftigten ausschlaggebend

Wichtig sind die Einhaltung der Schweigepflicht des Betriebsarztes sowie der Ort der Sprechstunde auf dem Betriebsgelände, damit nicht erkenntlich wird, welche Mitarbeiter die Sprechstunde besuchen. Bemerkenswert ist, dass Männer sie sehr gut nutzen können aber gerade erschöpfte Mitarbeiter wenig über Angebote und Möglichkeiten der Gesundheitsförderung im Betrieb informiert sind. Unerlässlich ist daher ein fortlaufendes Angebot von Workshops und Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten. Bei der Auftaktveranstaltung zur Etablierung einer Sprechstunde sollte die Unternehmensführung anwesend sein. Nur wenn diese erkennbar hinter dem Thema steht und vermittelt, dass auch sie selbst oft Burnout-gefährdet ist, kommt es zu einer Akzeptanz der Beschäftigten und Führungskräfte.

Konsequenzen für das Versorgungssystem

Eine Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb hat auch erhebliche Konsequenzen für das Versorgungssystem. Therapeuten müssen über die Arbeitswelt, das BGM und den RTW-Prozess (Return-To-Work) informiert werden, um das Behandlungsziel der Erhaltung/Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten zu erreichen. Das ist nur möglich, wenn sich die Akteure aus Betrieb und Versorgungssystem austauschen. Gerade der Kontakt mit dem Betrieb vor der geplanten Entlassung aus einer teil-/stationären Behandlung ist eine der Voraussetzungen für einen gelingenden RTW-Prozess. Die Sprechstunde kann dann für die Begleitung des Wiedereingliederungsprozesses genutzt werden.


Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Beitrag "Sprechstunde "Psychische Gesundheit" im Betrieb" von Dr. Hans-Peter Unger in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin (ASU) unter:
https://www.asu-arbeitsmedizin.com/toc-122704-115895/ausgabe-12-2018-.html

Über ASU - Zeitschrift für medizinische Prävention:

Die Zeitschrift Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin ist das Leitmedium der deutschsprachigen Arbeitsmedizin. Das Publikationsorgan der Fachinstitutionen DGAUM, ÖGA, SGARM, VDBW, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. sowie der arbeitsmedizinischen Akademien und richtet sich an Betriebsärzte, Arbeitsmediziner und Akteure in wichtigen Schnittstellenbereichen zur Arbeitsmedizin. Die Zeitschrift ist peer reviewed. 1965 gegründet, erscheint ASU monatlich und erreicht nahezu alle arbeits- und präventionsmedizinisch orientierten Akteure im deutschsprachigen Raum. Weitere Informationen unter
www.asu-arbeitsmedizin.com

Über DGAUM:

Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1000 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter www.dgaum.de.

*

Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Pressemitteilung 30/2018 vom 4. Dezember 2018
Schwanthaler Straße 73 b, 80336 München
Telefon: 089/330 396-0, Fax: 089/330 396-13
E-Mail: gs@dgaum.de
Internet: www.dgaum.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang