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ARBEITSMEDIZIN/479: Erster bundesweiter Vertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte (DGAUM)


Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. - 12. Dezember 2018

DGAUM und BARMER schließen ersten bundesweiten Vertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte


München, 12. Dezember 2018 - Den bundesweit ersten Selektivvertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte haben die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die BARMER abgeschlossen. Ab 1. Januar 2019 wird es erstmals möglich, dass Betriebsärzte Impfungen im Betrieb durchführen und damit ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können. Mit dem Vertrag beschreiten DGAUM und BARMER im Selektivvertragsbereich Neuland. Die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte ist wichtiger Bestandteil des Präventionsgesetzes. Ziel ist es, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen.

Schutzimpfungen durch Betriebsärzte ist Teil des Präventionsgesetzes

Für die gesetzliche Krankenversicherung regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) die Rahmenbedingungen für die primäre Prävention der Versicherten durch Schutzimpfungen. Diese gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Das Präventionsgesetz hat es darüber hinaus den dafür verantwortlichen Akteuren zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern. Daher stellt die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte einen wichtigen Bestandteil des Präventionsgesetzes dar. Ziel ist es, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen. Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung gegenüber den Krankenkassen festgelegt, mit den Betriebsärzten Verträge über die Impfleistung und deren Vergütung abzuschließen. In Streitfällen ist dafür sogar ein Schiedsverfahren vorgesehen.

Arbeitswelt für Prävention nutzen

Seit dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz besteht ein gesellschaftlicher Konsens, den wachsenden Herausforderungen durch die rasche Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen mit der Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention zu begegnen. Die Lebens- und Arbeitswelt in Betrieben, Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern stellt mit mehr als 44 Millionen Beschäftigten das größte Präventionssetting dar. DGAUM und BARMER haben daher in Kooperation beschlossen dieses Potenzial zu nutzen und neue innovative Konzepte zu entwickeln. Im Feld der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention nimmt die BARMER damit eine Vorreiterrolle ein. Mit rund 9,2 Millionen Versicherten ist sie eine der größten Krankenkassen in Deutschland.

Vorteil für Versicherte

Für die Versicherten der BARMER bringt dieser Vertragsabschlusses mit der DGAUM einen deutlichen Vorteil: Die im Selektivvertrag vereinbarten Impfungen können direkt im Betrieb oder im Unternehmen durchgeführt werden. Der Versicherte kann mit seiner elektronischen Gesundheitskarte zum eingeschriebenen Betriebsarzt gehen und sich impfen lassen. Der Weg in die Praxis entfällt. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet der Betriebsarzt dann mit der BARMER ab.

Vorteil für Betriebsärzte

Mit der HELMSAUER GRUPPE hat die DGAUM einen externen Abrechnungsdienstleister gefunden, der mit seinem Leistungsangebot hervorragend zum Anforderungsprofil passt und über langjährige Erfahrungen im Feld der Abrechnungen von Selektivverträgen verfügt. Unter dem Namen DGAUM-Selekt können die am Selevtivvertrag teilnehmenden Betriebsärzte den kompletten Abrechnungsservice nutzen: eine eigene Softwarelösung zur Leistungserfassung, ein geschütztes Onlineportal für Abrechnung und Information der Ärzte mit Datenupload sowie ein eigenes Kompetenzcenter für Beratung und Support. Außerdem bietet das Abrechnungsportal von HELMSAUER die Möglichkeit, Privatliquidationen abzurechnen. Gerade bei Impfkampagnen im Betrieb können die dort für Selbstzahler bzw. Privatpatienten erbrachten ärztlichen Impfleistungen und gestellten Impfstoffe dann zeitnah für Betriebsärzte vergütet werden. Die DGAUM-Mitgliedschaft ist für die Nutzung von DGAUM-Selekt keine Voraussetzung, allerdings erhalten Mitglieder deutliche Preisvorteile bei den Bearbeitungsgebühren.

Innovative Vertragslösung im rechtlichen Kontext

DGAUM und BARMER beschreiten mit dem Selektivvertrag einen neuen und innovativen Weg, um dem im Präventionsgesetz niedergelegten Versorgungsauftrag zu entsprechen. Regelungen von § 140 a SGB V werden mit Bestimmungen von § 132e SGB V in einem "gemischten Vertrag" zusammengeführt. Denn Impfleistungen können zum Gegenstand eines Vertrages über die "Besondere ärztliche Versorgung" nach § 140a SGB V bzw. eines gemischten Vertrages nach § 132e und § 140a SGB V gemacht werden. Nach § 140a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB V kommen alle nach dem Vierten Kapitel des SGB V zur Versorgung der Versicherten berechtigten Leistungserbringer als Leistungserbringer der besonderen ärztlichen Versorgung in Betracht. Zudem ist § 132e SGB V systematisch im Vierten Kapitel des SGB V verankert. Deshalb können ebenfalls Betriebsärzte Leistungserbringer nach § 140a Abs. 3 Nr. 1 SGB V sein und somit sowohl Impfleistungen erbringen als auch diese Leistungen durch Dritte abrechnen. Mit Blick auf die Vorgaben des § 140a Abs. 1 S. 2 SGB V sind ebenfalls Ärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, aber am Arbeitsplatz oder in einem Unternehmen bzw. Betrieb Impfleistungen erbringen (u.a. Tropenärzte, Öffentlicher Gesundheitsdienst), in den Kreis der möglichen Leistungserbringer des Selektivvertrages aufgenommen. Dieser rechtliche Lösungsansatz konnte erst zur Umsetzung gelangen, nachdem das für die Rechtsaufsicht zuständige Bundesversicherungsamt (BVA) seine Zustimmung gegeben hatte. Für ihre innovativen Vorschläge, wie man das Präventionsgesetz und das Thema Impfen in der Praxis gestalten kann, haben die Kooperationspartner DGAUM und BARMER inzwischen auch vom Bundesministerium für Gesundheit Unterstützung erhalten.


Weitere Infos unter:
https://www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/

Über DGAUM:

Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1100 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter www.dgaum.de.

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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Pressemitteilung 30/2018 vom 12. Dezember 2018
Schwanthaler Straße 73 b, 80336 München
Telefon: 089/330 396-0, Fax: 089/330 396-13
E-Mail: gs@dgaum.de
Internet: www.dgaum.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2018

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