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NOTFALL/334: Notfalldose - Lebensretter mit wichtigen Gesundheitsinformationen im Kühlschrank (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt, Nr. 1, Januar 2019

Notfalldose
Lebensretter im Kühlschrank
Notfalldose in Schleswig-Holstein weitgehend unbekannt. Wichtige Gesundheitsinformationen in der Kühlschranktür.

von Astrid Schock


Was im Süden Deutschlands bereits in fast jedem Kühlschrank neben den Eiern steht, ist in Schleswig-Holstein noch weitgehend unbekannt: Die grüne Notfalldose. "Das muss geändert werden", findet Anne Schluck, angestellte Ärztin in einer niedergelassenen Praxis in Eutin. Gemeinsam mit Ingrid Berger, Vorsitzende der Bürger-Stiftung Eutin, arbeitet sie daran, die Notfalldose dort bekannt zu machen, wo sie helfen kann: bei den ärztlichen Kollegen im fahrenden Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, bei der Besatzung der Rettungswagen, bei den niedergelassenen Kollegen und natürlich bei den Patienten.

Bei einem Notfall zählen oft Sekunden. Finden die Rettungskräfte einen Patienten in seiner Wohnung schwer verletzt und sogar bewusstlos vor, muss schnell gehandelt werden. Nach der Erstversorgung kommen schnell Fragen auf: Hat der Patient Vorerkrankungen, welche Medikamente müssen regelmäßig eingenommen werden, welche werden nicht vertragen oder: Inwieweit soll eine Behandlung überhaupt erfolgen, was hat der Patient in seiner Patientenverfügung festgehalten?

Schon an der Wohnungstür von in Not geratenen Patienten können Rettungskräfte sehen, ob wichtige Informationen zur dort wohnenden Person im Kühlschrank zu finden sind. Der grüne Aufkleber, der auf die Notfalldose im Kühlschrank hinweist, findet sich an der Innentür der Wohnungstür und auf der Außenseite der Kühlschranktür.

Doch was findet der Retter in der Dose? Auskünfte über die erkrankte/verletzte Person: vorhandene Krankheiten, einzunehmende Medikamente, zurückliegende Operationen, Notfallkontaktpersonen und sogar über die Haustiere und deren Behandlung finden sich Informationen. "Die Informationen der Notfalldose können nach der Erstversorgung des Patienten wertvolle Zeit einsparen. Die Aufbewahrungsgewohnheiten beispielsweise von Medikamenten oder der Patientenverfügung sind in jedem Haushalt anders. Angehörige sind in Notsituationen meist gestresst und nicht in der Lage, wichtige und vor allem richtige Informationen zu geben", sagt Schluck. Auch die Versorgung der Haustiere spiele meist eine nicht zu unterschätzende Rolle. So wollen Patienten ihr Tier nicht unversorgt und allein zurücklassen und verweigern daher die Einweisung in ein Krankenhaus. "Beim Ausfüllen des Zettels in der Notfalldose sind die Patienten gezwungen, sich über diese Dinge Gedanken zu machen und sie im Vorwege abzuklären. So steht der dann notwendigen stationären Behandlung nichts mehr im Weg", so Schluck.

Was im ersten Augenblick nur für ältere alleinstehende Menschen infrage zu kommen scheint, ist für jede Altersgruppe sinnvoll. Auch ein Kleinkind, dessen Mutter bewusstlos wird, oder ein Ehepartner, der mit der Situation überfordert ist, kann auf die Fragen der Rettungssanitäter meist nicht die richtige Antwort geben. Auch hier informiert die Notfalldose schnell und umfassend.

In Schleswig-Holstein muss die Notfalldose derzeit von Patienten selbst beschafft und finanziert werden. Sie kann über die Homepage www.notfalldose.de oder den Onlineanbieter Amazon erworben werden. Auch viele Apotheken haben die Notfalldose bereits in ihr Sortiment aufgenommen, einige Vereine und Organisationen bieten sie auch kostenlos an. Wer die Notfalldosen als Arzt seinen Patienten anbieten möchte, kann sie im Internet unter www.notfalldose.de bestellen. Je nach erworbener Menge reduziert sich der Einzelpreis.

Schluck und Berger sind sich sicher: "Ist die Notfalldose erst einmal bei allen Akteuren der Notfallversorgung im Land bekannt, können wir wichtige Zeit sparen und die Notfallversorgung weiter verbessern".


Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 1/2019 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2019/201901/h19014a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de

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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
72. Jahrgang, Nr. 1, Januar 2019, Seite 21
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung
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Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2019

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