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ARBEITSMEDIZIN/312: Toolbox hilft bei Erfassung psychischer Belastungen (idw)


Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - 22.12.2010

Toolbox hilft bei Erfassung psychischer Belastungen


Die Zunahme psychischer Belastungen und ihre Erfassung ist ein großes Problem für die betriebliche Praxis - und das quer durch alle Branchen. Schon im Jahr 2002 reagierte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit der "Toolbox 1.0" auf die steigende Nachfrage nach Instrumenten zur Erfassung psychischer Belastungen. Sie ermöglicht - abgestimmt auf mögliche Probleme im Betrieb, Branchen und Art der Tätigkeit - einen systematischen Zugang zur Erfassung und hilft bei der Suche nach einem geeigneten Instrument oder Verfahren bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.

Nach einer ersten Aktualisierung im Jahr 2005 bietet die BAuA nun die Toolbox 1.2 als zweite Überarbeitung an. Viele Autoren der vorgestellten Verfahren haben deren Beschreibungen aktualisiert und Aussagen um neue Kriterien ergänzt wie etwa die Qualifikation der Anwender. "Beispielhaft ist das BGWmiab der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, mit dem psychische Belastungen bei der Arbeit in verschiedenen Bereichen der Pflege erfasst werden können", erklärt Dr. Gabriele Richter, BAuA-Expertin für psychische Belastungen und Autorin der Toolbox. Für jedes Verfahren in der Toolbox sind mindestens ein Ansprechpartner und die Zugangswege aufgeführt. Auch die mit dem Einsatz verbundenen Kosten und der zeitliche Aufwand werden genannt. Bei einigen Verfahren haben die Autoren Referenzen angegeben. So ist ablesbar, wie oft und in welchen Branchen sie bisher in der Praxis angewandt wurden.

Die Autorin hat außerdem neue Instrumente aufgenommen und solche, die nicht mehr weiterentwickelt werden oder für die es keine Ansprechpartner mehr gibt, wurden entfernt. "Damit verfügt die Toolbox 1.2 nun über 97 meist quantitative Instrumente und Verfahren zur Erfassung psychischer Belastungen für viele Branchen, die durch einen Exkurs zu einem qualitativen Instrument ergänzt werden", bilanziert Richter.

Welches Instrument zur Erfassung psychischer Belastung im Betrieb eingesetzt wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Nach einer neutralen Begriffsbestimmung für psychische Belastung und Beanspruchung in der "ISO 10075 - Teil 1" sind in der Toolbox Instrumente enthalten, mit denen einerseits ungünstige Merkmalsausprägungen der Arbeit wie Zeitdruck oder Informationsdefizite und andererseits positive Arbeitsmerkmale wie soziale Unterstützung, Mitsprachemöglichkeiten sowie Vertrauen zu den Vorgesetzten und Kollegen erfasst und bewertet werden können. "Psychische Belastungen können danach auch anhand möglicher positiver oder negativer Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Motivation der Beschäftigten erkannt werden. Deshalb wurden auch Verfahren aus diesen Bereichen in die Toolbox aufgenommen und nach ihrem Gestaltungsbezug Verfahren zur Verhältnis- oder Verhaltensprävention zugeordnet", sagt die BAuA-Expertin Richter.

Die meisten Aktualisierungen resultierten aus den zahlreichen Vorschlägen und Hinweisen von Nutzern und Autoren zur bestehenden Toolbox 1.1. Wie schon bei den vorherigen Versionen können Anregungen und Kritik für die Toolbox 1.2 online über die BAuA-Homepage www.baua.de/toolbox übermittelt werden. Dort findet sich auch der Bericht "Toolbox 1.2" als PDF (3 MB) zum Download. Über das Informationszentrum der BAuA kann sie auch als Druckversion kostenlos bestellt werden
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Servicetelefon 0231 9071-2071
Service-Fax 0231 9071-2070
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de


Weitere Informationen finden Sie unter
www.baua.de/toolbox
(Direkter Link zur Toolbox auf der BAuA-Hompage)
www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F1965.html
(Direkter Link zum Bericht "Toolbox Version 1.2. Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen")

"Toolbox Version 1.2. Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen"
Dr. Gabriele Richter
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
ISBN 978-3-88261-103-8; 326 Seiten
Internet: www.baua.de/toolbox


Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/pages/de/institution1087


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Jörg Feldmann, 22.12.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2010