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GESUNDHEIT/961: Verbandkasten im Auto ist auch im Ausland Pflicht (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - Donnerstag, 7. Juli 2011

Verbandkasten im Auto ist auch im Ausland Pflicht

BVMed: "Vollständigkeit und Verfalldatum des Verbandkastens vor dem Urlaub prüfen!"


Berlin. Die Sommerferien stehen vor der Tür: Wer mit dem eigenen Auto oder Motorrad in den Urlaub fährt, sollte vor dem Start einen Blick auf den Verbandkasten werfen, um Vollständigkeit und Verfalldatum der sterilen Inhaltsteile zu prüfen. Darauf weist der Fachbereich "Erste Hilfe" im Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hin. Die Pflicht zum Mitführen eines geeigneten Verbandkastens gilt im Übrigen nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern in nahezu allen europäischen Ländern. Auch bei der Übernahme eines Mietwagens im Urlaubsland empfiehlt sich deshalb, auf einen funktionstüchtigen Verbandkasten zu achten.

Beim Packen für die Urlaubsreise per Auto oder Motorrad sollte dieser Check zur Routine gehören: Ist alles im Kasten, was laut detaillierter Inhaltsübersicht und DIN-Norm 13164 drin sein muss? Sind die sterilen Inhaltsteile noch in Ordnung oder ist ihr Verfalldatum überschritten? Ebenso wie in Deutschland gilt auch in Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn die Pflicht zum Mitführen eines vollständig ausgestatteten Verbandkastens. Wer im Urlaubsland mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, sollte bei der Übernahme auch nach dem Verbandkasten schauen - oder einfach das eigene Erste-Hilfe-Produkt mitbringen und ins Urlaubsauto legen.

Der äußere Eindruck kann täuschen: Ein nie benutzter Verbandkasten, der zum ersten Mal geöffnet wird, sieht doch noch prima aus. Auf den ersten Blick sicherlich - aber das Verfalldatum für die sterilen Erste-Hilfe-Materialien kommt nicht von ungefähr. Extreme Temperaturen in den Sommer- und Wintermonaten setzen den Verpackungen ebenso stark zu wie hohe Sonneneinstrahlung bei unsachgemäßer Lagerung im Fahrzeug. Die keimfreien Inhaltsteile haben daher auf der Verpackung einen Aufdruck mit ihrem Verfalldatum. Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb umgehend durch "frische" ersetzt werden.

Die abgelaufenen Inhaltsteile sollten im Übrigen tatsächlich entsorgt werden - ohne beispielsweise einen mehrjährigen "Zwischenaufenthalt" in der Haushaltsapotheke. Denn auch bei Erste-Hilfe-Leistungen im häuslichen Umfeld muss die sterile Versorgung offener Wunden gewährleistet sein. Wer den Aufwand nicht scheut, kann mit den abgelaufenen Produkten aus seinem Verbandkasten aber auch einen Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen medizinischen Versorgung leisten: Beispielsweise nehmen einige Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen für Aus- und Weiterbildungszwecke gerne abgelaufene Verbandsmaterialien an. Im Internet finden sich hier unter den einschlägigen Adressen weitere Informationen.

Weitere Informationen zum Thema:
www.bvmed.de/themen/verbandkasten


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Quelle:
BVMed-Pressemeldung Nr. 58/11 vom 7. Juli 2011
V.i.S.d.P.: Manfred Beeres M.A.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2011