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NACHSORGE/073: Nach dem Krankenhaus gut versorgt (Unabhängigen Patientenberatung Deutschland)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - 27. November 2014

Nach dem Krankenhaus gut versorgt



Brauchen Patienten nach einer stationären Behandlung eine Reha oder Pflege, organisiert die Klinik den Übergang dorthin. Wenn nicht, sollte man selbst aktiv werden. Sonst kann eine Versorgungslücke entstehen


Hilde S. soll in einigen Tagen aus dem Krankenhaus entlassen werden und macht sich deshalb große Sorgen. Die 73-Jährige hat Pflegestufe 1 und wird von ihrer Tochter zuhause betreut - aber nach der Operation ist sie noch geschwächt und braucht mehr Pflege als sonst. Ihre Tochter hat dafür nicht genug Zeit.

"Zuständig ist hier das Krankenhaus", sagt Judith Storf von der Bielefelder Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Dort müsse sichergestellt werden, dass Patienten mit Nachsorgebedarf nach der Klinik nahtlos weiterbetreut werden. Storf: "Auf dieses Entlassungsmanagement haben Krankenversicherte einen gesetzlichen Anspruch."

Die Nachsorge umfasst oft eine Reha oder Pflegeleistungen. Das Krankenhaus klärt, welchen Bedarf Patienten haben und welche Kosten die Kranken- oder Pflegekasse trägt. Dann nimmt es Kontakt zu passenden Anbietern wie Rehakliniken oder Pflegediensten auf. Zuständig ist dafür in vielen Krankenhäusern der Sozialdienst.

"Wichtig ist, dass die Nachsorge früh genug organisiert wird", sagt Storf. Denn die Liegezeiten im Krankenhaus sind auch bei schweren Erkrankungen oft kurz. Ein erstes Gespräch zur Anschlussversorgung sollte die Klinik zum Beispiel schon einen Tag nach der Aufnahme durchführen, so empfiehlt es der sogenannte Expertenstandard Entlassungsmanagement.

Wird das Krankenhaus nicht zeitig aktiv, sollte man nachfragen, welche weitere Versorgung möglich und geplant ist. Im Fall von Hilde S. könnte das eine Kurzzeitpflege im Seniorenheim sein. "Um den Stein dafür ins Rollen zu bringen, spricht man am besten direkt die Krankenschwester, den Arzt oder gleich den Sozialdienst an", so Storf.

UPD-Tipp:
Wer nach einer Krankenhausbehandlung Pflege braucht, findet unter dem Suchstichwort "Checkliste Krankenhausentlassung" hilfreiche Tipps, die die Region Hannover unter www.hannover.de zum Herunterladen anbietet.


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Die UPD unterstützt Patientinnen und Patienten in gesundheitlich-medizinischen, rechtlichen und psychosozialen Fragen. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65b Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Neben der Beratung berichtet die UPD daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Arbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den Verband der Privaten Krankenversicherung.

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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 27. November 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2014


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