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RAUCHEN/423: Bildgestützte Warnhinweise auf Zigarettenprodukten bald auch in Deutschland (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - Freitag, 29. Mai 2009

Weltnichtrauchertag 2009:

Bildgestützte Warnhinweise auf Zigarettenprodukten bald auch in Deutschland


Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. 2009 steht er unter dem internationalen Motto: Die Wahrheit zeigen - Bildwarnhinweise retten Leben. Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing: "Textliche Warnhinweise wirken, bildliche Warnhinweise wirken noch besser. Denn ein Bild sagt mehr als tausend Worte - so das deutsche Motto des Weltnichtrauchertags. Die vorliegenden Studien und der heute vom Deutschen Krebsforschungszentrum vorgestellte Report belegen eindeutig die positive Wirkung von bildgestützten Warnhinweisen auf Tabakprodukten. Deshalb freue ich mich, dass es die Zustimmung zur Einführung bildgestützter Warnhinweise auch in Deutschland aus dem federführenden Verbraucherschutzministerium gibt."

Bildliche Warnhinweise sind ein bedeutender Baustein in der Tabakprävention. Sie werden deutlich stärker als Texte wahrgenommen und auch besser verstanden. Sie vermitteln wirksamer Informationen der gesundheitlichen Folgen des Rauchens und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit, junge Menschen vom regelmäßigen Rauchen abzuhalten und motivieren zum Rauchstopp. "Bildgestützte Warnhinweise informieren mit jedem Griff zur Zigarette unmissverständlich über die bestehenden Gefahren, machen so das Rauchen unattraktiv und zeigen auf der Verpackung die wahre Werbebotschaft: Rauchen ist tödlich", so Sabine Bätzing.



Hintergrund:

Textliche Warnhinweise auf Zigarettenschachteln wurden in Deutschland bereits am 1. Oktober 2003 mit der Tabakprodukt-Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Kommission eingeführt. Seit 2003 besteht eine Empfehlung der Europäischen Kommission, die textlichen Warnhinweise um Bilder zu ergänzen. Dafür hat die Kommission einen Katalog von Bildern zu den 14 unterschiedlichen Warnhinweisen ausgesucht, auf ihre Wirkung evaluiert und diese 2004 vorgelegt. Fünf Jahre nach der Einführung werden diese von der Kommission jetzt evaluiert und aktualisiert. Die neuen Bilder und Texte werden Anfang 2010 vorliegen.

2008 haben die Vertragstaaten der internationalen Tabakrahmenkonvention eine gemeinsame Leitlinie zur Verpackung und Etikettierung von Tabakerzeugnissen nach Artikel 11 verabschiedet, die ebenfalls die Einführung bildgestützter Warnhinweise auf Tabakprodukten empfiehlt.


Weitere Informationen und den Report zu kombinierten Warnhinweisen des Deutschen Krebsforschungszentrum (Bd.10) finden Sie unter:
www.tabakkontrolle.de oder
www.drogenbeauftragte.de


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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 29. Mai 2009
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
TEL +49 (0)30 18441-1452
FAX +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2009