Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


ARTIKEL/1212: Patientenrechte und Selbstbestimmung am Lebensende - Thema der GenerationenHochschule (idw)


Hochschule Harz / Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) - 12.09.2011

Patientenrechte und Selbstbestimmung am Lebensende


Am Dienstag, dem 6. September 2011, konnte die GenerationenHochschule erneut zahlreiche Interessierte zum Thema "Stärkung der Patientenrechte durch Patientenverfügung - aktuelle Entwicklungen" im AudiMax der Hochschule Harz begrüßen. Dr. Maximilian Zimmer war kurzfristig für Hochschul-Rektor Prof. Dr. Armin Willingmann eingesprungen, der als Präsident der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt verhindert war: "Ich bedaure die Verschiebung meiner Vorlesung "Recht im Sozialismus - Justiz in der DDR und deren Aufarbeitung", freue mich aber, diesen vielfach gewünschten Folgevortrag zu "Juristen-Karrieren zwischen Weimar und Wirtschaftswunder" in unserer GenerationenHochschule im nächsten Jahr zu halten", so Willingmann.

Dr. Maximilian Zimmer, seit 2010 Honorarprofessor an der Hochschule Harz, widmete sich dem schwierigen Thema ebenso kompetent wie strukturiert. In seiner Tätigkeit als Notar in Wernigerode ist er mit Problemen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen befasst und beschäftigt sich zudem in zahlreichen Veröffentlichungen mit Fragen der Patientenautonomie. Für ihn ist klar: "Der Wunsch nach Selbstbestimmung umfasst oft auch den Willen, in lebensbedrohlichen Situationen - meist in hohem Alter am Lebensende - auf medizinische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, etwa einen Behandlungsabbruch zu verlangen." Demgegenüber stünde jedoch die oftmals eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen beispielsweise durch Koma oder eine Demenzerkrankung. Hier könne eine Patientenverfügung hilfreich sein. Diese sollte jedoch nicht zu pauschal gehalten werden, denn "wie wir sterben, wissen wir nicht. Die Patientenverfügung soll somit Antworten auf Fragen geben, die noch nicht gestellt sind, da gibt es immer Auslegungsmöglichkeiten", so der Experte. Es sei eine sehr persönliche Entscheidung, ob eine Patientenverfügung verfasst wird. Besonders sinnvoll sei diese bei einem konkreten Krankheitsbild, das klare Handlungsanweisungen an den Arzt zulässt. Die Patientenverfügung kann auch an Vorsorgevollmachten gekoppelt sein. Übertragbar auf Dritte - wie Familienmitglieder - seien Entscheidungen der medizinischen Behandlung jedoch nicht, "der eigene Wille ist entscheidend, wenn dieser nicht schriftlich vorliegt, muss der mutmaßliche Wille ermittelt werden", erklärte der Dozent.

"Der Gesetzgeber hat in jüngster Zeit die Rechte der Patienten erweitert. Auch erste Gerichtsentscheidungen gehen in diese Richtung", so Zimmer weiter. So ist heute der Behandlungsabbruch durch aktives Tun und Unterlassen eines Dritten zulässig, wenn dies dem tatsächlichen bzw. mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht, nicht zulässig ist dies jedoch außerhalb der medizinischen Maßnahmen im Bereich des "assistierten Suizids". "Dieser ist derzeit nach deutschem Recht nicht gestattet, so etwas wie die Schweizer Organisation 'DIGNITAS' ist also bei uns nicht denkbar", erläuterte Zimmer, "es bleibt jedoch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abzuwarten, die dies ändern könnte", so der Experte abschließend.

Die nächste Veranstaltung der GenerationenHochschule findet am Dienstag, dem 4. Oktober, von 17 bis 19 Uhr, im Wernigeröder AudiMax statt. Prof. Dr. Thea Stäudel vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz spricht zum Thema "Denken und Handeln in komplexen Situationen: Fehler, Folgen, Ursachen sowie effektive Problemlösemethoden". Die Anmeldung ist online unter www.generationenhochschule.de möglich, hier sind auch fotografische Impressionen und Informationen zu den Vorlesungen zu finden.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.generationenhochschule.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/de/institution572

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaqfft - idw - Pressemitteilung
Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH)
Andreas Schneider, 12.09.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2011

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang