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KASSEN/876: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 30.05.2012 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 22 - Kurznachrichten aus der KBV vom 30. Mai 2012

→  Organspende: Bundestag beschließt Gesetz
→  Kampagne: KV Bayerns will Nachwuchs gewinnen
→  Verordnungsdaten: KV Nordrhein liefert Praxen aktuelle Auswertung
→  Ärztekammern sollten bei Bedarfsplanung mitreden
→  Patientenvertretung im G-BA: Blutzuckermessgeräte sind erstattungsfähige Hilfsmittel
→  Kassen-Gutachten: Deutsche Krankenhausgesellschaft verärgert über Ergebnisse
→  Wahlmöglichkeiten im Praktischen Jahr bleiben



___Kompakt - Aus Berlin___
Organspende: Bundestag beschließt Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz beschlossen. Bis spätestens November 2013 werden alle Versicherten ab 16 Jahren von ihrer Krankenkasse nach der Bereitschaft zur Organspende gefragt. Ziel der sogenannten Entscheidungslösung ist es, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Durch das Gesetz sollen sich auch die Bedingungen für Lebendspender verbessern. Hierfür wird unter anderem der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung angepasst. Das Gesetz setzt darüber hinaus EU-rechtliche Vorgaben für die Organtransplantation um.

(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, 25. Mai; Süddeutsche Zeitung, 26. Mai)

Raute

___Kompakt - Aus KBV und KVen___
Kampagne: KV Bayerns will Nachwuchs gewinnen

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns und der Bayerische Hausärzteverband haben gemeinsam eine Kampagne gestartet, um angehende Mediziner für den Hausarztberuf zu begeistern. Sie setzen dafür bei den Medizinstudenten verschiedener Semester an und wollen verstärkt Einblicke in die Praxis ermöglichen. Eine zweite Initiative der KV Bayerns zur Nachwuchsförderung, und zwar für den fachärztlichen Bereich, ist eine Online-Börse für offene Weiterbildungsstellen in Facharztpraxen.

(Pressemitteilung der KV Bayerns, 25. Mai und 29. Mai)

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Verordnungsdaten: KV Nordrhein liefert Praxen aktuelle Auswertung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein bietet ihren Mitglieder über ihr Portal Einblick in die Auswertung der aktuellen Arzneimittelverordnungen. Die Praxen bekommen so einen Überblick über ihre Arzneimittelkosten und haben die Möglichkeit, Besonderheiten im Vergleich zur Fachgruppe zu erkennen. An dem Projekt sind zehn KVen beteiligt, koordiniert wird es vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung.

(Pressemitteilung der KV Nordrhein, 30. Mai)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
Ärztekammern sollten bei Bedarfsplanung mitreden

Der Deutsche Ärztetag hat gegenüber der Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer gefordert, die Ärztekammern an den Landesgremien für sektorenübergreifende Versorgungsfragen zu beteiligen.

(Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 24. Mai)

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Patientenvertretung im G-BA: Blutzuckermessgeräte sind erstattungsfähige Hilfsmittel

Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat den aktuellen Beschluss, die Blutzuckermessgeräte als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode zu definieren, als falsch deklariert. "Der G-BA hat seine Zuständigkeiten überschritten", sagte ein Sprecher. Nur wenn die Geräte als Hilfsmittel anerkannt werden oder der G-BA deren Nutzenbewertung abgeschlossen hat, müssen Diabetiker sie nicht selbst bezahlen, sondern bekommen sie von den Krankenkassen erstattet.

(Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA, 24. Mai)

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Kassen-Gutachten: Deutsche Krankenhausgesellschaft verärgert über Ergebnisse

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat empört auf die Ergebnisse eines Gutachtes reagiert, das der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten besagt, dass ein Teil der Krankenhausleistungen, aus ökonomischer Motivation heraus erbracht würden und medizinisch nicht nötig seien. Die DKG wies die "pauschale Verdächtigung" als "diffamierend und dezidiert" zurück.

(Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, 30. Mai; Pressemitteilung der DKG, 30. Mai; Welt online, 30. Mai)

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Wahlmöglichkeiten im Praktischen Jahr bleiben

Der Deutsche Ärztetag begrüßt ein Urteil des Bundestags: Medizinstudenten bleibt die Möglichkeit zur Fachwahl im Praktischen Jahr erhalten. Zuvor hatte es Diskussionen um einen Pflichtteil in der Allgemeinmedizin gegeben.

(Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 24. Mai)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 22 vom 30. Mai 2012
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2012