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KASSEN/894: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 19.09.2012 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 38 - Kurznachrichten aus der KBV vom 19. September 2012

→  Apotheker fordern mehr Honorar
→  Datentransparenzverordnung tritt in Kraft
→  Bedenkzeit: KBV und Krankenkassen verhandeln Anfang Oktober weiter
→  Bundessozialgericht lässt Mindestmengen prüfen



___Kompakt - Aus Berlin___
Apotheker fordern mehr Honorar

In einem Gepräch mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) bekräftigte Heinz-Günter Wolf, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), die Forderung der Apothekerschaft, das Festhonorar an die tatsächlichen Sach- und Personalkostensteigerungen anzupassen. Drei Prozent mehr Honorar für neun Jahre, wie ursprünglich vorgesehen, reichten nicht aus und seien existenzgefährdend, stellte Wolf fest.

Rösler erklärte, dass die Bundesregierung zusätzliche Verbesserungen der Honorierung auf den Weg bringen werde. Er wolle insbesondere sehr schnell die flächendeckende Versorgung, gerade auf dem Land, durch zusätzliche Mittel für den Notdienst der Apotheken stärken und hierzu eine neue Regelungssystematik einführen.

(Pressemitteilung der ABDA, 13. September)

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Datentransparenzverordnung tritt in Kraft

Die Verordnung zur Umsetzung der Vorschriften über die Datentransparenz im Gesundheitswesen ist in Kraft getreten. Die Verordnung setzt die mit dem Versorgungsstrukturgesetz neu gefassten gesetzlichen Vorgaben zur Datentransparenz um. Mit den Daten lassen sich unter anderem die Häufigkeit bestimmter Diagnosen und die Verordnung bestimmter Arzneimittel bei diesen Diagnosen ermitteln und altersbezogen darstellen.

(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, 18. September)

Raute

___Kompakt - Aus KBV und KVen___
Bedenkzeit: KBV und Krankenkassen verhandeln Anfang Oktober weiter

Die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Honorarverhandlungen auf den 4. Oktober verschoben. Die Gespräche auf Vorstandsebene hätten gezeigt, dass beide Seiten an einer Lösung interessiert und weitere fachliche Vorarbeiten nötig seien, begründeten sie die Entscheidung. Die Krankenkassen haben inzwischen ein neues Angebot vorgelegt. Sie wollen das ärztliche Honorar um insgesamt 900 Millionen Euro erhöhen. Allerdings beinhaltet dies auch Faktoren wie die Morbiditätsrate, über die zuvor noch nicht verhandelt wurde.

Bei dem Honorarstreit geht es hauptsächlich um den Orientierungspunktwert. Diesen wollen die Krankenkassen weiterhin um lediglich 0,9 Prozent erhöhen. Die KBV fordert insgesamt ein Plus von elf Prozent.

Am 13. September ergab eine Urabstimmung unter Ärzten aus 30 Ärzteverbänden, dass rund 75 Prozent für Praxisschließungen plädieren. Die Allianz deutscher Ärzteverbände kündigte an, die Protestmaßnahmen bis zum nächsten Verhandlungstermin Anfang Oktober auszusetzen. Die Vorbereitung für weitere Aktionen würde aber im Hintergrund fortgesetzt, hieß es. Die niedergelassenen Ärzte hielten sich weiterhin bereit, notfalls ihre Praxen zu schließen.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen hingegen rief die Niedergelassenen auf, am 28. September mit einem "Tag der Kassenbürokratie" Praxen für Verwaltungsarbeiten zu schließen.

(Gemeinsame Pressemitteilung der KBV und der Allianz Deutscher Ärzteverbände, 13. September; Gemeinsame Pressemitteilung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes, 14. September; Resolution der KV Thüringen, 15. September; Agenturmeldung, 14. September)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
Bundessozialgericht lässt Mindestmengen prüfen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg gegen die Festsetzung der Mindestmenge bei Operationen für Knie-Totalendoprothesen in Krankenhäusern revidiert. Im August vergangenen Jahres hatte das LSG der Klage eines Krankenhauses gegen den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Grenzwert von 50 Operationen pro Jahr stattgegeben. Dem BSG zufolge könne die Entscheidung, inwiefern dieser Wert gerechtfertigt ist, jedoch derzeit nicht abschließend getroffen werden. Es sei nicht ausreichend erkennbar, welche Annahmen und Erwägungen der Festlegung auf 50 Operationen pro Jahr durch den G-BA zugrunde liegen. Der Schwellenwert muss nun neu verhandelt werden. Der Vorsitzende der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Günther Jonitz, begrüßte das Urteil des BSG: "Willkürliche Grenzwerte sorgen nicht für Qualität - das bestätigt das Bundessozialgericht!".

(Pressemitteilung der BÄK, 14. September)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 38 vom 19. September 2012
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2012