Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

KASSEN/936: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 08.05.2013 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 19 - Kurznachrichten aus der KBV vom 8. Mai 2013

→  Aktueller Stand der regionalen Honorarverhandlungen
→  Ethik: Medizinische Versorgung von Migranten



___Kompakt - Aus KBV und KVen___
Aktueller Stand der regionalen Honorarverhandlungen

Die Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz und den Krankenkassen für das Jahr 2013 sind mit einem Vergleich zu Ende gegangen. In der Schiedsamtsverhandlung am 3. Mai einigten sich beide Seiten auf eine basiswirksame Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für das laufende Jahr in Höhe von 6,1 Prozent. Die KV hatte gefordert, den Behandlungsbedarf der Versicherten anzupassen, um die im Bundesdurchschnitt unterdurchschnittliche Vergütung je Versichertem bei gleichzeitig überdurchschnittlicher Morbidität in Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen. Die Kassenverbände hatten dies aus rechtlichen Gründen abgelehnt. "Es ist ein zwar schmerzhafter, aber dafür rechtssicherer Vergleich im Rahmen der Schiedsamtsverhandlungen gelungen", sagte die Vorstandsvorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser. Weiterhin schwierig gestalten sich indes die Honorarverhandlungen der KV Westfalen-Lippe und der Kassen. Die KV fordert eine Anhebung der Honorarbasis, um die zu versorgende Morbidität abzubilden, die Kassen sind dagegen. Indes sind die Verhandlungen in Hessen gescheitert und die KV hat das Schiedsamt angerufen.

(Pressemitteilung der KV Rheinland-Pfalz, 6. Mai; Ärzte Zeitung, 7. Mai; Pressemitteilung der KV Hessen, 8. Mai)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
Ethik: Medizinische Versorgung von Migranten

Deutschland braucht Regeln zur Versorgung nicht regulär krankenversicherter Patienten mit Migrationshintergrund. Zu diesem Urteil kommt die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) in einer Stellungnahme
[http://www.aerzteblatt.de/archiv/138061/Stellungnahme-der-Zentralen-Kommission-zur-Wahrung-ethischer-Grundsaetze-in-der-Medizin-und-ihren-Grenzgebieten-(Zentrale-Ethikkommission)-bei-der-Bundesaerztekammer-Versorgung-von-nicht-regulaer-kran]

"Es darf nicht sein, dass Menschen mit Migrationshintergrund aus Angst vor Abschiebung oder wegen eines fehlenden Versicherungsschutzes gar nicht oder erst sehr spät einen Arzt aufsuchen. Oft kommt es zu einer Verschlimmerung und sogar Chronifizierung von Erkrankungen. Nicht selten endet dies im medizinischen Notfall", sagte Dr. Ulrich Clever, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer (BÄK) und Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Eine Forderung der Kommission ist, bürokratische Hürden abzuschaffen, die den Zugang dieser Patientengruppe zur medizinischen Versorgung erschweren. Auch müssten Fragen der ärztlichen Schweigepflicht und der Kostenübernahme geklärt werden. "Ärzte geraten oft in gravierende ethische und zum Teil rechtliche Konfliktsituationen, wenn medizinisch gebotene Therapien und Vorsorgeuntersuchungen aus Versicherungsgründen unterbleiben müssen oder die ärztliche Schweigepflicht nicht eingehalten werden kann", sagte Prof. Urban Wiesing, Vorsitzender der ZEKO.

(Pressemitteilung der BÄK, 2. Mai; Deutsches Ärzteblatt, 2. Mai)

*

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 19 vom 8. Mai 2013
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2013