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KASSEN/954: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 07.08.2013 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 32 - Kurznachrichten aus der KBV vom 7. August 2013

→  KV Bayerns nimmt Stellung zu gestiegenen Arztzahlen und Behandlungsfällen
→  KV Schleswig-Holstein: Übergangsregelung beim Basis-Ultraschall
→  KV Bayerns: Gesetzlich Versicherte werden in Bayern nicht vernachlässigt
→  Bundesweit erste rollende Arztpraxis in Niedersachsen gestartet
→  Verbände kritisieren Pläne für einheitliche Gebührenordnung
→  ZI sieht keine methodischen Fehler bei Datenerhebung



___Kompakt - Aus KBV und KVen___
KV Bayerns nimmt Stellung zu gestiegenen Arztzahlen und Behandlungsfällen

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns hat die Aussagen von Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), kritisch kommentiert. Langejürgen hatte auf den Anstieg der Arztzahlen und Behandlungsfälle in Bayern um jeweils vier Prozent zum Jahr 2009 hingewiesen. Die hohe Anzahl an Behandlungsfällen und Ärzten sei nach Meinung des KV-Vorstandes damit erklärt, dass der Bezirk der KV Bayerns nicht nur flächenmäßig sondern auch von der Einwohnerzahl her der größte ist. Zudem habe es seit 2009 immer weniger Versicherte gegeben, die in Hausarztverträgen eingeschrieben waren. Diese fielen zuvor aus der Statistik heraus, was den hohen Anstieg um vier Prozent erkläre.

(Blog-Beitrag der KV Bayerns, 5. August; Pressemitteilung des vdek, 2.August)

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KV Schleswig-Holstein: Übergangsregelung beim Basis-Ultraschall

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein hat sich mit allen Krankenkassen im nördlichsten Bundesland auf eine Übergangsregelung bei der Vergütung des sogenannten erweiterten Basis-Ultraschalls geeinigt. Frauenärzte können nun die Beratung von Schwangeren sowie Ultraschalluntersuchungen bis zur Anpassung des EBM mit zwei Pseudo-Gebührenordnungspositionen (99050A und 99050B) abrechnen. Position 99050B können nur Frauenärzte mit Fachkundebescheinigung abrechnen. Die Übergangsregelung gilt für alle weiblichen Versicherten mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Hintergrund ist die seit dem 1. Juli gültige geänderte Mutterschaftsrichtlinie. In den anderen KV-Bezirken gilt bis zur EBM-Anpassung das Kostenerstattungsverfahren.

(Mitteilung der KV Schleswig-Holstein, 31. Juli)

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KV Bayerns: Gesetzlich Versicherte werden in Bayern nicht vernachlässigt

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hat sich gegen den Vorwurf einer Zwei-Klassen-Medizin gewehrt. Einer Studie der bayerischen Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zufolge, gibt es in Bayern Unterschiede bei den Wartezeiten zwischen gesetzlich- und privatversicherten Patienten. Demnach warteten gesetzlich Versicherte 17 Tage länger auf einen Facharzttermin als Privatversicherte. Der Vorstand der KV Bayerns betonte, dass es zwar Unterschiede im Service geben könne, diese jedoch mit einer Zwei-Klassen-Medizin nichts zu tun hätten. Termine würden immer nach medizinischer Dringlichkeit vergeben. "Grundsätzlich hat kein Arzt Interesse daran seine Patienten aus Prinzip unterschiedlich zu behandeln", betonte der Vorstand der KV Bayerns. Mit Blick auf die Vorwürfe verwies die KV Bayerns zudem auf die Versichertenbefragung der KBV. 34 Prozent der Patienten bekommen ihr zufolge sofort, 20 Prozent innerhalb von drei Tagen einen Termin. Außerdem seien nur 13 Prozent der bayerischen Patienten mit den Wartezeiten auf einen Termin unzufrieden.

(Statement der KV Bayerns, 2. August; Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen in Bayern, 2. August)

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Bundesweit erste rollende Arztpraxis in Niedersachsen gestartet

Um die hausärztliche Versorgung in Niedersachsen zu stärken, hat die erste rollende Arztpraxis [http://www.rollende-arztpraxis.de/Startseite/] ihre Arbeit aufgenommen. Am 6. August startete das Projekt in sechs Dörfern im Landkreis Wolfenbüttel mit den medizintechnisch ausgestatteten Fahrzeugen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen hat zusammen mit verschiedenen Partnern das vom Land Niedersachsen geförderte Projekt konzipiert. Bis Ende 2014 wird die KV Niedersachsen mit den mobilen Arztpraxen Erfahrungen sammeln und diese von der Technischen Universität Braunschweig evaluieren lassen. Mit dem Projekt werden Patienten erreicht, die keinen Hausarzt in ihrem Dorf haben oder nur schwer zu einem Hausarzt gelangen können.

(Pressemitteilung der KV Niedersachsen, 6. August)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
Verbände kritisieren Pläne für einheitliche Gebührenordnung

Führende Ärzteverbände haben sich gegen die von Jürgen Graalmann, Chef des AOK-Bundesverbandes, geforderte einheitliche Vergütungsordnung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes ausgesprochen. "Eine freiheitliche Gebührenordnung für Ärzte, unabhängig von allen Sozialversicherungssystemen und frei von Budget- und Finanzierungszwängen, ist der Grundpfeiler unserer Freiberuflichkeit", sagte Hartmannbund-Vorsitzender Dr. Klaus Reinhardt. Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes, machte auf die finanziellen Folgen aufmerksam. "Ohne die Einnahmen aus der Privaten Krankenversicherung wären viele Praxen nicht überlebensfähig und müssten schließen", sagte er.

(Pressemitteilung des Hartmannbundes, 31. Juli; Pressemitteilung des NAV-Virchow-Bundes, 5. August)

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ZI sieht keine methodischen Fehler bei Datenerhebung

Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) und der Berufsverband der niedergelassenen Facharztinternisten haben die Validität der vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) veröffentlichten Daten aus dem Jahresbericht 2011 des ZI Praxis-Panels (ZiPP) angezweifelt. Eine "mangelhafte Datenbasis" sei der Grund für den Ausschluss der Schwerpunkt-Internisten von der neuen Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Denn diese Daten seien die Grundlage für die Honorarverhandlungen zwischen Ärzten und Krankenkassen. Der wissenschaftliche Beirat für das ZiPP sieht keine methodischen Fehler, Verbesserungsmöglichkeiten in der Aussagefähigkeit der Daten hingegen schon. "Das ZiPP ist letztlich nur so gut wie die Daten, die uns geliefert werden", sagte Dr. Dominik Graf von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts. Deshalb könne man auf Kritik an den Ergebnissen nur mit einer Steigerung der Teilnahmequote reagieren. Dabei sei das ZI auf die Unterstützung der Berufsverbände angewiesen.

(Ärzte Zeitung online, 2. August; Pressemitteilung des BNK, 31. Juli; Pressemitteilung des ZI, 7. August)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 32 vom 7. August 2013
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. August 2013