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KASSEN/1039: Medizinische Behandlung auch ohne elektronische Gesundheitskarte gesichert (Initiative Patientendaten)


Initiative Patientendaten - 27. November 2014

Auch ohne elektronische Gesundheitskarte erhalten gesetzlich Versicherte medizinische Leistungen



Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.11.2014 festgestellt, dass gesetzliche Versicherte keinen Anspruch auf einen Ausweis entsprechend der bisher gültigen Krankenversichertenkarte anstelle der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) haben. Allerdings können Versicherte auch ohne eGK weiterhin medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Das Bundesgesundheitsministerium informiert dazu im Internet
(http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten.html):
"Alternativ" zur eGK "kann auch eine Einzelfallbestätigung der Krankenkasse, dass zum Zeitpunkt der Behandlung ein Leistungsanspruch bestand, vorgelegt werden."

Mit diesem Ersatzverfahren argumentieren die Krankenkassen auch in anderen Gerichtsverfahren, in denen Versicherte gegen den Zwang zur Benutzung der eGK geklagt haben: Die Kläger erhalten sowieso ohne eGK medizinische Leitungen, daher sei die Klage überflüssig. Wer keine eGK besitzt, könne sich von seiner Krankenkasse eine sogenannte Ersatzbescheinigung ausstellen lassen, die die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bestätigt. Diese Bescheinigung legt der Versicherte in der Arztpraxis anstelle der eGK vor, die Praxis rechnet dann wie gehabt direkt mit der Krankenkasse ab.

Krankenkassen drohen Versicherten trotz Ersatzverfahren mit Privatrechnung

Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen hatte bereits im Hinblick auf die ursprünglich geplante Einführung der eGK zum 1.1.2014 klar gestellt
(http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_81024.jsp):
"Selbstverständlich wird aber kein Versicherter, der ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. In diesem Fall gilt das gleiche Ersatzverfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen." Diesen Versicherungsnachweis auf Papier stellen die Kassen auf Antrag aus. Dessen ungeachtet üben die gesetzlichen Krankenkassen und in letzter Zeit auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung verstärkt Druck auf Versicherte aus, die noch keine eGK besitzen, das dafür nötige Foto einzuschicken. Ohne auf das Ersatzverfahren hin zu weisen, drohen die Krankenkassen, dass Versicherte ohne eGK ab 1. Januar 2015 nur noch gegen Privatrechnung bei Ärzten behandelt werden und die Kosten für einen Arztbesuch selber tragen müssten. Laut dem Deutschen Ärzteblatt vom 1. September 2014 haben noch immer sechs bis acht Prozent der gesetzlich Versicherten keine eGK.

Datenschützer kritisieren mangelnde Datensicherheit bei der eGK Datenschützer kritisieren das Projekt elektronische Gesundheitskarte seit Jahren heftig, da es keineswegs darum geht, dass die Patientenstammdaten wie Name, Adresse und Versichertennummer sowie ggf. Notfalldaten oder elektronische Rezepte auf der neuen Karte gespeichert werden. Entscheidend ist vielmehr, dass ein völlig neues Datennetz zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken, anderen Heilberufen und Krankenkassen geschaffen werden soll, die sogenannte Telematikinfrastruktur, die Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Versicherten gewährt, die eben nicht nur auf der Chip-Karte gespeichert sind. IT-Experten weisen jedoch darauf hin, dass derartige Datennetzwerke mit einer Vielzahl von Zugriffsberechtigten niemals sicher vor Missbrauch sind.

26.11.2014

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Die Initiative Patientendaten ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, die die elektronische Gesundheitskarte und die geplante Vernetzung im Gesundheitswesen, die sog. Telematikinfrastruktur, aus Datenschutzgründen ablehnen. Über die "Telematikinfrastruktur" sollen alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem (Ärzte, Kliniken, Therapeuten, Apotheken) und die Krankenkassen vernetzt werden, um den routinemäßigen Austausch von Patientendaten zu ermöglichen. IT-Experten haben jedoch erhebliche Sicherheitsbedenken und weisen darauf hin, dass der Schutz personenbezogener Daten in einem derartigen System nicht gewährleistet werden kann. Die Initiative Patientendaten fordert daher, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zu stoppen.

Die Initiative Patientendaten ist Partner der Aktion "Stoppt-die-e-Card".

www.initiative-patientendaten.de


Zusätzliche Informationen zum Thema finden Sie bei den zahlreichen Initiativen von Krankenversicherten, Ärzten, IT-Experten, Verbraucher- und Datenschützern, die sich mit der elektronischen Gesundheitskarte befassen:

http://www.stoppt-die-e-card.de
http://ddrm.de/?cat=16
http://www.grundrechtekomitee.de/taxonomy/term/24
http://www.vzhh.de/gesundheit/3459/aktuelles-zum-thema-gesundheit.aspx
http://liste-neuanfang.org/Karte/Karte.php
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Arbeitsgruppe_Elektronische_Gesundheitskarte

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Quelle:
Initiative Patientendaten
Pressemitteilung vom 27. November 2014
Dr. Bernhard Scheffold
Breisacherstraße 37, 79106 Freiburg
E-Mail: kontakt@initiative-patientendaten.de
Internet: www.initiative-patientendaten.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2014