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MELDUNG/131: Keine unnötigen Arzneimittelaufzahlungen für Patienten! (BMG)


Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung - Montag, 22. November 2010

Keine unnötigen Arzneimittelaufzahlungen für Patienten!


Immer mehr Patienten müssen für verschreibungspflichtige Medikamente, für die ein Festbetrag festgelegt wurde, hohe Aufzahlungen leisten - obwohl Ihnen eigentlich Medikamente zum Festbetrag und damit aufzahlungsfrei angeboten werden müssten. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (MdB) erklärt dazu:

"Viele Patientinnen und Patienten berichten, dass sie Aufzahlungen leisten müssen, weil die Medikamente, die zum Festbetrag erhältlich sein sollen, nicht lieferbar sind. Es ist nicht hinnehmbar, dass Patienten gezwungen werden, hohe Aufzahlungen für ihre Medikamente zu leisten, obwohl ein bestimmter Anteil der Medikamente zum Festbetrag erhältlich sein muss.

Ich fordere daher alle Beteiligten auf, sicher zu stellen, dass Medikamente auch vor Ort zum Festbetrag zu bekommen sind.

Ist dies nicht möglich, so muss über die Möglichkeit der Kostenerstattung der höheren Arzneimittelpreise durch die Krankenkasse diskutiert werden. Denn es darf nicht sein, dass Patienten die Mehrkosten tragen müssen, weil die Versorgung der aufpreisfreien Medikamente nicht flächendeckend sichergestellt wird. In jedem Fall müssen die Patientinnen und Patienten frei und informiert wählen können, ob sie das Medikament zum Festbetrag nehmen oder eine Aufzahlung leisten wollen."

Weitere Informationen unter:
www.patientenbeauftragter.de


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Quelle:
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung Nr. 10 vom 22.11.2010
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT, 11055 Berlin
Telefon: 030/18 441-34 20, Fax: 030/18 441-34 22
E-Mail: info@patientenbeauftragter.de
Internet: www.patientenbeauftragter.de und www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2010