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MELDUNG/232: A. Widmann-Mauz besucht Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Dienstag, 19. Juli 2011

Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz besucht die UPD-Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg


Heute hat die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz die UPD-Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Karlsruhe besucht. Annette Widmann-Mauz lobte die regionale Beratungstätigkeit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD), die am Standort Karlsruhe in Trägerschaft der Verbraucherzentrale durchgeführt wird.

Widmann-Mauz: "Die Rechte von Patientinnen und Patienten zu stärken, ist ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Dies werden wir auch im Zuge des Patientenrechtegesetzes umsetzen, das derzeit erarbeitet wird."

Die Beratungsstelle in Karlsruhe zählt zu bundesweit insgesamt 21 regionalen UPD-Beratungsstellen. Hier beraten unabhängige Mediziner und Juristen persönlich, telefonisch oder online zu allen gesundheitlichen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Fragen. Die UPD ist ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen, der neben dem Verbraucherzentrale Bundesverband vom Sozialverband VdK und dem Verbund Unabhängige Patientenberatung gebildet wurde. Finanziert aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die UPD eine neutrale und kostenfreie Beratung zu Fragen rund um das Gesundheitssystem.

Widmann-Mauz: "Für Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher ist es von entscheidender Bedeutung, sich an verlässliche Ansprechpartner im Gesundheitswesen wenden zu können. Derartige Beratungsangebote tragen wesentlich dazu bei, dass Patientinnen und Patienten sich verantwortlich an Behandlungsentscheidungen beteiligen oder diese selbst treffen können. Außerdem wird ihnen geholfen, ihre Rechte im Behandlungsverhältnis sowie gegenüber ihrer Krankenkasse gezielt wahrzunehmen."

Im März dieses Jahres haben das Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium der Justiz und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten ein gemeinsam erarbeitetes Grundlagenpapier für das geplante Patientenrechtegesetz vorgestellt. Die geplanten Neuregelungen beinhalten unter anderem

* Zusammenfassung des Arzt-Patienten-Verhältnisses im Behandlungsvertrag
* Förderung der Fehlervermeidungskultur
* Kodifizierung eines umfassenden Haftungssystems
* Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
* Stärkung der Rechte gegenüber Kostenträgern und Leistungserbringern
* Stärkung der Patientenbeteiligung
* Stärkung der Patienteninformation.

Die Regelungen werden derzeit im Einzelnen erarbeitet. Mit ihnen werde ein besserer Ausgleich zwischen den Interessen der Patientinnen und Patienten einerseits und Kostenträgern sowie Leistungserbringern andererseits gelingen.

Weitere Informationen unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 40 vom 19. Juli 2011
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: 030/18-441-22 25, Fax: 030/18-441-12 45
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2011