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MELDUNG/422: Rheinische Ärzte üben scharfe Kritik an Bonuszahlungen in Krankenhäusern (Adhoc)


Ärztekammer Nordrhein - Montag, 12. November 2012

Rheinische Ärzte üben scharfe Kritik an Bonuszahlungen in Krankenhäusern



Düsseldorf - Die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte fordern eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht von Bonuszahlungen in Arbeitsverträgen ärztlicher Führungskräfte in Kliniken. "Fallzahlbezogene Bonuszahlungen haben in Zielvereinbarungen nichts zu suchen", sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke auf der Kammerversammlung in Düsseldorf.

"Die Krankenhäuser dürfen ärztliche Führungskräfte nicht länger für wirtschaftliche Risiken in Mithaftung nehmen. Wenn überhaupt Bonuszahlungen, dann müssen sie an der medizinischen Qualität und der Patientenzufriedenheit orientiert sein, keinesfalls aber an Leistungsmengen und Umsatzvorgaben", sagte Henke.

Bonuszahlungen, zum Beispiel für das Erreichen einer bestimmten Menge an Operationen oder eines Umsatzzieles pro Jahr, stehen seit einiger Zeit in der öffentlichen Kritik, zuletzt in Zusammenhang mit Organtransplantationen in Göttingen. Die Ärztekammer Nordrhein hat wiederholt auf die Gefahren solcher Vereinbarungen hingewiesen. "Wir beanspruchen Therapiefreiheit und versprechen eine sorgfältige Indikationsstellung, die sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Patienten orientiert. Die Medizin kennt keine pekuniäre Indikation", sagte Henke.

Die Ärztekammer Nordrhein bietet Krankenhausärztinnen und -ärzten an, ihre Verträge auf berufsethisch problematische Inhalte prüfen zu lassen.

In den rund 200 Kliniken des Rheinlands und des westlichen Ruhrgebiets versorgten circa 22.000 Klinikärztinnen und Klinikärzte im vergangenen Jahr etwa 2,1 Millionen Patienten.


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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2012