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MELDUNG/484: Behandlungsfehler sind bedauerlich - aber auch menschlich (LÄK Baden-Württemberg)


Landesärztekammer Baden-Württemberg - 17. Juni 2013

Behandlungsfehler sind bedauerlich - aber auch menschlich

Schwerwiegende Ereignisse sind extrem selten. Gutachterkommissionen in Baden-Württemberg klären Zweifelsfälle.



Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ergänzt die heutigen Informationen der Bundesärztekammer zum Thema "Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen" mit landesbezogenen Daten:

Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf gewissenhaft und verantwortungsvoll aus. Doch überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler - auch in der Medizin. Komplikationen oder unerwünschte Behandlungsergebnisse können zudem verschiedene Gründe haben, beispielsweise muss auch die individuelle Schwere eines Behandlungsfalles berücksichtigt werden.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit ihren über 60.000 Mitgliedern im Südwesten hat bei den vier Bezirksärztekammern in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Reutlingen sogenannte Gutachterkommissionen eingerichtet, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient objektiv klären, ob eine gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Die Besonderheit dieses für alle Beteiligten kostenfreien Verfahrens ist, dass in der Regel im Rahmen eines sogenannten "Erörterungstermins" für die Parteien Gelegenheit besteht, zu dem Behandlungsfehler-Vorwurf Stellung zu nehmen. Der persönliche Austausch trägt dazu bei, entstandene Kommunikationsmängel und -defizite zu beheben und dient der Befriedung der Parteien. Damit wird in der Mehrzahl der Fälle das Ziel des Verfahrens - eine außergerichtliche, gütliche Einigung - herbeizuführen, erreicht.

Bei den vier Gutachterkommissionen der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurden im Jahr 2012 insgesamt 1104 Anträge gestellt. In 394 Fällen kam es aus unterschiedlichen Gründen (beispielsweise Unzuständigkeit oder spätere Rücknahme des Antrags) zu keiner Sachentscheidung. In 710 Fällen kam es zu einer Sachentscheidung, davon wurde in 184 Fällen ein Behandlungsfehler bejaht. Diese Zahlen müssen - wie nachstehend ausgeführt - in Relation zur Gesamtzahl aller Behandlungsfälle betrachtet werden.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern bundesweit haben im Jahr 2012 insgesamt 7.578 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. Dabei lag in 2.280 Fällen ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel vor. In 1.889 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Dem muss man aber mehr als 540 Millionen Behandlungsfälle im vertragsärztlichen Bereich und 18 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern Deutschlands gegenüberstellen. Schwerwiegende Ereignisse sind also nach wie vor extrem selten, wenn auch jeder einzelne Fall sehr bedauerlich und tragisch ist.

Die Ergebnisse der Gutachterkommissionen werden nicht nur statistisch aufbereitet, sondern dienen auch der Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte und somit der Fehlervermeidung. So veröffentlicht beispielsweise das Ärzteblatt Baden-Württemberg in seiner Rubrik "Aus Fehlern lernen" entsprechende Fallberichte, und auch in Präsenzfortbildungen von Ärztinnen und Ärzten werden derartige Ereignisse eingehend aufgearbeitet.

Anmerkung:

Die Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 17.6.2013 "Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen" ist unter www.bundesaerztekammer.de zu finden.

Vorliegende Informationen sind auch über die Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg abrufbar:
www.aerztekammer-bw.de/40presse

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Quelle:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ärztliche Pressestelle
Leiter: Dr. med. Oliver Erens
Jahnstr. 38a, 70597 Stuttgart
Telefon: 07 11 - 769 89 99, Fax: 07 11 - 76 45 23
E-Mail: presse@aerztekammer-bw.de
Internet: www.aerztekammer-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2013