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MELDUNG/671: E-Health Gesetzentwurf in erster Lesung im Deutschen Bundestag (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - 3. Juli 2015

Gröhe: "Digitale Vernetzung stärkt die Patienten"

E-Health Gesetzentwurf in erster Lesung im Deutschen Bundestag


Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines "Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (E-Health-Gesetz).

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Digitale Vernetzung kann Leben retten und stärkt die Patienten. Dafür schaffen wir mit dem E-Health-Gesetz die entscheidende Grundlage. Gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik konnte ein System entwickelt werden, das bestmöglichen Schutz der hochsensiblen Patientendaten bietet. Jetzt sind Selbstverwaltung und Industrie am Zug. Ich erwarte von allen Beteiligten entschlossenen Einsatz, damit der Nutzen der Telematik schnell den Patienten zugute kommt. Verzögerungen durch interessenpolitisches Klein-Klein darf es nicht mehr geben."

1. Digitale Vernetzung kann Leben retten. Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt künftig wichtige Notfalldaten direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen können, z.B. Informationen zu Allergien, Implantate oder Vorerkrankungen. Mit Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt sofort darüber informiert. Ab 2018 sollen diese Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn der Patient dies wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, sollen eine Vergütung erhalten.

Außerdem schafft das Gesetz die Grundlage dafür, dass ein Medikationsplan mit der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden kann. Dieser Medikationsplan, der alle Informationen über die vom Patienten angewendeten Arzneimittel enthält, sorgt für mehr Sicherheit bei der

Arzneimitteltherapie. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen ab Oktober 2016 einen Anspruch darauf haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. So können gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden. Das nutzt besonders Patienten, die bei mehreren Ärzten gleichzeitig in Behandlung sind, z.B. ältere Menschen, die an verschiedenen Krankheiten leiden.

Um dieses Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, erhält die von der Selbstverwaltung getragene Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte Fristen und klare Vorgaben für den Abschluss ihrer Arbeiten. Es gibt Haushaltskürzungen bei den genannten Gesellschaftern, wenn die Frist nicht gehalten wird.

2. Digitale Vernetzung stärkt die Patienten. Digitalisierung ist eine große Chance für den selbstbestimmten, aktiven Patienten. Ein modernes Stammdatenmanagement soll nach einer bundesweiten Erprobung in Testregionen flächendeckend eingeführt werden. Damit werden die Voraussetzungen für medizinische Anwendungen, wie z.B. eine elektronische Patientenakte, geschaffen, mit der jeder Patient über Diagnose und Therapie informiert ist und damit auch besser in Entscheidungsprozesse eingebunden werden kann. Sobald die Anwendung zur Verfügung steht, erhalten Ärzte und Zahnärzte, die diese Anwendung nutzen, einen Vergütungszuschlag. Ab 1. Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen. Außerdem werden die Zugriffsverfahren auf das Patientenfach erleichtert, so dass die Versicherten wichtige Dokumente wie z.B. einen elektronischen Impfausweis dort ablegen können. Auch das stärkt die Patienten.

3. Datenschutz wird groß geschrieben. Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur erfüllt die höchsten Sicherheitsstandards: Es gibt klare Zugriffsrechte, der Zugriff der Ärzte auf Daten wird protokolliert, Krankenkassen sind zur Information verpflichtet. Medizinische Daten werden verschlüsselt. Der Patient ist jederzeit Herr über seine Daten und bestimmt, ob und welche medizinischen Daten gespeichert werden und wer sie lesen darf. Zudem kann der Patient Daten jederzeit löschen lassen. Der Sicherheitsstandard ist bereits jetzt höher als bei einer EC-Karte und wird laufend an neue Entwicklungen angepasst. In Zukunft soll die Telematikinfrastruktur mit den hohen Sicherheitsstandards auch für weitere Anwendungen zur Verfügung stehen, z.B. für elektronische Arztbriefe. Außerdem sollen weitere Leistungserbringer wie die Pflegeberufe die Infrastruktur nutzen können. Sie soll so zur zentralen Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen werden.


Weitere Informationen finden Sie unter
www.bundesgesundheitsministerium.de

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 25, 3. Juli 2015
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 441-0, Fax: 030/18 441-49 00
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
Internet: www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2015

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