Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


MELDUNG/723: Arbeitgeber in die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen einbeziehen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18.12.2015

Gesetzliche Krankenversicherung:
Kosten für medizinischen Fortschritt und besserer Versorgung können nicht allein von Versicherten aufgebracht werden


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, die Arbeitgeber wieder voll in die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen einzubeziehen. "Die Kosten des medizinischen Fortschritts oder verbesserter Versorgung können nicht über Zusatzbeiträge allein von den Versicherten aufgebracht werden", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Freitag in Berlin.

Der Gesetzgeber zwinge die Kassen, für Gesundheitsvorsorge in den Betrieben und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus erheblich mehr Geld auszugeben, was in der Sache vernünftig sei. Nur könnten dies nicht allein die Versicherten über Zusatzbeiträge bezahlen. Es gebe keinen Grund, die Arbeitgeber an Verbesserungen, die der Gesellschaft zugutekommen, nicht mehr zu beteiligen. "Wir brauchen eine schnelle und vollständige Rückkehr zur solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems", so Bsirske.

Berichte über bevorstehende Anhebungen der Zusatzbeiträge einzelner gesetzlicher Krankenkassen im Umfang von 0,2 bis 0,6 Prozentpunkten nannte der ver.di-Vorsitzende ein "Alarmsignal". Schon heute habe sich die Schere zwischen Arbeitgebern und Versicherten weit geöffnet. Arbeitgeber zahlen 47,1 Prozent und Versicherte 52,9 Prozent der Gesundheitskosten. Das sei in höchstem Maße ungerecht.

Bislang beträgt der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 7,3 Prozent, während der Arbeitnehmerbeitrag derzeit bei durchschnittlich 8,2 Prozent liegt. Im neuen Jahr könnte aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen der Arbeitnehmerbeitrag auf bis zu 8,8 Prozent bei einzelnen Kassen steigen mit der Folge, dass immer mehr abhängig beschäftigte Versicherte die betroffenen Krankenkassen verlassen und zu billigeren Anbietern wechseln. Die Gesundheit der Bevölkerung dürfe aber keine Frage des Wettbewerbs sein, sagte Bsirske.

Zudem müsse das System des Risikostrukturausgleichs (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen deutlich nachgebessert werden. Der RSA soll eigentlich dafür sorgen, dass einzelne Kassen, die für überdurchschnittlich viele Kranke aufkommen müssen und in der Folge höhere Kosten zu tragen haben, nicht benachteiligt werden. Diese Kompensation funktioniere allerdings nur noch unzureichend. Bsirske: "Wir brauchen einen gerechten Ausgleich, der den unterschiedlichen Risiken der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen wirksam Rechnung trägt".

*

Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 18.12.2015
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang