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MELDUNG/908: Unterkieferschiene - Methode oder Hilfsmittel? (Selbsthilfe)


BAG SELBSTHILFE e.V. - Pressemitteilung vom vom 17. Mai 2018

Unterkieferschiene - Methode oder Hilfsmittel?


Berlin, 17.05.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute den Antrag der Patientenvertretung zur Überprüfung der Methode Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) bei leichter bis mittelgradiger obstruktiver Schlafapnoe bei Erwachsenen angenommen.

Bisher müssen Betroffene die Kosten einer Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) selbst zahlen, da sie weder eine durch den G-BA positiv bewertete neue Methode noch im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Ob es sich bei der UPS tatsächlich um eine Methode und nicht um ein Hilfsmittel handelt, hinterlässt allerdings Zweifel bei der Patientenvertretung. Neue Methoden bedürfen eines Methodenbewertungsverfahrens durch den G-BA, um als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden. Hilfsmittel dagegen werden auf Antrag des Herstellers beim GKV-Spitzenverband im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und können dann unmittelbar erstattet werden. Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hat den Begriff der Methode so weit ausgedehnt, dass viele Hilfsmittel zur Sicherung der Krankenbehandlung als Teil einer Methode angesehen werden müssen. Damit haben sie vor einer Erstattung erst ein dreijähriges Methodenbewertungsverfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss zu durchlaufen. Betroffene müssen die Hilfsmittel in dieser Zeit selbst bezahlen.

Das Schlafapnoe-Syndrom ist eine Schlafstörung mit Atmungsaussetzern, die lebensbedrohliche Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann. Betroffene kämpfen im Alltag mit Müdigkeit bis hin zu unfreiwilligem Einschlafen. In der Regel wird mit einer Atemmaske ein Überdruck während des Schlafens erzeugt, welche die nächtlichen Atmungsstillstände verhindert. Bei der leichten bis mittleren Form der Schlafapnoe kann auch eine UPS Abhilfe schaffen. Die Betroffenen tragen nachts eine Kunststoffschiene im Mund, die den Unterkiefer und die Zunge weiter vorne hält. Die UPS wird auch bei Betroffenen eingesetzt, die mit einer Schlafmaske nicht zurechtkommen.

Trotz der Zweifel bezüglich der Zuordnung Methode oder Hilfsmittel, hat sich die Patientenvertretung dazu entschlossen, einen Methodenbewertungsantrag zu stellen, um die Versorgung der Betroffenen mit der UPS sicher zu stellen.

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Quelle:
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Pressemitteilung vom 17. Mai 2018
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf
Telefon: 0211-31006-25, Fax.: 0211-31006-48
E-Mail: Beatrix.Boehm@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2018

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