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POLITIK/2085: Notfallsanitäter von der Politik im Stich gelassen - Protestaktion für mehr Rechtssicherheit (DBRD)


Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD) - 9. Juni 2020

Notfallsanitäter werden von der Politik im Stich gelassen

Protestaktion für mehr Rechtssicherheit


Lübeck - Seit vielen Jahren setzt sich der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD) für mehr Rechtssicherheit ein, damit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ihre Tätigkeit nicht länger im rechtfertigenden Notstand ausüben müssen. Trotz vieler Gespräche ist die Politik, allen voran Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, immer noch nicht bereit, Klarheit in diesem rechtsfreien Raum zu schaffen.

Konkret geht es um sogenannte invasive Maßnahmen, also Maßnahmen, die Leben retten und Schmerzen lindern, aber in Deutschland durch das Heilpraktiker- und das Betäubungsmittelgesetz noch ausschließlich Ärzten vorbehalten sind, obwohl das Notfallsanitätergesetz explizit invasive Maßnahmen durch Notfallsanitäter einfordert.

Daher ruft der DBRD seine mehr als 9.000 Verbandsmitglieder sowie weitere Rettungsdienstmitarbeiter, Ärzte und andere Unterstützer dazu auf, eine Protestpostkarte oder Protest-E-Mail an die CDU-Mitglieder des Gesundheitsausschusses zu schicken.

"Wir brauchen keinen Applaus in Krisenzeiten, sondern endlich die notwendige und längst überfällige Unterstützung, um diesen tollen Beruf rechtssicher ausüben zu können, so wie jeder andere Berufstätige auch", so Marco K. König, 1. Vorsitzender des DBRD. "Schade, dass wir um so etwas Selbstverständliches kämpfen müssen, während auf der anderen Seite immer wieder von Respekt den Rettungsdienstkräften gegenüber geredet wird", so König weiter.

Zwar wurden bisher alle Verfahren durch die Staatsanwaltschaften aufgrund des rechtfertigenden Notstands eingestellt, es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zukünftig zu Anklagen und in der Folge auch zu Verurteilungen kommen kann. Außerdem werden immer wieder auch Abmahnungen und Kündigungen vonseiten der Arbeitgeber ausgesprochen, obwohl im Sinne des Patienten eine leitliniengerechte Versorgung stattgefunden hat.

Anmerkung: Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen in der Regel die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen aller Geschlechter gemeint.

Der DBRD ist die berufsständische Vertretung des deutschen Rettungsfachpersonals. Wir treten ein für die Verbesserung der präklinischen Versorgung aller dem Rettungsdienst anvertrauten Patienten nach derzeit geltendem wissenschaftlichen Stand und den jeweils aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften, die Verbesserung und Vereinheitlichung der Aus- und Fortbildung des Rettungsfachpersonals, die Etablierung und Unterstützung von geeigneten zertifizierten Kurssystemen, die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung des Rettungsdienstes, die Unterstützung und Durchführung von Forschungsprojekten zu notfallmedizinischen und rettungsdienstlichen Fragestellungen sowie die Verbesserung der Schnittstellenproblematiken zwischen Kliniken, Feuerwehr, Polizei, Arztpraxen und Notdiensten.

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Quelle:
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD)
Pressemitteilung vom 9. Juni 2020
Maria-Goeppert-Straße 3, 23562 Lübeck
Telefon: +49 451-30505 860 oder +49 163-4097447, Fax: +49 451-30505 861
E-Mail: info@dbrd.de
Internet: www.dbrd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2020

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