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STELLUNGNAHME/009: Behandlungsfehler sind bedauerlich - aber auch menschlich (LÄK Baden-Württemberg)


Landesärztekammer Baden-Württemberg - 20. Juni 2012

Behandlungsfehler sind bedauerlich - aber auch menschlich

Schwerwiegende Ereignisse sind extrem selten. Gutachterkommissionen klären Zweifelsfälle.



Heute, ein Tag nach der Vorstellung der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer, ist in der Berichterstattung vieler Medien von 'Ärztepfusch' die Rede. "Diese negativ besetzte Begrifflichkeit weisen wir weit von uns", ärgert sich Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. "Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf gewissenhaft und verantwortungsvoll aus. Doch überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler - auch in der Medizin." Hier könnten Komplikationen oder unerwünschte Behandlungsergebnisse verschiedene Gründe haben und es vermengten sich häufig die Ursachen. Das mache die Beantwortung der Frage schwierig, ob ein Behandlungsfehler für eine Komplikation ursächlich sei oder nicht.

Wichtig bei der Betrachtung der jetzt veröffentlichten Statistik sind nach Dr. Clevers Worten vor allem die Relationen: Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern bundesweit haben im Jahr 2011 insgesamt 7.452 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. Dabei lag in 2287 Fällen ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel vor. "Dem muss man aber rund 1,4 Milliarden ambulante Arztkontakte und 18 Millionen Behandlungsfälle jährlich allein in den Krankenhäusern Deutschlands gegenüberstellen", betont der Kammerpräsident. "Schwerwiegende Ereignisse sind also nach wie vor extrem selten, wenn auch jeder einzelne Fall sehr bedauerlich und tragisch ist." Die insgesamt leichte Zunahme an Behandlungsfehlern ist nach Überzeugung des Kammerpräsidenten unter anderem auf eine verbesserte Fehlermanagement-Kultur sowie auf die auch von ärztlicher Seite begrüßte Weiterentwicklung der Patientenautonomie und die daraus resultierende gemeinsame Verantwortung zurückzuführen.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit ihren 58.000 Mitglieder im Südwesten hat bei den vier Bezirksärztekammern in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Reutlingen sogenannte Gutachterkommissionen eingerichtet, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient objektiv klären, ob eine gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. "Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Arzt und Patient", hebt Dr. Clever hervor. Die Ergebnisse der Kommissionen werden nicht nur statistisch aufbereitet, sondern dienen vor allem auch der Fortbildung der Mediziner. So veröffentlicht beispielsweise das Ärzteblatt Baden-Württemberg in seiner Rubrik 'Aus Fehlern lernen' entsprechende Fallberichte, und auch in Präsenzfortbildungen werden derartige Ereignisse eingehend aufgearbeitet.

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Quelle:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ärztliche Pressestelle
Leiter: Dr. med. Oliver Erens
Jahnstr. 38a, 70597 Stuttgart
Telefon: 07 11 - 769 89 99, Fax: 07 11 - 76 45 23
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Internet: www.aerztekammer-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2012