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STELLUNGNAHME/069: Zur Fachanhörung im BMG zum Krankenhausstrukturgesetz am 18. Mai 2015 (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 15. Mai 2015

vdek zur Fachanhörung im BMG zum Krankenhausstrukturgesetz am 18. Mai 2015

Appell an Länder: Qualitätsversprechen einlösen / Krankenhausreform wird teuer! Gesundheitsfondsreserve ausschütten


Berlin - "Es ist gut, dass mit der geplanten Krankenhausreform nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, um mehr Qualität in deutsche Krankenhäuser zu bringen", erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Vorfeld der Fachanhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) am 18. Mai. Die Bundesregierung sei dabei vielen konzeptionellen Überlegungen der Ersatzkassen, insbesondere was die Grundausrichtung an bundesweit einheitlichen Qualitätsindikatoren- und Planungskriterien betrifft, gefolgt. Elsner: "Nun stehen die Länder in der Pflicht, ihr Qualitätsversprechen auch einzuhalten und in der Krankenhausplanung umzusetzen. Dies impliziert, dass Krankenhäuser auch aus der Versorgung ausgeschlossen werden müssen, wenn sie die erforderlichen Qualitätsstandards nicht einhalten!", forderte Elsner.

Laut Plänen der Bundesregierung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig einheitliche Qualitätsindikatoren und Planungskriterien festlegen. Krankenhäuser, die die notwendige Qualität dauerhaft nicht erbringen, sollen auch von der Versorgung ausgeschlossen werden können. Allerdings bleibt es den Ländern in der Krankenhausplanung freigestellt, inwieweit sie den Qualitätsvorgaben vor Ort folgen. Sanktionen sind nicht vorgesehen, die Länder kommen aber in Erklärungszwang, wenn sie die Vorgaben des G-BA nicht anwenden.

Als untauglich bewerten die Ersatzkassen den Weg, schlechte Qualität mit Vergütungsabschlägen bestrafen zu wollen. "Wenn Krankenhäuser dauerhaft schlechte Qualität aufweisen, müssen sie von der Versorgung ausgeschlossen werden. Das muss nicht sofort, aber nach einer gewissen Karenzzeit von maximal zwei Jahren, geschehen. Weniger Geld für schlechte Leistung kommt daher für uns auf Dauer nicht infrage", so die vdek-Vorstandsvorsitzende.

Beim Thema Mengensteuerung bleibt nach Ansicht der Ersatzkassen das geplante Krankenhausstrukturgesetz weit hinter ihren Erwartungen zurück. Und das, obwohl Deutschland im OECD-Vergleich am meisten operiert. Schuld an den zum Teil ausufernden Mengen tragen auch die Länder, die sich bei der Investitionsfinanzierung aus der Verantwortung ziehen. Dieses Problem bleibt ungelöst. "Die nun im Gesetz vorgesehene Verpflichtung der Länder, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, ist allenfalls ein Zugeständnis auf dem untersten Niveau", so Elsner. Auch die Finanzierung des neuen 500 Millionen Euro-schweren Strukturfonds, der u. a. für die Förderung von Krankenhausschließungen oder Umstrukturierungsmaßnahmen wie dem Umbau von Krankenhäusern in Tagespflegeeinrichtungen vorgesehen ist, bleibt vor allem den Beitragszahlern überlassen. Zwar werden die Länder verpflichtet, sich hälftig an den Kosten der geförderten Maßnahmen zu beteiligen; der Fonds selbst wird jedoch aus Beitragsgeldern finanziert.

Eindringlich warb die vdek-Vorstandsvorsitzende dafür, die Ausgaben und die Finanzierung der Reform noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Durch die Klinikreform werde eine Kostenlawine in Höhe von 5,4 Milliarden Euro bis 2020 auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zukommen. "Diese Kosten müssten allein die gesetzlich Krankenversicherten über die Zusatzbeitragssätze tragen. Das können wir unseren Versicherten nicht zumuten!" Elsner unterstrich erneut den Vorschlag des vdek, die reformbedingten Mehrausgaben der Reform aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds gegenzufinanzieren. So könnten die Reserven aus dem Fonds (Ende 2014 ca. 12,4 Milliarden Euro) schrittweise zurückgefahren werden.


Die Stellungnahme ist abzurufen unter dem Link
www.vdek.com/politik/stellungnahmen.html


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse (TK)
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
- Handelskrankenkasse (hkk)
* (sortiert nach Mitgliederstärke)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2015

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