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STELLUNGNAHME/199: Gegen Änderungen zur Förderung von Selbsthilfeprojekten (Selbsthilfe)


BAG SELBSTHILFE e.V. - Pressemitteilung vom 12. Februar 2019

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG):
Fördergelder für Selbsthilfeprojekte qualitätsorientiert und in bewährter Weise verausgaben!

Die Selbsthilfe ist gegen eine Änderung der Fördervorschriften. Die geplanten Veränderungen im Hilfsmittelbereich werden jedoch begrüßt.


Düsseldorf, 12.02.2019. Die BAG SELBSTHILFE lehnt die geplanten Änderungen im TSVG zur Förderung von Selbsthilfeprojekten ab. Nach den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit sollen die Mittel der Selbsthilfeförderung nur noch von einer zentralen Stelle bewilligt werden. Das bestehende Verfahren führt zur erfolgreichen Unterstützung von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und fördert ehrenamtlich engagierte BürgerInnen. Der übereilte und ohne Absprache mit Selbsthilfevertreten eingebrachte Vorstoß lässt keinen Nutzen für die Projektförderung der Selbsthilfe erkennen und bringt durch unnötige Bürokratie das Engagement von Krankenkassen und Ehrenamtlern zum Erliegen.

Viele Projekte, die die Selbsthilfe regional, in Bundesländern und in ganz Deutschland durchführt, haben schon Auszeichnungen und Preise erhalten. Denn sie sind innovativ und entwickeln einen zielgruppengenauen Mehrwert für Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und ihren Angehörigen. Dieser Erfolg beruht auf der flexiblen, qualitätsorientierten und zeitnahen Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb fordert die BAG SELBSTHILFE, das bewährte Förderverfahren fortzuführen und nicht, wie im TSVG vorgesehen, zu ändern.

"Wir können keine Verbesserung oder gar Vereinfachung darin sehen, seit Jahren vertrauensvoll gewachsene Förderstrukturen durch eine anonymisierte, gemeinschaftliche Verausgabung zu zerschlagen und somit eine unnötige Bürokratisierung der Projektförderung voranzutreiben", kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Sehr positiv sieht die BAG SELBSTHILFE jedoch einen weiteren Vorschlag der Koalition: Gesetzliche Krankenkassen dürfen künftig keine Ausschreibungen mehr für die Versorgung mit Hilfsmitteln durchführen. Denn in der Vergangenheit haben Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung die Erfahrung gemacht, dass der Zuschlag bei Ausschreibungen häufig nur nach dem Preis erfolgt und sie ihre medizinisch notwendige Versorgung nicht in der erforderlichen Qualität ohne Aufpreis erhalten. An diesen Abläufen konnten leider auch die gesetzlichen Regelungen nichts ändern, die in der letzten Legislaturperiode geschaffen wurden.

Die BAG SELBSTHILFE hält jedoch die Abschaffung der Ausschreibungsverträge für die Zukunft nicht für ausreichend; vielmehr sollten Regelungen geschaffen werden, welche die Krankenkassen verpflichten, bestehende Ausschreibungsverträge, etwa zur Stoma-Versorgung, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu beenden.

Die angestrebten Verbesserungen könnten gestärkt werden, wenn das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) durch ergänzende Regelungen weiterentwickelt oder künftig in seiner Umsetzung genauer überprüft würde.

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Quelle:
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Pressemitteilung vom 12. Februar 2019
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf
Telefon: 0211-31006-0, Fax.: 0211-31006-48
E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2019

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