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STELLUNGNAHME/224: Aufwertung der Gesundheitsberufe begrüßt - Tarifbindung und Mitbestimmung sichern (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. Oktober 2019

ver.di begrüßt Aufwertung der Gesundheitsberufe - Tarifbindung und Mitbestimmung müssen sichergestellt werden


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, eine bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung von Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten zu schaffen, fordert aber dringende Nachbesserungen bei dem dafür geplanten ATA-OTA-Gesetz. "Die staatliche Anerkennung der beiden Berufe ist überfällig. Eine Aufwertung der Gesundheitsberufe wird aber nur mit Tarifbindung und Mitbestimmung bei der betrieblichen Berufsbildung sichergestellt", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, anlässlich der am heutigen Montag (21. Oktober 2019) stattfindenden öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages. Betriebs- und Personalräte sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen müssten Einfluss auf die Qualität der Ausbildung nehmen können. Das mahnt auch der Konzernbetriebsrat des Krankenhausbetreibers Helios an. Gemeinsam mit der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung wandte sich dieser in einem offenen Brief an die für Gesundheit zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und SPD-Bundestagsfraktion.

Einfluss auf bessere Ausbildungsbedingungen können gesetzliche Interessenvertretungen nur nehmen, wenn die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhaus haben, das die Ausbildung verantwortlich gestaltet. "Im Gesetz muss durchgängig sichergestellt werden, dass die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhaus schließen", so Bühler weiter. Werde der Ausbildungsvertrag mit der Schule oder Dritten geschlossen, was nach dem vorliegenden Gesetzentwurf möglich wäre, können Praxisanleitungen, der Ausbildungsplan sowie dessen Umsetzung oder Beurteilungsgrundsätze durch die gesetzlichen Interessenvertretungen nicht wirkungsvoll mitbestimmt werden. Auch sei die Wählbarkeit der Auszubildenden in die betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gegeben, sodass sie nicht direkt Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen könnten. "Eine Ausgliederung der Ausbildung nimmt den Auszubildenden demokratische Rechte, verhindert ihren tarifvertraglichen Schutz und beraubt Auszubildende ihrer tariflichen Ansprüche. Das darf so nicht kommen", stellt Bühler klar.

Im Rahmen des Pflegeberufegesetzes wurde 2017 ein Kompromiss gefunden, um die betriebliche Mitbestimmung zu sichern. Diese Regelung kann für die Ausbildung von Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten herangezogen werden. Damit wird auch eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet. "Eine einheitliche Regelung bei den Gesundheitsberufen hat viele Vorteile. Für die zuständigen Behörden und Krankenhäuser reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Nur mit attraktiven Ausbildungen wird es gelingen, Fachkräfte zu gewinnen", so Bühler.

Der Link zur ver.di-Stellungnahme: https://gesundheit-soziales.verdi.de/themen/ausbildung/++co++d1c667ea-f188-11e9-90d2-001a4a160111

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Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 21. Oktober 2019
ver.di-Bundesvorstand, Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2019

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