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STELLUNGNAHME/225: Impfquote durch Masern-Impfpflicht erhöhen (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 23. Oktober 2019

Öffentliche Anhörung zum Masernschutzgesetz im Bundestag

- Impfquote durch Masern-Impfpflicht erhöhen
- neue Zielgruppen für Grippeschutzimpfung erreichen


Berlin - Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Masernschutzgesetz am 23. Oktober 2019 hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Notwendigkeit einer Masern-Impfpflicht bekräftigt. Das Gesetz enthalte gute Regelungen, um das WHO-Ziel einer 95-prozentigen Durchimpfungsrate zu erreichen. "Es ist wichtig, die Impfpflicht in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen einzuführen. Dadurch werden gerade die Schwächsten in unserer Gesellschaft - Säuglinge, Kinder unter zehn Jahren, aber auch Jugendliche - vor der hochansteckenden Krankheit wirksam geschützt", betonte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Impfpflicht durch freiwillige Impfangebote und Aufklärung ergänzen

Um die Impfquote signifikant zu erhöhen, muss aus Sicht von Elsner neben der Impfpflicht ein Paket mit weiteren Maßnahmen geschnürt werden. So solle der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) an den Schulen verstärkt Impfungen gegen Masern und andere impfpräventable Krankheiten anbieten. Zudem brauchen wir umfassende Aufklärungs- und Informationskampagnen, um das Bewusstsein in der Bevölkerung für die so wichtige Masernschutzimpfung zu schärfen. Jeder sollte wissen, dass Nicht-Geimpfte sich und andere Menschen dem Risiko lebenslanger Folgeschäden aussetzen.

Änderungsantrag: Neue Zielgruppen für Grippeschutzimpfung erreichen

Gegenstand der öffentlichen Anhörung zum Masernschutzgesetz ist auch ein Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken. "Mit dem Vorstoß der Regierungsfraktionen würden mehr Menschen erreicht und für das Impfen sensibilisiert - das ist sehr positiv", so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Dabei sei es sinnvoll, zunächst im Rahmen einer Erprobungsphase mit Modellprojekten zu starten.


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @DieTechniker
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V." (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 23. Oktober 2019
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2019

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