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SOZIALES/020: Beschwerdemöglichkeiten nur an wenigen Krankenhäusern gut zugänglich (VzHH)


Verbraucherzentrale Hamburg - 12. April 2016

Beschwerdemöglichkeiten nur an wenigen Krankenhäusern gut zugänglich

Verbraucherzentrale Hamburg untersucht 34 Hamburger Kliniken


Nur bei fünf von insgesamt 34 Hamburger Krankenhäusern ist die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit der Beschwerdesysteme für Patienten als gut zu bezeichnen. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Hamburg, die untersucht hat, welche Möglichkeiten, sich zu beschweren, Hamburgs Kliniken an welchen Stellen anbieten.

"Obwohl Krankenhäuser bereits seit Jahren gesetzlich verpflichtet sind, mit Beschwerden systematisch umzugehen, und die Hamburger Krankenhausträger sich darüber hinaus schon zwölf Jahre freiwillig verpflichten, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement vorzuhalten, fallen die Ergebnisse unserer Untersuchung eher schlecht aus", resümiert Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Zwar hätten sich die meisten Kliniken gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2012 verbessert, doch es bliebe noch viel zu tun.

Nach den Kriterien der Hamburger Erklärung, zu denen beispielsweise ein Hinweis zum Beschwerdemanagement auf der Internetseite, sichtbare Plakate im Eingangsbereich oder ausliegende Informationsflyer und ein gut aufzufindendes Büro der beschwerdebeauftragten Person gehören, verdienen nur wenige Krankenhäuser die Bestnote und viele fallen durch. Nimmt man Empfehlungen hinzu, die von der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, den Beschwerdebeauftragten und der Verbraucherzentrale entwickelt wurden, kommt die Bestnote noch seltener vor und ein Großteil der Krankenhäuser besteht nicht.

Bei dieser Untersuchung hat die Verbraucherzentrale genauer hingeschaut und differenzierter bewertet als bei den vorigen Tests. Demzufolge schneidet das Israelitische Krankenhaus mit 44 von insgesamt 54 zu erreichenden Punkten am besten ab. Auf den weiteren Plätzen folgen die Asklepios Klinik Barmbek (39), das Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand (37), die Asklepios Klinik St. Georg (34) und das Universitätsklinikum Eppendorf (34). Schlusslichter der Untersuchung sind das Krankenhaus Tabea (4), die Klinik Fleetinsel (5), die Praxisklinik Mümmelmannsberg (7) und die Klinik Dr. Guth (11).


Ein detaillierter Bericht mit den Ergebnissen der Erhebung, den untersuchten Kriterien und konkreten Zahlen ist veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter
www.vzhh.de

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Quelle:
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Pressemitteilung vom 12. April 2016
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-100, Fax: (040) 24832-2100
E-Mail: presse@vzhh.de
Internet: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2016

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