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KASSEN/649: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 08.07.2009 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 8. Juli 2009


→  Sanovi-Aventis äußert sich zum Medikament Lantus
→  "Attraktivität des Arztberufs verbessern"
→  Praxisbörse erzielt Erfolge in Sachsen-Anhalt
→  KVB hat Anspruch auf Abschlagzahlungen von AOK
→  Beschluss verbessert Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven
→  Praxen in Nordrhein signieren ihre Online-Abrechnungen digital
→  Keine Teilnahme der PKV am Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte
→  IQWiG fordert Veröffentlichung von Studienergebnissen

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___Aus Berlin___

Sanovi-Aventis äußert sich zum Medikament Lantus

Sanofi-Aventis hat die Veröffentlichungen des Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Sicherheit des Medikaments Lantus (Insulin Glargin) entschieden zurückgewiesen. Es sei unvertretbar, dass das IQWiG auf Basis unvollständiger Informationen Patienten und Ärzte verunsichert und verängstigt. Auf diese Weise antwortete Sanofi-Aventis auf die Pressemiteilung des IQWiG, dass sich möglicherweise das Risiko für Krebserkrankungen erhöht, wenn Diabetes-Patienten anstelle von Humaninsulin das langwirksame Analoginsulin Glargin verwenden.

(Presseinformation der Sanovi-Aventis, 27. Juni)

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___Aus KBV und KVen___

"Attraktivität des Arztberufs verbessern"

"Wir steuern auf einen Ärztemangel sowohl bei den Hausärzten als auch bei einigen Facharztgruppen hin. Deshalb müssen alle Beteiligten in Politik und Verbänden alles daran setzen, die Attraktivität des Arztberufs zu verbessern", erklärte heute Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. Mit diesen Worten kommentierte er das jüngst vorgestellte Gutachten des Rates zur Begutachtung der Entwicklung des Gesundheitswesens. Die Weiterentwicklung der seit Beginn des Jahres eingeführten Honorarreform sei deshalb so wichtig. Zudem forderte der KBV-Chef eine Wettbewerbsordnung für das Gesundheitswesen. "Die Gutachter sprechen von dem Prinzip der Solidarität im Gesundheitswesen. Das geht aber nur, wenn wir einen geordneten Wettbewerb haben. Ein ungeordneter Wettbewerb ist ungerecht und eben nicht solidarisch."

(KBV-Pressemitteilung, 3. Juli)


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Praxisbörse erzielt Erfolge in Sachsen-Anhalt

"Bereits sechs Arztpraxen, deren bisherige Betreiber aus Altersgründen ihre Praxis schließen, konnten diese an einen Nachfolger übergeben." So kommentierte Dr. Burkhard John, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), die ersten Erfolge der im Mai gestarteten Praxisbörse für Vertragsärzte. Die Praxisbörse ist eine Plattform, auf der Ärzte und Psychotherapeuten ihre Praxen zur Abgabe anbieten, oder selbst geeignete Praxen und Praxisstandorte suchen können. Der neue Service ist unter www.sachsen-anhalt- praxisbörse.de zu finden und seit Juni mit der Homepage der KVSA www.kvsa.de verlinkt. Interessenten können zu den auf der Seite genannten Ansprechpartnern Kontakt aufnehmen und nach bestimmten Kriterien, wie "Fachgruppe", "Praxisgröße" und "Standort" suchen. Zur Orientierung bietet die Börse eine Praxisbewertung an, die für Praxiseigentümer freiwillig sowie kostenfrei ist und auf deren eigenen Angaben beruht.

(Pressemittelung der KVSA, 6. Juli)


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KVB hat Anspruch auf Abschlagzahlungen von AOK

Das Landessozialgericht Bayern (LSG) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung im Land (KVB) einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten monatlichen Abschlagszahlungen hat. Diese hatte die AOK Bayern im Mai um 40 Millionen Euro gekürzt. Nach der Entscheidung des LSG darf die Krankenkasse diese Zahlungen an die KVB vorerst um 15 Millionen Euro kürzen. Sonst könnte die AOK ihre Verpflichtungen aus den Verträgen einerseits mit der KVB und andererseits mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) nicht nachkommen, ohne in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten oder ihren Versicherten Zusatzbeiträge abverlangen zu müssen. "Das Gericht hat noch einmal in aller Deutlichkeit dargestellt, dass die KVB einen Rechtsanspruch auf die vereinbarte Gesamtvergütung hat - unabhängig davon, welche Verpflichtungen die Krankenkassen gegenüber anderen Vertragspartnern eingehen", erklärte der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Gabriel Schmidt.

(Pressemitteilung der KVB, 7. Juli)


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Beschluss verbessert Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven

Der Gesetzgeber hat den Weg für eine bessere psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen frei gemacht: Durch Korrektur der Bedarfsplanungsrichtlinie setzte er den Mindestanteil der Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten in Bremerhaven, gemessen an der Gesamtgruppe, auf 20 Prozent fest. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) brauche Bremerhaven bis zu acht weitere Psychotherapeuten. "Jetzt ist auch die Standesvertretung der Psychotherapeuten nun gefragt, für Bremerhaven die Werbetrommel zu rühren", sagte der Vorstandsvorsitzende der KVHB, Dr. Till Spiro. Die Bedarfsplanungsrichtlinie warf bisher alle Therapeuten in einen Topf. "Es gab bislang keine Quote, die sicherstellt, dass ausreichend viele Spezialisten praktizieren," schilderte Spiro.

(Pressemitteilung der KVHB, 6. Juli)


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Praxen in Nordrhein signieren ihre Online-Abrechnungen digital

Die Praxen im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) verwendeten für die Abrechnung des zweiten Quartals erstmals eine digitale Signatur mit dem elektronischen Heilberufeausweis (HBA). "Sicher, papierlos und bequem - dieser Form der Online-Abrechnung gehört die Zukunft", erklärt Dr. Leonhard Hansen, der Vorsitzende der KVNo. Im dritten Quartal rechnet die KVNo mit rund 400, im vierten Quartal mit etwa 1.200 Praxen, die das Verfahren nutzen. Denn bis Ende dieses Jahres erfüllen die meisten Praxisverwaltungs-Systeme die technischen Voraussetzungen für die HBA-Signatur.

(Pressemitteilung der KVNo, 3. Juli)

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___Aus den Verbänden___

Keine Teilnahme der PKV am Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte

Die flächendeckende Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte wird ohne Privatversicherte beginnen. Dazu erklärt der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach: "Die private Krankenversicherung hat die Bemühungen zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte von Anfang an unterstützt. Die Karte kann den Versicherten nicht nur nützliche neue Funktionen wie zum Beispiel das elektronische Rezept bieten, sondern auch eine umfassende Autonomie über ihre Gesundheitsdaten und eine hohe Datensicherheit. Um das zu erreichen, muss die Gesundheitskarte aber auch genutzt werden. Anders als bei gesetzlich Versicherten sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Kliniken bislang nicht verpflichtet, die Karte von Privatpatienten anzunehmen und zu verwenden. Es muss auch für Privatversicherte eine verpflichtende Anwendung der Karte durch die Leistungserbringer geben. Ansonsten können wir die auf die PKV entfallenden Ausgaben für den Aufbau der Infrastruktur nicht verantworten." Der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschland, Dr. Klaus Bittmann verlangt, dass die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf Eis gelegt werden sollte, bis alle Zweifel ausgeräumt und andere Technologien ergebnisoffen geprüft worden sind. Laut Bittmann sind die Kosten für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, zu Lasten der Kranken, viel zu hoch.

(Pressemitteilung der PKV, 1. Juli, Pressemitteilung des NAV Virchow Bund, 1. Juli)


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IQWiG fordert Veröffentlichung von Studienergebnissen

Aus Sicht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sollte es eine gesetzliche Verpflichtung zur Publikation von Studienergebnissen geben. Denn manche Studie, die zum Teil bereits vor fünf Jahren abgeschlossen wurden, ist bis heute nicht veröffentlicht und damit auch nicht allgemein zugänglich. Dabei könnten ihre Ergebnisse für die Medizin von Nutzen sein. Aus diesem Grund veröffentlicht das IQWiG selbst auch Vorberichte zu Studien. Das IQWiG hatte am 2. Juli den Vorbericht einer Studie veröffentlicht, bei der geprüft werden sollte, ob Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes von einer langfristigen Behandlung mit kurzwirksamen Insulinanaloga mehr profitieren als von kurzwirksamem Humaninsulin. Die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass es bei den kurzwirksamen Insulinanaloga keinen Beleg für einen Zusatznutzen gibt - und zwar sowohl im Vergleich zu Humaninsulin als auch im Vergleich untereinander. Aufgrund der kurzen Studiendauer bleibt unklar, ob Insulinanaloga oder Humaninsulin diabetische Folgekomplikationen, wie etwa die Schädigung der Blutgefäße, besser vermindern oder vermeiden können. Am 7. Juli veröffentlichte das IQWiG einen weiteren Vorbericht über die Nutzungsbewertung von langwirksamen Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1. Auch hier können keine Belege für einen Zusatznutzen gefunden werden. Die einzelnen Vorberichte sind Teile eines umfassenden Auftragspakets des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), mit dem wichtige Therapiemöglichkeiten für Menschen mit Diabetes bewertet werden sollen.

(Pressemitteilung des IQWiG, 2. Juli, Pressemitteilung des IQWiG, 7. Juli)

Raute

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 8. Juli 2009
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: ivelikova@kbv.de, sschramm@kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2009