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KASSEN/771: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 22.12.2010 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 22. Dezember 2010


→  Bundesrat stimmt für Gesundheitsreform und gegen Reform der Hartz-IV-Regelungen
→  KV Bayerns richtet Koordinierungsstelle für die Weiterbildung zum Hausarzt ein
→  KV Bayerns: Vertreterversammlung mahnt "Re-Regionalisierung" an
→  Zurückhaltende Beteiligung Bayerischer Hausärzte
→  Zu wenig Psychotherapie für ältere Menschen
→  Hoppe: Arzt-Patientenbeziehung muss vor Lauschangriffen geschützt werden
→  Hartmannbund und DEGAM fordern Nachbesserung an den AKR
→  Starke Zusammenarbeit von Ärzten im Mammografie-Screening-Programm
→  Niedergelassene können Patienten mit Prostatasyndrom künftig in Praxis behandeln
→  Nur jeder zweite Arzt erledigt KV-Abrechnung online

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___Aus Berlin___

Bundesrat stimmt für Gesundheitsreform und gegen Reform der Hartz-IV-Regelungen

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes und das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Somit können beide Gesetze wie geplant am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Seine Zustimmung verweigert hat der Bundesrat allerdings einem Gesetz zur Reform der Hartz-IV-Regelungen. Das hat zur Folge, dass für Empfänger von Grundsicherungsleistungen die bisherigen Bestimmungen zum GKV-Zusatzbeitrag bis auf Weiteres gültig bleiben, wonach der Zusatzbeitrag ein Prozent des Einkommens nicht übersteigen darf. Für alle anderen gesetzlich Krankenversicherten wird die Einkommensgrenze zu Jahresbeginn auf zwei Prozent steigen.

(Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, 17. Dezember; Berliner Zeitung, 18. Dezember)

Raute

___Aus KBV und KVen___

KV Bayerns richtet Koordinierungsstelle für die Weiterbildung zum Hausarzt ein

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hat mit den zuständigen Landesärztekammern und Landeskrankenhausgesellschaften sowie dem Bayerischen Hausärzteverband Koordinierungsstellen für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin eingerichtet. Diese stehen angehenden Hausärzten sowie Praxen und Kliniken, die eine Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin anbieten, als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Koordinierungsstellen beraten in Fragen rund um die Weiterbildung, informieren über spezielle Angebote und Veranstaltungen und vermitteln freie Plätze. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist es, die hausärztliche Versorgung langfristig zu sichern.

(Pressemitteilung der KV Bayerns, 17. Dezember)


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KV Bayerns: Vertreterversammlung mahnt "Re-Regionalisierung" an

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns übt deutliche Kritik an den Bestrebungen der KBV, das ambulante Versorgungssystem durch eine Neugestaltung der Versorgungs- und Vergütungssteuerung weiter zu vereinheitlichen und zu zentralisieren. Hauptkritikpunkt ist die vom Gesetzgeber verursachte rasante Abfolge von Reformen. Dadurch wird die ärztliche Selbstverwaltung in den einzelnen Bundesländern unter einen ständigen Handlungsdruck gesetzt. Außerdem kritisiert die KV die zunehmende Bürokratisierung durch immer neue Regelungen auf Bundesebene.

(Pressemitteilung der KV Bayerns, 16. Dezember)

Raute

___Aus den Verbänden___

Zurückhaltende Beteiligung Bayerischer Hausärzte

Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) lässt seine Mitglieder heute über den Ausstieg aus dem System der Kassenärztlichen Vereinigungen abstimmen. Bis Redaktionsschluss (Stand 19.30 Uhr) meldete die Nachrichtengentur dapd eine zurückhaltende Beteiligung an der Befragung. Laut Veranstalter wurden bis Redaktionsschluss 2.600 Aussteiger verzeichnet. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete, wollen die Hausärzte nur ihre Kassenzulassung zurückgeben, wenn sich mindestens 60 Prozent der rund 7.000 geladenen Hausärzte in der Nürnberger Arena zum Ausstieg bekennen. Rund 4.000 Besucher sollen laut Medienberichten vor Ort gewesen sein. Die Fronten hatten sich in den letzten Tagen weiter verhärtet, nachdem mehrere Kassenverbände in Bayern, wie die AOK und die Ersatzkassen, ihre Hausarztverträge fristlos gekündigt hatten. Die Verträge seien für ihn ein Hoffnungsschimmer gewesen, sagte ein Hausarzt aus Erlangen der Süddeutschen Zeitung. "Wir sind einer Willkür ausgeliefert, haben keine Planungssicherheit. Darum steigen wir aus." Dagegen sagte ein Allgemeinmediziner aus Landshut, der Ausstieg sei ein zu hohes wirtschaftliches Risiko. Eine Rückkehr ins System wäre für sechs Jahre blockiert.

Vor den Folgen eines Ausstiegs haben unter anderem das Bundesgesundheitsministerium, die CSU und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewarnt. "Jeder Hausarzt, der aus dem GKV-System aussteigt, wird sich Gedanken machen müssen, ob er sich für seine Familie zum letzten Mal für viele Jahre ein Weihnachtsgeschenk leisten können wird", sagte der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg.

(Pressemitteilung des BHÄV, 16. Dezember; Berliner Zeitung, 22. Dezember; Süddeutsche Zeitung, 22. Dezember; Agenturmeldungen vom 21. und 22. Dezember)


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Zu wenig Psychotherapie für ältere Menschen

Ältere Menschen werden nicht ausreichend psychotherapeutisch versorgt. Darauf hat der 6. Altenbericht der Bundesregierung hingewiesen. Derzeitige Krankheitskonzepte würden natürliche Alterungsprozesse und krankheitsbedingte Entwicklungen vermischen. Das führe dazu, dass etwa Depressionen und Demenz häufig fälschlicherweise als selbstverständliche Begleiterscheinungen des Alters gesehen würden. In der Folge seien psychotherapeutische Ansätze verhindert worden, so dass bis heute eine fachgerechte Versorgung für ältere Menschen mit psychischen Problemen nicht gewährleistet sei. "Es ist längst bewiesen, dass Psychotherapie auch im Alter wirksam und lohnenswert sei. Psychische Krankheiten sind genauso ernst zu nehmen wie körperliche Krankheiten und sollten von unserer Gesellschaft genauso akzeptiert werden", sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, Dieter Best. Zudem müsse die anstehende Reform der Bedarfsplanung den aktuellen Erkenntnissen über die Fehlversorgung psychisch kranker älterer Menschen und dem steigenden Bedarf an Psychotherapie Rechnung tragen, appellierte die Vereinigung.

(Pressemitteilung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, 21. Dezember)


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Hoppe: Arzt-Patientenbeziehung muss vor Lauschangriffen geschützt werden

Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), hat den Beschluss zum "Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozess" kritisiert. Dieser besagt unter anderem, dass Rechtsanwälte vor verdeckten Ermittlungsverfahren, beispielsweise dem Lauschangriff, zu schützen sind. Hoppe ist der Meinung, dass Patienten mindestens den gleichen Schutz der Privatsphäre benötigen würden, wie Mandanten. Da Ärzte in dem Gesetz nicht berücksichtigt werden, werden sie "damit schlechter gestellt als Geistliche, Parlamentarier und nun auch Rechtsanwälte, die aus gutem Grund einen absoluten Schutz vor Lauschangriffen genießen", so Hoppe. Er erklärt weiter: "Diese Gründe gelten aber mindestens im gleichen Maße auch für Ärzte."

(Pressemitteilung der BÄK, 17. Dezember)


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Hartmannbund und DEGAM fordern Nachbesserung an den AKR

Der Hartmannbund und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) haben die KBV aufgefordert, die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) nachzubessern. Beide Verbände sind der Meinung, dass die AKR nicht für die Kodierung hausärztlicher Diagnosen geeignet seien und einen bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Kuno Winn, erklärte aber auch, dass eine korrekte Kodierung nicht nur gesetzlich gefordert sei, sondern vor allem im Interesse der Ärzteschaft selbst liege. Denn die AKR seien ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung einer angemessenen Vergütung. Positiv bewertete er, dass die KBV die Kritik ernst nehme und eine Möglichkeit geschaffen hat, dass Niedergelassene die AKR-Funktionen in der Praxis-Software während einer sechsmonatigen Testphase deaktivieren zu können. Die AKR sind ab dem 1. Januar 2011 bundesweit für alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtend. Die ersten sechs Monate werden Kodierfehler jedoch nicht beanstandet. Das Institut des Bewertungsausschusses von Ärzten und Kassen hat die AKR im Auftrag des Gesetzgebers erarbeitet.

(Pressemitteilung des Hartmannbundes, 17. Dezember; Pressemitteilung der DEGAM, 16. Dezember)


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Starke Zusammenarbeit von Ärzten im Mammografie-Screening-Programm

Ärzte, die in zertifizierten Brustzentren arbeiten und solche, die am Mammografie-Screening-Programm, ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs, teilnehmen, zeigen sich sehr zufrieden mit ihrer Zusammenarbeit. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die die Kooperationsgemeinschaft Mammografie und die Arbeitsgemeinschaft zertifizierter Brustzentren gemeinsam durchgeführt haben. Die Ärzte wünschen sich vor allem eine vereinfachte Möglichkeit zur Teilnahme an Fallkonferenzen. Die Befragten schlagen vor, die wöchentlichen Treffen, in denen Ärzte Brustkrebsfälle vor und nach der Operation gemeinsam besprechen, künftig auch per Videokonferenzen durchzuführen. Die Kooperationsgemeinschaft Mammografie ist in gemeinsamer Trägerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen und der KBV im August 2003 gegründet worden. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammografie-Screening-Programms.

(Pressemitteilung der Kooperationsgemeinschaft Mammografie, 16. Dezember)


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Niedergelassene können Patienten mit Prostatasyndrom künftig in Praxis behandeln

Zwei von 15 geprüften nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms können künftig auch von niedergelassenen Vertragsärzten durchgeführt werden. Zuvor war die Behandlung nur in Kliniken möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Neuerung entschieden. Zudem bestimmte der GBA, dass Diagnostik und Versorgung von Kindern mit bestimmten Herz-Kreislauferkrankungen künftig auch ambulant in bestimmten Krankenhäusern zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen können. Der GBA legte dazu Anforderungen fest, die Krankenhäuser erfüllen müssen, um diese ambulanten Behandlungen anbieten zu dürfen.

Der Beschluss des GBA, die Mindestzahl bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen in Kliniken anzuheben, ist vorerst gestoppt. Die Richtlinie sollte am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Gegen diese haben einige Kliniken beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage und Anträge auf einstweilige Anordnung eingereicht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Beschluss bis zum 28. Februar nächsten Jahres außer Vollzug gesetzt.

(Pressemitteilungen des GBA, 16. Dezember)

Raute

___Außerdem___

Nur jeder zweite Arzt erledigt KV-Abrechnung online

Etwa 51 Prozent der niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten nutzt das Internet, um ihre Abrechnungsdaten an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu übermitteln. Das hat eine Studie der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse im Auftrag der Stiftung Gesundheit ergeben. "Die grundlegenden Veränderungen im Informationsaustausch durch moderne Informationstechnologien sind in der Ärzteschaft erst partiell angekommen. Sicherlich auch geprägt durch hohe Ansprüche an Datensicherheit und Skepsis gegenüber modernen, oftmals nicht wirklich durchschaubaren Datenflüssen und -automatismen, etablieren sich in anderen Berufszweigen längst zum Standard gehörende IT-Prozesse nur langsam", lautet das Fazit der Studie. Ab dem 1. Januar 2011 sind die Vertragsärzte zur Online-Abrechnung verpflichtet.

(Pressemitteilung der Stiftung Gesundheit, 16. Dezember; Kurzfassung der Studie)

Raute

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 22. Dezember 2010
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Dezember 2010