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RECHT/395: Kein Vorrang des amtsärztlichen vor privatärztlichem Gutachten (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 12/2008

Kein Vorrang des amtsärztlichen Gutachtens vor privatärztlichem Gutachten

Von Hans-Peter Bayer, ÄKSH


Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat sich zum Beweiswert eines hausärztlichen Gutachtens im Verhältnis zu einem amtsärztlichen geäußert. Es hat hierzu u. a. Folgendes ausgeführt:

"Die Beurteilung, ob eine Arbeitsunfähigkeit in diesem Sinne vorliegt, obliegt dem behandelnden Arzt, der somit auch ein rechtliches Urteil abgeben muss. Hält der behandelnde Arzt den Arbeitnehmer für arbeitsunfähig, so bildet dies regelmäßig die geeignete Grundlage für ein Fernbleiben des Arbeitnehmers von der Arbeit. Dies kann auch dann gelten, wenn ein amtsärztliches Gutachten zu dem Ergebnis der Dienstfähigkeit gelangt. Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob der Beweiswert eines ärztlichen Befundes, der von einem Amtsarzt erstellt wird, immer denjenigen des Befundes eines Privatarztes übertrifft. Zum einen dient die amtsärztliche Begutachtung der Feststellung, ob Dienstfähigkeit vorliegt ... Dienstunfähigkeit ist danach gegeben, wenn der Beamte wegen seines körperlichen Zustandes oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist ... Demgegenüber geht es bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig um einen gegenwärtigen, vorübergehenden Zustand. Zudem befindet sich der Arbeitnehmer bei sich widersprechenden ärztlichen Begutachtungen in einem Zwiespalt. Es kann ihm regelmäßig nicht zugemutet werden, den in der Erteilung der Arbeitsunfähigkeit liegenden dringenden Rat seines behandelnden Arztes, der Arbeit zugunsten des Genesungsprozesses fernzubleiben, zu missachten."


Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 12/2008 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2008/200812/h081204a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de


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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Dezember 2008
61. Jahrgang, Seite 49
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Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
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Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2009