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RECHT/421: Krankenkasse muß Methadon-Behandlung nicht zahlen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. August 2009

Ressort: Medizinrecht/Urteile/Gesundheit

Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen


Nürnberg/Berlin (DAV). Es ist allgemein bekannt, dass Heroin außergewöhnlich schnell süchtig macht. Diese Abhängigkeit wird in der Regel bewusst in Kauf genommen. Ein Betroffener genießt daher keinen Versicherungsschutz und kann nicht verlangen, dass die Kosten einer Methadon-Behandlung von der Krankenversicherung bezahlt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11. Dezember 2008 (AZ: 8 O 3170/07) weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Der Kläger, der früher als Krankenpfleger im Bereich der Anästhesie tätig war, wollte die Kosten seiner Methadon-Behandlung von der Krankenversicherung ersetzt bekommen.

Darauf habe er keinen Anspruch, so die Richter. Wer seine Abhängigkeit von Heroin bewusst in Kauf nehme, führe den Versicherungsfall der möglichen späteren Methadon-Behandlung vorsätzlich herbei. In solchen Fällen müsse die Krankenkasse nicht zahlen. Es könne bei Suchtkrankheiten zwar generell zweifelhaft sein, ob der Betroffene sich darüber im Klaren sei, dass er mit der Sucht eine Krankheit verursache, bei Heroin sei dies aber anders zu beurteilen. Die große Suchtgefahr bei Heroin sei allgemein bekannt, so dass der Kläger die Möglichkeit der Abhängigkeit in Kauf genommen habe. Insbesondere als ehemaliger Krankenpfleger habe er wissen müssen, dass eine Heroinabhängigkeit bereits nach dreimaliger Einnahme entstehen kann.

Bei medizinrechtlichen Fragen und Fragen hinsichtlich der Kostenübernahme bei Behandlungen helfen im Medizinrecht versierte Anwältinnen und Anwälte. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht und weitere Informationen findet man unter www.arge-medizinrecht.de .


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Quelle:
Pressemitteilung MedR Nr. 16/09 vom 28. August 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2009