Bundesverband AUGE e.V. - 13. Oktober 2015
Cannabis als Medizin: Therapie bei chronischer Glaukom-Augenerkrankung sinnvoll?
Cannabis senkt Augeninnendruck beim Glaukom
Berlin - Interview mit Prof. Dr. Helmut Höh, Chefarzt der Augenklinik des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums und Dieter Staubitzer, Vorsitzender Bundesverband AUGE e.V.
Am Rande des diesjährigen DOG-Kongresses für Augenheilkunde am 03.10.2015 in Berlin wurde der Augenarzt Professor Dr. Helmut Höh und Dieter Staubitzer vom Bundesverband AUGE um ihre Meinung zur Glaukom-Behandlung mit Cannabis befragt.
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Es gibt eine Gruppe von Glaukom-Patienten, bei denen die bekannten Behandlungsmethoden nicht weiterhelfen, sozusagen "austherapiert" sind. Ein mehr als besorgniserregender Zustand, wenn man bedenkt, dass viele extrem hohe Augeninnendruckwerte haben und unter starken chronischen Schmerzen leiden.
- Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Chancen und Risiken einer second-line-Behandlung des Glaukoms mit Cannabis?
Prof. Höh
Es ist ja bekannt, dass Cannabis den Augeninnendruck senkt und zusätzlich
auch gegen die Schmerzen wirkt. Und der Haupthindernisgrund ist ja nicht,
dass die Wirksamkeit angezweifelt wird. Der Haupthindernisgrund in
Deutschland ist ja, dass man Angst hat, dass das zu Cannabis-Missbrauch führt
im Sinne einer Cannabis-Sucht.
Das heißt: man unterdrückt eigentlich eine medizinische Behandlung, die
hilfreich sein kann, weil man Angst hat, es könnte die Sucht fördern. Diese
Angst ist nicht unberechtigt. Abhängigkeit kann entstehen.
Ich hab mich ja schon vor 25 Jahren mit Cannabis beschäftigt, weil ich damals
eine Anfrage hatte, in der eine Firma wissen wollte, ob es Sinn macht,
Cannabis zur Glaukom-Behandlung einzusetzen. Damals habe ich ein Gutachten
geschrieben, und bin zu dem Schluss gekommen, medizinisch wäre es sinnvoll,
weil es wirkt, aber ich glaubte nicht, dass die regulatorischen Probleme
beherrscht werden können.Und das ist heute noch so.
- Gibt es Aufweichungsprozesse irgendwelcher Art, einen Sinneswendel in dieser Frage?
Prof. Höh
Man sieht's ja in der Politik: So langsam tritt ja ein Sinneswandel ein. Und
ich denke, das Verbot letztendlich auch kippen? Warum sollen wir denn
denjenigen Patienten, die es brauchen, ein Präparat vorenthalten - nur weil
ein anderer eine Sucht bekommen kann.
- Sind die derzeitigen gesetzlichen Hürden zur medizinischen Verordnung von Cannabis gerechtfertigt? Ist das für Sie nachvollziehbar?
Prof. Höh
Nein, es ist nur verständlich, wenn man sagt, das hat jetzt mit Medizin
nichts zu tun, es ist nicht eine medizinische Entscheidung, sondern es ist
eine ordnungspolitische Entscheidung, Wir wollen natürlich nicht den Gebrauch
von Rauschgiftmitteln in der Bevölkerung in irgendeiner Weise fördern. Ich
glaube, das sind die Hauptgründe der Anwendungsgegner.
Man hat hier die medizinischen Gründe abzuwägen gegen Sicherheitserwägungen
für die Bevölkerung, was ja auch legitim ist. Aber ich als Arzt muss sagen,
ich finde es besser, man könnte die ordnungspolitischen Argumente
zurückstellen und sagen, unter welchen Bedingungen kann man das sicher
abgeben, um es den Patienten zugänglich zu machen, die es brauchen.
Vielleicht noch als Nebenbemerkung: Wir machen ja viele Operationen
mittlerweile nicht mehr mit Spritzen neben das Auge als Betäubung, sondern
wir nehmen Oberflächenbetäubung, d.h. wir tropfen Betäubungstropfen. Die
Betäubungstropfen, die am stärksten wirken, sind Kokain.
- Herr Staubitzer, wie beurteilen Sie diesen Themenkomplex?
Dieter Staubitzer
Ich möchte gern einen weiteren Aspekt anfügen: Glaukom-Patienten, die sehr
starke Schmerzen haben, bekommen zum Teil ja seit Jahren Morphium ohne
Probleme. Das Morphium reduziert die Schmerzen, aber der Augeninnendruck wird
dadurch nicht gesenkt. Und das ist ja der Riesenvorteil von Cannabis, dass es
die Schmerzen reduziert und den Augeninnendruck reduziert. Für diese Leute
ist das wirklich oft der letzte Strohhalm.
Es geht nicht nur um Schmerzen, sondern auch darum, den Augeninnendruck in
den Griff zu bekommen.
Prof. Höh
Man muss auch sehen, Morphium wirkt ja wesentlich stärker, senkt auch den
Kreislauf. Es gibt ja Leute, die liegen nach den ersten Morphin-Einnahmen
erstmal flach, bis sie sich daran gewöhnt haben. Das ist bei den
Cannabinoiden ja nicht so ausgeprägt. Also, ich persönlich bin der Meinung,
man sollte sie einführen unter Auflagen.
Dieter Staubitzer
Der Gesetzgeber sagt ja heute schon: Wenn Ärzte eine "austherapierte"
Glaukom-Erkrankung feststellen, können betroffene Patienten einen Antrag
stellen bei den zuständigen Behörden. Da sind ja schon eine Vielzahl von
Anträgen gestellt worden, etliche sind befürwortet. Die derzeitigen
bürokratischen Hürden sind aber noch zu hoch.
Prof. Höh
Also, man kann die Legalisierung ja so machen, wie es nach dem
Betäubungsmittelgesetz zulässig ist. Wenn man das aber zu kompliziert
macht... - Einzelfallentscheidung - ...das ist so aufwändig.
Vielen Dank für das Gespräch
Interview: Arnd Münster, freier Journalist
• Cannabis (Hanf)
ist eine Pflanzengattung in der Familie der Hanfgewächse. Hanf zählt zu den
ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. Verschiedene Produkte aus
Hanfpflanzen werden ebenfalls als Hanf bezeichnet, besonders die Hanffasern.
Neben dem Gebrauch als Faser- und Ölpflanze wird Hanf auch, meist in Form von
Marihuana und Haschisch, als Rauschmittel und Arzneimittel verwendet. Zudem
ist Hanf ein wichtiger nachwachsender Rohstoff und findet in der Bauindustrie
Verwendung.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hanf
Neben der durchaus positiven Wirkung auf das Schmerzempfinden und das
allgemeine Wohlbefinden, welche der Konsum von Cannabis entfalten kann, waren
es die vielen unterschiedlichen negativen Folgen des zu Beginn des
Zwanzigsten Jahrhunderts weitverbreiteten Cannabiskonsums, die letztlich im
Zuge der Genfer Opiumkonvention von 1924/1924 zu einem nach und nach
einsetzenden Verbot von Cannabis in unzähligen Ländern. Das Verbot von
Cannabiskonsum sowie dessen Besitz wurde in Deutschland wie auch Österreich
bereits im Jahr 1929 erlassen und gilt Cannabis seither als verbotene
Substanz deren Besitz, Konsum sowie Vertrieb gemäß geltender Gesetze verboten
ist.
Quelle: http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=191#3
Glaukom (Grüner Star)
Unter diesem Begriff ist eine ganze Reihe von Augenerkrankungen
zusammengefasst. Gemeinsames Merkmal ist die langsame Zerstörung des
Sehnervs. Weltweit ist das Glaukom die zweithäufigste Ursache für
Erblindungen. In Deutschland leben rund 1 Million diagnostizierte
Glaukom-Patienten; mindestens eine weitere Million ist an Glaukom erkrankt,
ohne es zu wissen. Das Glaukom verläuft fast immer schleichend und
schmerzfrei. Im Frühstadium wird die Erkrankung vom Betroffenen nicht
bemerkt. Erst wenn die unheilbare Krankheit schon weit fortgeschritten ist,
fällt dem Betroffenen die Veränderung seines Sehvermögens auf. Was bis dahin
an Sehvermögen eingebüßte wurde, ist unwiederbringlich verloren. Das Gute:
Der weitere Sehverlust kann heute mit modernen Therapien, Medikamenten und
Operationsmethoden meist erfolgreich gestoppt werden. Früherkennung und die
richtige Therapie sind entscheidend. Der Verein Bundesverband Auge e.V. hat
sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung über diese heimtückische
Augenerkrankung aufzuklären.
Quelle: www.bundesverband-auge.de
*
Quelle:
Bundesverband AUGE e.V.
Crellestraße 21, 10827 Berlin
Telefon: 030- 82324 44, Fax: 030- 82324 22
E-Mail: info@bundesverband-auge.de
Internet: www.bundesverband-auge.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2015
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