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POLITIK/101: Rückfallvorsorge bei bipolarer Störung und Depression - Festbetrag für Lithium aufgehoben (Verbraucherzentrale)


Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - 19. Januar 2023

Patientenvertretung erfolgreich: Festbetrag für Lithium aufgehoben

Rückfallvorsorge für Patient:innen mit bipolarer Störung und Depression wird günstiger


Auf Druck der Patientenvertretung hat der GKV-Spitzenverband beschlossen, den Festbetrag für Lithium aufzuheben. Damit fallen die Zuzahlungen für das Standardmedikament zur Rückfallvorsorge bei bipolarer Störung und Depression weg. Für Patient:innen, die bisher hohe Zuzahlungen leisten mussten, bedeutet dies einen wichtigen Fortschritt.

Der Festbetrag eines Arzneimittels legt fest, bis zu welchem Betrag die gesetzlichen Krankenkassen ein Fertigarzneimittel einer Wirkstoffgruppe bezahlen. Da die Lithium-Rohstoffpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, stand Patient:innen allerdings teilweise überhaupt kein Präparat zum Festbetrag zur Verfügung.

Die Entscheidung des GKV-Spitzenverbands ist aus Sicht der Patientenvertretung, zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, nur folgerichtig und bedeutet gerade für einkommensschwache Betroffene eine große Erleichterung.

Weitere Informationen:
Druck der Patientenvertretung erfolgreich: Festbetrag für Lithium wurde aufgehoben
Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss | Januar 2023
https://www.vzbv.de/sites/default/files/2023-01/PM_PatV_Lithium_barrierefrei.pdf

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Quelle:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressemitteilung vom 19.01.2023
Rudi-Dutschke-Straße 17, 10969 Berlin
Tel.: 030 25 80 00 / Fax: 030 25 80 05 18
E-Mail: info@vzbv.de
Internet: https://www.vzbv.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 3. Februar 2023

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